Bodenabbaugenehmigung
Beschreibung
Die Genehmigungspflicht für den Abbau von Bodenschätzen ergibt sich
- bei bergrechtlichen Bodenschätzen aus dem Bundesberggesetz (BBergG). Die bergrechtlichen Bodenschätze sind in § 3 Abs. 3 und 4 BBergG aufgelistet.
- bei allen anderen Bodenschätzen
- wenn beim Abbau ein Gewässer hergestellt oder wesentlich verändert wird aus
dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG). - wenn trocken abgebaut wird,
- die Abbaufläche über 10 ha groß ist oder gesprengt wird aus dem
Bundes-Immissionschutzgesetz (BImSchG), - die Abbaufläche unter 10 ha groß ist und nicht gesprengt wird aus der
Hessischen Bauordnung. Hiernach bedarf der Abbau einer Baugenehmigung,
wenn die Tiefe 2 Meter übersteigt oder die Abbaufläche im bebauten
Innenbereich größer als 30 m² bzw. im Außenbereich größer als 300 m² ist.
- die Abbaufläche über 10 ha groß ist oder gesprengt wird aus dem
- wenn beim Abbau ein Gewässer hergestellt oder wesentlich verändert wird aus
In allen Fällen bedarf es ferner im Regelfall einer naturschutzrechtlichen Eingriffszulassung nach dem Hessischen Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Hessisches Naturschutzgesetz - HENatG).
Zuständigkeit
Ansprechpartner sind die Kreisausschüsse bzw. Magistrate der Kreisfreien Städte als Untere Baubehörden, in allen anderen Fällen die Regierungspräsidien als Bergbehörden bzw. als Obere Wasserbehörden oder als Immissionsschutzbehörden.
Ansprechpartner
Organisationen Marburg-Biedenkopf - Fachdienst Bauen
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag von 08:00 bis 14:00 Uhr und nach Vereinbarung.
Bitte beachten Sie etwaige Ausnahmen innerhalb einzelner Bereiche bzw. bei bestimmten Leistungen der Kreisverwaltung.
Für Leistungen der Kfz-Zulassungs- und der Fahrerlaubnisbehörde steht eine Online-Terminvereinbarung zur Verfügung.
Internet
Weitere Informationen
Regierungspräsidium Gießen - Abteilung IV - Umwelt
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Postfach 10 08 51
35338 Gießen
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Öffnungszeiten
Mo. 08:00 - 16:30 Uhr
Di. 08:00 - 16:30 Uhr
Mi. 08:00 - 16:30 Uhr
Do. 08:00 - 16:30 Uhr
Fr. 08:00 - 15:00 Uhr
Kontakt
Internet
Rechtsgrundlage(n)
- Bundesberggesetz (BBergG)
- Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
- Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG)
- Hessische Bauordnung (HBO)
- Hessisches Naturschutzgesetz - HENatG)
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Bodenschätze, Bodenabbaugenehmigung, Bodenabbau, Abbaugenehmigung, Baubehörde, Wasserbehörde, Bauordnung