Bodenabbaugenehmigung
Beschreibung
Die Genehmigungspflicht für den Abbau von Bodenschätzen ergibt sich
- bei bergrechtlichen Bodenschätzen aus dem Bundesberggesetz (BBergG). Die bergrechtlichen Bodenschätze sind in § 3 Abs. 3 und 4 BBergG aufgelistet.
- bei allen anderen Bodenschätzen
- wenn beim Abbau ein Gewässer hergestellt oder wesentlich verändert wird aus
dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG). - wenn trocken abgebaut wird,
- die Abbaufläche über 10 ha groß ist oder gesprengt wird aus dem
Bundes-Immissionschutzgesetz (BImSchG), - die Abbaufläche unter 10 ha groß ist und nicht gesprengt wird aus der
Hessischen Bauordnung. Hiernach bedarf der Abbau einer Baugenehmigung,
wenn die Tiefe 2 Meter übersteigt oder die Abbaufläche im bebauten
Innenbereich größer als 30 m² bzw. im Außenbereich größer als 300 m² ist.
- die Abbaufläche über 10 ha groß ist oder gesprengt wird aus dem
- wenn beim Abbau ein Gewässer hergestellt oder wesentlich verändert wird aus
In allen Fällen bedarf es ferner im Regelfall einer naturschutzrechtlichen Eingriffszulassung nach dem Hessischen Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Hessisches Naturschutzgesetz - HENatG).
Zuständigkeit
Ansprechpartner sind die Kreisausschüsse bzw. Magistrate der Kreisfreien Städte als Untere Baubehörden, in allen anderen Fällen die Regierungspräsidien als Bergbehörden bzw. als Obere Wasserbehörden oder als Immissionsschutzbehörden.
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Limburg-Weilburg - Kreis Limburg-Weilburg
Adresse
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Niederstein-Süd
65614 Beselich
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(Schloss)
Gymnasiumstraße 4
65589 Hadamar
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65549 Limburg a. d. Lahn
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65549 Limburg a. d. Lahn
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Schiede 43
65549 Limburg a. d. Lahn
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Schiede 20
65549 Limburg a. d. Lahn
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Westerwaldstraße 111
65549 Limburg a. d. Lahn
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35781 Weilburg
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Donnerstag: 08:30 Uhr - 12:00 Uhr sowie 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Freitag: 08:30 Uhr - 12:00 Uhr
Regierungspräsidium Gießen - Abteilung IV - Umwelt
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Kontakt
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Fax: +49 641 303-2197
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Handlungsgrundlage(n)
- Bundesberggesetz (BBergG)
- Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
- Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG)
- Hessische Bauordnung (HBO)
- Hessisches Naturschutzgesetz - HENatG)
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Bodenabbaugenehmigung, Abbaugenehmigung, Bodenabbau, Baubehörde, Wasserbehörde, Bauordnung, Bodenschätze