Bodenabbaugenehmigung Erteilung

    Bodenabbaugenehmigung

    Beschreibung

    Die Genehmigungspflicht für den Abbau von Bodenschätzen ergibt sich

    • bei bergrechtlichen Bodenschätzen aus dem Bundesberggesetz (BBergG). Die bergrechtlichen Bodenschätze sind in § 3 Abs. 3 und 4 BBergG aufgelistet.
    • bei allen anderen Bodenschätzen
      • wenn beim Abbau ein Gewässer hergestellt oder wesentlich verändert wird aus
        dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG).
      • wenn trocken abgebaut wird,
        • die Abbaufläche über 10 ha groß ist oder gesprengt wird aus dem
          Bundes-Immissionschutzgesetz (BImSchG),
        • die Abbaufläche unter 10 ha groß ist und nicht gesprengt wird aus der
          Hessischen Bauordnung. Hiernach bedarf der Abbau einer Baugenehmigung,
          wenn die Tiefe 2 Meter übersteigt oder die Abbaufläche im bebauten
          Innenbereich größer als 30 m² bzw. im Außenbereich größer als 300 m² ist.

    In allen Fällen bedarf es ferner im Regelfall einer naturschutzrechtlichen Eingriffszulassung nach dem Hessischen Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Hessisches Naturschutzgesetz - HENatG).

    Zuständigkeit

    Ansprechpartner sind die Kreisausschüsse bzw. Magistrate der Kreisfreien Städte als Untere Baubehörden, in allen anderen Fällen die Regierungspräsidien als Bergbehörden bzw. als Obere Wasserbehörden oder als Immissionsschutzbehörden.

    Ansprechpartner

    Bauen und Liegenschaften

    Adresse

    Hausanschrift

    Landenhäuser Straße 11

    36367 Wartenberg

    Parkmöglichkeiten

    Parkplatz: Rathaus
    Anzahl der Stellplätze: 4
    Gebührenfrei

    Haltestellen

    • Haltestelle: Rathaus
      Linien:
      • Bus: Linie VB 26

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Der barrierefreie Eingang befindet sich auf der hinteren Seite des Rathauses.

    Öffnungszeiten

    Montag 07:30 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:30 Uhr

    Dienstag 07:30 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:30 Uhr

    Mittwoch 07:30 - 12:00 Uhr

    Donnerstag 07:30 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr

    Freitag 07:30 - 13:00 Uhr

    Aufgrund der bestehenden Corona-Pandemie bitten wir um vorherige Terminvergabe.

    Termine können Sie telefonisch unter der 06641/9698-0 ausmachen oder per E-Mail an die info@gemeinde-wartenberg.de schicken.

    Kontakt

    Internet

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Lastschriftverfahren, Überweisung/Zahlschein, Lastschriftverfahren, SEPA-Überweisung, Bargeldzahlung, Rechnung, Überweisung, SEPA-Lastschrift

    Bankverbindung

    Gemeinde Wartenberg

    Empfänger: Gemeinde Wartenberg

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    Weitere Informationen

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    Version

    Technisch geändert am 11.09.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Regierungspräsidium Gießen - Abteilung IV - Umwelt

    Adresse

    Hausanschrift

    Landgraf-Philipp-Platz 1 - 7

    35390 Gießen

    (Hauptgebäude/Fristenbriefkasten)

    Postanschrift

    Postfach 10 08 51

    35338 Gießen

    Hausanschrift

    Marburger Straße 91

    35396 Gießen

    (Besucheradresse)

    Öffnungszeiten

    Bitte vereinbaren Sie einen Termin. Erst nach Terminvereinbarung ist ein Besuch zu folgenden Zeiten möglich:

    Mo. 08:00 - 16:30 Uhr
    Di. 08:00 - 16:30 Uhr
    Mi. 08:00 - 16:30 Uhr
    Do. 08:00 - 16:30 Uhr
    Fr. 08:00 - 15:00 Uhr

    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 19.08.2021

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Rechtsgrundlage(n)

    • Bundesberggesetz (BBergG)
    • Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
    • Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG)
    • Hessische Bauordnung (HBO)
    • Hessisches Naturschutzgesetz - HENatG)

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch erstellt am 21.10.2008 (von: Elke Brendgen)

    Technisch geändert am 08.07.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Bodenschätze, Bodenabbaugenehmigung, Bodenabbau, Abbaugenehmigung, Baubehörde, Wasserbehörde, Bauordnung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 26.11.2019 (von: Administrator)