Bodenabbaugenehmigung Erteilung

    Bodenabbaugenehmigung

    Beschreibung

    Die Genehmigungspflicht für den Abbau von Bodenschätzen ergibt sich

    • bei bergrechtlichen Bodenschätzen aus dem Bundesberggesetz (BBergG). Die bergrechtlichen Bodenschätze sind in § 3 Abs. 3 und 4 BBergG aufgelistet.
    • bei allen anderen Bodenschätzen
      • wenn beim Abbau ein Gewässer hergestellt oder wesentlich verändert wird aus
        dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG).
      • wenn trocken abgebaut wird,
        • die Abbaufläche über 10 ha groß ist oder gesprengt wird aus dem
          Bundes-Immissionschutzgesetz (BImSchG),
        • die Abbaufläche unter 10 ha groß ist und nicht gesprengt wird aus der
          Hessischen Bauordnung. Hiernach bedarf der Abbau einer Baugenehmigung,
          wenn die Tiefe 2 Meter übersteigt oder die Abbaufläche im bebauten
          Innenbereich größer als 30 m² bzw. im Außenbereich größer als 300 m² ist.

    In allen Fällen bedarf es ferner im Regelfall einer naturschutzrechtlichen Eingriffszulassung nach dem Hessischen Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Hessisches Naturschutzgesetz - HENatG).

    Zuständigkeit

    Ansprechpartner sind die Kreisausschüsse bzw. Magistrate der Kreisfreien Städte als Untere Baubehörden, in allen anderen Fällen die Regierungspräsidien als Bergbehörden bzw. als Obere Wasserbehörden oder als Immissionsschutzbehörden.

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Limburg-Weilburg - Kreis Limburg-Weilburg

    Adresse

    Hausanschrift

    Gymnasiumstraße 4

    65589 Hadamar

    (Schloss)

    Hausanschrift

    Freiherr-vom-Stein-Platz 1

    65549 Limburg a. d. Lahn

    Hausanschrift

    Gartenstraße 1

    65549 Limburg a. d. Lahn

    Hausanschrift

    Schiede 43

    65549 Limburg a. d. Lahn

    Hausanschrift

    Schiede 20

    65549 Limburg a. d. Lahn

    Hausanschrift

    Westerwaldstraße 111

    65549 Limburg a. d. Lahn

    Hausanschrift

    Limburger Straße 8 - 10

    35781 Weilburg

    Öffnungszeiten

    Montag - Mittwoch: 08:30 Uhr - 12:00 Uhr sowie 13:30 Uhr - 15:30 Uhr

    Donnerstag: 08:30 Uhr - 12:00 Uhr sowie 14:00 Uhr - 18:00 Uhr

    Freitag: 08:30 Uhr - 12:00 Uhr

    Version

    Technisch geändert am 15.04.2025

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    Gemeinde Elz - Amt 60: Bauamt

    Beschreibung

    Das Bauamt ist zuständig für die Durchführung von Neubau-, Sanierungs- und Bauunterhaltungsmaßnahmen an allen privaten und öffentlichen Baumaßnahmen wie Ein- und Mehrfamilienhäuser, Geschäfts- und Gewerbezentren, Verwaltungsgebäuden, Bürgerhäuser, Sportanlagen, Kultur- und Freizeiteinrichtungen.
    Wer bauen will muss wissen, ob sein Bauwunsch auf seinem Grundstück aufgrund der planungsrechtlichen und bauordnungsrechtlichen Vorgaben auch umgesetzt werden kann.

    • Zentrale Bauverwaltung
    Bauangelegenheiten, Bauleitplanung, Bauprojekte in Elz und im Ortsteil Malmeneich.

    • Allgemeine Bauverwaltung
    Naturschutz, Umweltschutz, Denkmalschutz-/pflege, Bauhof, Wertstoffhof, gesplittete Abwassergebühr, Winterdienst

    • Technische Bauverwaltung
    Grundsätze zum Erschließungs- und Beitragswesen, Wassergeld, Anliegerbeiträge, Gebührenwesen, Freibad, Abwasserbeseitigung, gesplittete Abwasserabgabe, Kanalbenutzungsgebühren

    • Bautechnik Hochbau, Tiefbau
    Bauanträge und -anzeigen, Denkmalschutz, Bauunterhaltung, Spielplätze, Revitalisierung des Ortskernes, Wasserversorgung, Abwasserentsorgung, Grundstücksentwässerung, Straßenbau, Tiefbaumaßnahmen, Straßenlampenausfall

    Adresse

    Hausanschrift

    Sandweg 45

    65604 Elz

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag bis Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr
    Montag bis Dienstag 14:00 - 15:30 Uhr
    Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr
    Freitag 08:00 - 12:30 Uhr

    Kontakt

    Kontaktperson

    Formulare

    Antrag auf Erstellung eines neuen Anschlusses an die öffentliche Entwässerungsanlage

    Version

    Technisch geändert am 24.04.2025

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    Regierungspräsidium Gießen - Abteilung IV - Umwelt

    Adresse

    Hausanschrift

    Landgraf-Philipp-Platz 1 - 7

    35390 Gießen

    (Hauptgebäude/Fristenbriefkasten)

    Postanschrift

    Postfach 10 08 51

    35338 Gießen

    Hausanschrift

    Marburger Straße 91

    35396 Gießen

    (Besucheradresse)

    Öffnungszeiten

    Bitte vereinbaren Sie einen Termin. Erst nach Terminvereinbarung ist ein Besuch zu folgenden Zeiten möglich:

    Mo. 08:00 - 16:30 Uhr
    Di. 08:00 - 16:30 Uhr
    Mi. 08:00 - 16:30 Uhr
    Do. 08:00 - 16:30 Uhr
    Fr. 08:00 - 15:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: +49 641 303-0(Zentrale)

    Telefax: +49 641 303-2197

    E-Mail: pressestelle@rpgi.hessen.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 19.08.2021

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Handlungsgrundlage(n)

    • Bundesberggesetz (BBergG)
    • Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
    • Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG)
    • Hessische Bauordnung (HBO)
    • Hessisches Naturschutzgesetz - HENatG)

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch erstellt am 21.10.2008

    Technisch geändert am 08.07.2024

    Stichwörter

    Abbaugenehmigung, Bodenabbau, Baubehörde, Bauordnung, Bodenabbaugenehmigung, Bodenschätze, Wasserbehörde

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 26.11.2019