Flächennutzungsplan
Beschreibung
Wenn Sie wissen möchten, ob Ihr Grundstück überhaupt als Baugrundstück genutzt werden könnte, sollten Sie Einblick in den Flächennutzungsplan Ihrer Gemeinde nehmen.
Der Flächennutzungsplan ist der vorbereitende Bauleitplan (städtebauliche Rahmenplan) der Gemeinde. Er enthält die von der planenden Gemeinde gewollten und für die einzelnen Flächen differenzierten, städtebaulichen Nutzungen. Zum Beispiel Wohnbauflächen, gewerbliche Bauflächen, Versorgungsflächen, Flächen für den Gemeinbedarf, Verkehrsflächen, Grünflächen, Waldflächen und landwirtschaftliche Nutzflächen.
Der Flächennutzungsplan entwickelt keine unmittelbare Rechtswirkung gegenüber den Bürgern. Aus seinen zeichnerischen und textlichen Darstellungen sind keine Rechtsansprüche, insbesondere etwa der Anspruch auf eine Baugenehmigung für ein bestimmtes Grundstück, herzuleiten. Er stellt jedoch für die Verwaltung und andere Behörden ein behördenverbindliches, planungsbindendes Programm dar.
Eine mittelbare Betroffenheit ergibt sich daraus, dass Bebauungspläne, die die gegenüber allen Bürgern rechtsverbindlichen Festsetzungen enthalten, aus den Darstellungen des Flächennutzungsplans zu entwickeln sind.
Außerdem ergibt sich eine mittelbare Betroffenheit für die Bürger bei Genehmigungen von Vorhaben im "Außenbereich" gemäß § 35 Baugesetzbuch (BauGB), weil hier den Bauvorhaben widersprechende Darstellungen des Flächennutzungsplans als "Beeinträchtigung öffentlicher Belange" entgegenzuhalten wären.
Hinweise für Frankfurt am Main: Flächennutzungsplan
Spezielle Hinweise für die kreisfreie Stadt Frankfurt am Main
Für die Region FrankfurtRheinMain liegt seit dem 17.10.2011 ein sogenannter Regionaler Flächennutzungsplan vor. Träger der regionalen Flächennutzungsplanung ist der Regionalverband FrankfurtRheinMain. Er ist verantwortlich für die Aufstellung und Änderung dieses Plans für das gesamte Verbandsgebiet. Entsprechend haben die 75 Mitgliedsgemeinden des Verbandsgebietes, zu denen auch die Stadt Frankfurt am Main gehört, ihre Zuständigkeit für die Flächennutzungsplanung abgegeben. Grundlage hierfür ist das "Gesetz über die Metropolregion Frankfurt/Rhein-Main (Metropolgesetz)" vom 08.03.2011. Mit der Veröffentlichung im Staatsanzeiger Nr. 42 für das Land Hessen vom 17.10.2011 ist der Regionalplan Südhessen/Regionale Flächennutzungsplan 2010, der die räumliche Entwicklung der Region bis zum Jahr 2020 beschreibt, in Kraft getreten.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Hinweise für Frankfurt am Main: Flächennutzungsplan
Auskünfte aus dem Flächennutzungsplan erhalten Sie ausschließlich beim Regionalverband FrankfurtRheinMain.
Ansprechpartner
Regionalverband FrankfurtRheinMain
Adresse
HAUSANSCHRIFT
Poststraße 16,
60329 Frankfurt am Main,
Öffnungszeiten
9:00 bis 16:00 Uhr
Kontakt
Telefon: +49 69 2577 0
Zuständigkeit
Der Flächennutzungsplan wird von der Gemeinde aufgestellt und bedarf der Genehmigung durch die höhere Verwaltungsbehörde.
Für nähere Informationen können Sie sich an das Planungsamt Ihrer Gemeinde wenden.
Hinweise für Frankfurt am Main: Flächennutzungsplan
Ansprechpartner
Stadtplanungsamt
Adresse
Hausanschrift
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
8:30 – 18:00 Uhr
Persönliche Vorsprachen können derzeit nur nach vorheriger Terminvereinbarung erfolgen.
Kontakt
Internet
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Frankfurt am Main: Flächennutzungsplan
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Planfeststellung, FNP, Bauberatung, Flächennutzungsplan, Flächennutzung, Bauleitplanung, Raumordnung, Bebauung, Bauland, Bauleitplan