Bodenabbaugenehmigung Erteilung

    Bodenabbaugenehmigung

    Beschreibung

    Die Genehmigungspflicht für den Abbau von Bodenschätzen ergibt sich

    • bei bergrechtlichen Bodenschätzen aus dem Bundesberggesetz (BBergG). Die bergrechtlichen Bodenschätze sind in § 3 Abs. 3 und 4 BBergG aufgelistet.
    • bei allen anderen Bodenschätzen
      • wenn beim Abbau ein Gewässer hergestellt oder wesentlich verändert wird aus
        dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG).
      • wenn trocken abgebaut wird,
        • die Abbaufläche über 10 ha groß ist oder gesprengt wird aus dem
          Bundes-Immissionschutzgesetz (BImSchG),
        • die Abbaufläche unter 10 ha groß ist und nicht gesprengt wird aus der
          Hessischen Bauordnung. Hiernach bedarf der Abbau einer Baugenehmigung,
          wenn die Tiefe 2 Meter übersteigt oder die Abbaufläche im bebauten
          Innenbereich größer als 30 m² bzw. im Außenbereich größer als 300 m² ist.

    In allen Fällen bedarf es ferner im Regelfall einer naturschutzrechtlichen Eingriffszulassung nach dem Hessischen Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Hessisches Naturschutzgesetz - HENatG).

    Zuständigkeit

    Ansprechpartner sind die Kreisausschüsse bzw. Magistrate der Kreisfreien Städte als Untere Baubehörden, in allen anderen Fällen die Regierungspräsidien als Bergbehörden bzw. als Obere Wasserbehörden oder als Immissionsschutzbehörden.

    Ansprechpartner

    Regierungspräsidium Gießen - Abteilung IV - Umwelt

    Adresse

    Hausanschrift

    Landgraf-Philipp-Platz 1 - 7

    35390 Gießen

    (Hauptgebäude/Fristenbriefkasten)

    Postanschrift

    Postfach 10 08 51

    35338 Gießen

    Hausanschrift

    Marburger Straße 91

    35396 Gießen

    (Besucheradresse)

    Öffnungszeiten

    Bitte vereinbaren Sie einen Termin. Erst nach Terminvereinbarung ist ein Besuch zu folgenden Zeiten möglich:

    Mo. 08:00 - 16:30 Uhr
    Di. 08:00 - 16:30 Uhr
    Mi. 08:00 - 16:30 Uhr
    Do. 08:00 - 16:30 Uhr
    Fr. 08:00 - 15:00 Uhr

    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 19.08.2021

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Rechtsgrundlage(n)

    • Bundesberggesetz (BBergG)
    • Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
    • Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG)
    • Hessische Bauordnung (HBO)
    • Hessisches Naturschutzgesetz - HENatG)

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch geändert am 08.07.2024

    Stichwörter

    Bodenabbau, Baubehörde, Bodenschätze, Abbaugenehmigung, Wasserbehörde, Bauordnung, Bodenabbaugenehmigung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de