Bodenabbaugenehmigung
Beschreibung
Die Genehmigungspflicht für den Abbau von Bodenschätzen ergibt sich
- bei bergrechtlichen Bodenschätzen aus dem Bundesberggesetz (BBergG). Die bergrechtlichen Bodenschätze sind in § 3 Abs. 3 und 4 BBergG aufgelistet.
- bei allen anderen Bodenschätzen
- wenn beim Abbau ein Gewässer hergestellt oder wesentlich verändert wird aus
dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG). - wenn trocken abgebaut wird,
- die Abbaufläche über 10 ha groß ist oder gesprengt wird aus dem
Bundes-Immissionschutzgesetz (BImSchG), - die Abbaufläche unter 10 ha groß ist und nicht gesprengt wird aus der
Hessischen Bauordnung. Hiernach bedarf der Abbau einer Baugenehmigung,
wenn die Tiefe 2 Meter übersteigt oder die Abbaufläche im bebauten
Innenbereich größer als 30 m² bzw. im Außenbereich größer als 300 m² ist.
- die Abbaufläche über 10 ha groß ist oder gesprengt wird aus dem
- wenn beim Abbau ein Gewässer hergestellt oder wesentlich verändert wird aus
In allen Fällen bedarf es ferner im Regelfall einer naturschutzrechtlichen Eingriffszulassung nach dem Hessischen Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Hessisches Naturschutzgesetz - HENatG).
Zuständigkeit
Ansprechpartner sind die Kreisausschüsse bzw. Magistrate der Kreisfreien Städte als Untere Baubehörden, in allen anderen Fällen die Regierungspräsidien als Bergbehörden bzw. als Obere Wasserbehörden oder als Immissionsschutzbehörden.
Ansprechpartner
Bauen und Liegenschaften
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Parkplatz: Rathaus
Anzahl der Stellplätze: 4
Gebührenfrei
Haltestellen
- Haltestelle: Rathaus
Linien:- Bus: Linie VB 26
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Der barrierefreie Eingang befindet sich auf der hinteren Seite des Rathauses.
Öffnungszeiten
Montag 07:30 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:30 Uhr
Dienstag 07:30 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:30 Uhr
Mittwoch 07:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag 07:30 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr
Freitag 07:30 - 13:00 Uhr
Aufgrund der bestehenden Corona-Pandemie bitten wir um vorherige Terminvergabe.
Termine können Sie telefonisch unter der 06641/9698-0 ausmachen oder per E-Mail an die info@gemeinde-wartenberg.de schicken.
Kontakt
Internet
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Lastschriftverfahren, Überweisung/Zahlschein, Lastschriftverfahren, SEPA-Überweisung, Bargeldzahlung, Rechnung, Überweisung, SEPA-Lastschrift
Bankverbindung
Gemeinde Wartenberg
Empfänger: Gemeinde Wartenberg
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Weitere Informationen
Regierungspräsidium Gießen - Abteilung IV - Umwelt
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Postfach 10 08 51
35338 Gießen
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Öffnungszeiten
Mo. 08:00 - 16:30 Uhr
Di. 08:00 - 16:30 Uhr
Mi. 08:00 - 16:30 Uhr
Do. 08:00 - 16:30 Uhr
Fr. 08:00 - 15:00 Uhr
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Rechtsgrundlage(n)
- Bundesberggesetz (BBergG)
- Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
- Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG)
- Hessische Bauordnung (HBO)
- Hessisches Naturschutzgesetz - HENatG)
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Bodenschätze, Bodenabbaugenehmigung, Bodenabbau, Abbaugenehmigung, Baubehörde, Wasserbehörde, Bauordnung