Flächennutzungsplan
Beschreibung
Wenn Sie wissen möchten, ob Ihr Grundstück überhaupt als Baugrundstück genutzt werden könnte, sollten Sie Einblick in den Flächennutzungsplan Ihrer Gemeinde nehmen.
Der Flächennutzungsplan ist der vorbereitende Bauleitplan (städtebauliche Rahmenplan) der Gemeinde. Er enthält die von der planenden Gemeinde gewollten und für die einzelnen Flächen differenzierten, städtebaulichen Nutzungen. Zum Beispiel Wohnbauflächen, gewerbliche Bauflächen, Versorgungsflächen, Flächen für den Gemeinbedarf, Verkehrsflächen, Grünflächen, Waldflächen und landwirtschaftliche Nutzflächen.
Der Flächennutzungsplan entwickelt keine unmittelbare Rechtswirkung gegenüber den Bürgern. Aus seinen zeichnerischen und textlichen Darstellungen sind keine Rechtsansprüche, insbesondere etwa der Anspruch auf eine Baugenehmigung für ein bestimmtes Grundstück, herzuleiten. Er stellt jedoch für die Verwaltung und andere Behörden ein behördenverbindliches, planungsbindendes Programm dar.
Eine mittelbare Betroffenheit ergibt sich daraus, dass Bebauungspläne, die die gegenüber allen Bürgern rechtsverbindlichen Festsetzungen enthalten, aus den Darstellungen des Flächennutzungsplans zu entwickeln sind.
Außerdem ergibt sich eine mittelbare Betroffenheit für die Bürger bei Genehmigungen von Vorhaben im "Außenbereich" gemäß § 35 Baugesetzbuch (BauGB), weil hier den Bauvorhaben widersprechende Darstellungen des Flächennutzungsplans als "Beeinträchtigung öffentlicher Belange" entgegenzuhalten wären.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Der Flächennutzungsplan wird von der Gemeinde aufgestellt und bedarf der Genehmigung durch die höhere Verwaltungsbehörde.
Für nähere Informationen können Sie sich an das Planungsamt Ihrer Gemeinde wenden.
Ansprechpartner
Main-Kinzig-Kreis
Adresse
Postanschrift
Postfach 1465
63569 Gelnhausen
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo. - Fr. 8.00 Uhr - 12.00 Uhr Mo. - Mi. 13.00 Uhr - 15.00 Uhr Do. 13.00 Uhr - 17.30 Uhr
Kontakt
Internet
Bauamt
Aktuelles
Das Bauamt ist für Baugenehmigungen, Abwasserbeseitigungen, Abriss von Gebäuden, dem Hoch- und Tiefbau, die Wasserversorgung sowie die Planung von Baugebieten zuständig. Des Weiteren ist das Bauamt für den Zweckverband Interkommunales Gewerbegebiet Limes zuständig und betreut den Abwasserverband Oberes Krebsbachtal. Außerdem bekommen Sie nach einer Terminvereinbarung Einsicht in die Baupläne der Gemeinde Hammersbach.
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo. 09:00 - 12:00 Uhr
Di. 07:00 - 12:00 Uhr
Mi. 09:00 - 12:00 Uhr
Do. 15:00 - 18:00 Uhr
Fr. 09:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon: 06185 180012(Bauhofleiter Stefan Brezina)
Telefon: 06185 180013(Sacharbeiterin (Bauamt) Manuela Böhme )
Telefon: 06185 180022(Sacharbeiter (Bauamt), Ansprechpartner für Forst und Holzverkauf Ulli Müller )
Telefon: 06185 180014(Ansprechpartnerin Liegenschaften Heike Heinze )
Telefax: 06185 180044
E-Mail: s.brezina@hammersbach.de(Bauamtsleiter )
E-Mail: m.boehme@hammersbach.de(Sacharbeiterin Bauamt)
E-Mail: h.heinze@hammersbach.de(Liegenschaften)
E-Mail: u.mueller@hammersbach.de(Sacharbeiter Bauamt, Ansprechpartner Forst und Holzverkauf )
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Bauleitplanung, Flächennutzung, Planfeststellung, Flächennutzungsplan, Bebauung, Bauleitplan, Raumordnung, Bauberatung, Bauland, FNP