• Taunusstein (Landkreis Rheingau-Taunus-Kreis, Hessen)
Bodenabbaugenehmigung Erteilung

Bodenabbaugenehmigung

Beschreibung

Die Genehmigungspflicht für den Abbau von Bodenschätzen ergibt sich

  • bei bergrechtlichen Bodenschätzen aus dem Bundesberggesetz (BBergG). Die bergrechtlichen Bodenschätze sind in § 3 Abs. 3 und 4 BBergG aufgelistet.
  • bei allen anderen Bodenschätzen
    • wenn beim Abbau ein Gewässer hergestellt oder wesentlich verändert wird aus
      dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG).
    • wenn trocken abgebaut wird,
      • die Abbaufläche über 10 ha groß ist oder gesprengt wird aus dem
        Bundes-Immissionschutzgesetz (BImSchG),
      • die Abbaufläche unter 10 ha groß ist und nicht gesprengt wird aus der
        Hessischen Bauordnung. Hiernach bedarf der Abbau einer Baugenehmigung,
        wenn die Tiefe 2 Meter übersteigt oder die Abbaufläche im bebauten
        Innenbereich größer als 30 m² bzw. im Außenbereich größer als 300 m² ist.

In allen Fällen bedarf es ferner im Regelfall einer naturschutzrechtlichen Eingriffszulassung nach dem Hessischen Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Hessisches Naturschutzgesetz - HENatG).

Zuständigkeit

Ansprechpartner sind die Kreisausschüsse bzw. Magistrate der Kreisfreien Städte als Untere Baubehörden, in allen anderen Fällen die Regierungspräsidien als Bergbehörden bzw. als Obere Wasserbehörden oder als Immissionsschutzbehörden.

Ansprechpartner

Rheingau-Taunus-Kreis

Adresse

Hausanschrift

Heimbacher Straße 7

65307 Bad Schwalbach

Parkmöglichkeiten

Behindertenparkplatz: An Eingang 2, Kreishaus Bad Schwalbach
Anzahl der Stellplätze: 2
Gebührenfrei

Parkplatz: Allgemeine Parkplätze
Anzahl der Stellplätze: 300
Gebührenfrei

Mutter- und Kindparkplatz: An Eingang 2, Kreishaus Bad Schwalbach
Anzahl der Stellplätze: 1
Gebührenfrei

Aufzug vorhanden

Ist rollstuhlgerecht

Öffnungszeiten

Das Kreishaus in Bad Schwalbach sowie die Außenstellen in Idstein und Rüdesheim am Rhein sind mit Einschränkungen für den Publikumsverkehr geöffnet.

  • Einlass ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung (mit Ausnahmen bei den Zulassungsstellen)
  • Erscheinen Sie pünktlich am verabredeten Eingang, um Warteschlangen zu vermeiden.

Telefonische Erreichbarkeit:

Zentrale Rufnummer der Kreisverwaltung Bad Schwalbach: Tel. 06124 510-0.
Erreichbarkeit: Mo-Fr 8:00-12:00 Uhr, Mo+Mi+Do 14:00-15:30 Uhr sowie Di 14:00-18:00.

Kontakt

Internet

Stichwörter

Kreisverwaltung Rheingau-Taunus

Version

Technisch geändert am 03.12.2024

Sprachversion

de-DE

Sprache: de-DE

Regierungspräsidium Darmstadt - Dezernat IV / Wi 44 - Bergaufsicht

Adresse

Hausanschrift

Kreuzberger Ring 17a + b

65205 Wiesbaden

(Neue Adresse ab 1. Dezember 2022)

Haltestellen

  • Haltestelle: Wiesbaden-Erbenheim
    Linien:
    • Regionalbahn: Linie Bahnanbindung über Wiesbaden-Erbenheim
  • Haltestelle: Tillpetersrech
    Linien:
    • Bus: Linie 5
  • Haltestelle: Am Hochfeld
    Linien:
    • Bus: Linie 15, 28
  • Haltestelle: Kreuzberger Ring
    Linien:
    • Bus: Linie 15, 28

Öffnungszeiten

Das Regierungspräsidium ist montags bis donnerstags von 8 bis 16:30 Uhr und freitags von 8 bis 15 Uhr telefonisch erreichbar.

Bitte erkundigen Sie sich vor Ihrem Besuch über die Öffnungszeiten und ob eine Terminvereinbarung notwendig ist.

Kontakt

Internet

Version

Technisch geändert am 20.01.2025

Sprachversion

de-DE

Sprache: de-DE

Rechtsgrundlage(n)

  • Bundesberggesetz (BBergG)
  • Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
  • Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG)
  • Hessische Bauordnung (HBO)
  • Hessisches Naturschutzgesetz - HENatG)

Gültigkeitsgebiet

Hessen

Version

Technisch erstellt am 21.10.2008

Technisch geändert am 08.07.2024

Stichwörter

Abbaugenehmigung, Bauordnung, Baubehörde, Bodenabbau, Wasserbehörde, Bodenschätze, Bodenabbaugenehmigung

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 07.07.2021

Technisch geändert am 26.11.2019