Flächennutzungsplan Aufstellung

    Flächennutzungsplan

    Beschreibung

    Wenn Sie wissen möchten, ob Ihr Grundstück überhaupt als Baugrundstück genutzt werden könnte, sollten Sie Einblick in den Flächennutzungsplan Ihrer Gemeinde nehmen.

    Der Flächennutzungsplan ist der vorbereitende Bauleitplan (städtebauliche Rahmenplan) der Gemeinde. Er enthält die von der planenden Gemeinde gewollten und für die einzelnen Flächen differenzierten, städtebaulichen Nutzungen. Zum Beispiel Wohnbauflächen, gewerbliche Bauflächen, Versorgungsflächen, Flächen für den Gemeinbedarf, Verkehrsflächen, Grünflächen, Waldflächen und landwirtschaftliche Nutzflächen.

    Der Flächennutzungsplan entwickelt keine unmittelbare Rechtswirkung gegenüber den Bürgern. Aus seinen zeichnerischen und textlichen Darstellungen sind keine Rechtsansprüche, insbesondere etwa der Anspruch auf eine Baugenehmigung für ein bestimmtes Grundstück, herzuleiten. Er stellt jedoch für die Verwaltung und andere Behörden ein behördenverbindliches, planungsbindendes Programm dar.

    Eine mittelbare Betroffenheit ergibt sich daraus, dass Bebauungspläne, die die gegenüber allen Bürgern rechtsverbindlichen Festsetzungen enthalten, aus den Darstellungen des Flächennutzungsplans zu entwickeln sind.
    Außerdem ergibt sich eine mittelbare Betroffenheit für die Bürger bei Genehmigungen von Vorhaben im "Außenbereich" gemäß § 35 Baugesetzbuch (BauGB), weil hier den Bauvorhaben widersprechende Darstellungen des Flächennutzungsplans als "Beeinträchtigung öffentlicher Belange" entgegenzuhalten wären.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Der Flächennutzungsplan wird von der Gemeinde aufgestellt und bedarf der Genehmigung durch die höhere Verwaltungsbehörde.
    Für nähere Informationen können Sie sich an das Planungsamt Ihrer Gemeinde wenden.

    Ansprechpartner

    Stadt Riedstadt - Fachgruppe Bauen

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    64560 Riedstadt

    Parkmöglichkeiten

    Behindertenparkplatz: Tiefgarage / Parkhaus Rathaus
    Gebührenpflichtig

    Parkplatz: Tiefgarage / Parkhaus Rathaus
    Gebührenpflichtig

    Haltestellen

    • Haltestelle: Goddelau, Rathaus
      Linien:
      • Bus: Linie 41, 42, 45, K62
      • Regionalbahn: Linie 70
      • S-Bahn: Linie S7

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Bitte vereinbaren Sie einen Termin. Erst nach Terminvereinbarung ist ein Besuch zu folgenden Zeiten möglich:

    montags und freitags von 7:30 Uhr bis 12:00 Uhr, dienstags von 7:00 Uhr bis 12:00 Uhr, donnerstags von 7:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr, mittwochs geschlossen

    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 24.08.2020

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch geändert am 08.07.2024

    Stichwörter

    Planfeststellung, FNP, Bauberatung, Flächennutzungsplan, Flächennutzung, Bauleitplanung, Raumordnung, Bebauung, Bauland, Bauleitplan

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de