Bodenabbaugenehmigung
Beschreibung
Die Genehmigungspflicht für den Abbau von Bodenschätzen ergibt sich
- bei bergrechtlichen Bodenschätzen aus dem Bundesberggesetz (BBergG). Die bergrechtlichen Bodenschätze sind in § 3 Abs. 3 und 4 BBergG aufgelistet.
- bei allen anderen Bodenschätzen
- wenn beim Abbau ein Gewässer hergestellt oder wesentlich verändert wird aus
dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG). - wenn trocken abgebaut wird,
- die Abbaufläche über 10 ha groß ist oder gesprengt wird aus dem
Bundes-Immissionschutzgesetz (BImSchG), - die Abbaufläche unter 10 ha groß ist und nicht gesprengt wird aus der
Hessischen Bauordnung. Hiernach bedarf der Abbau einer Baugenehmigung,
wenn die Tiefe 2 Meter übersteigt oder die Abbaufläche im bebauten
Innenbereich größer als 30 m² bzw. im Außenbereich größer als 300 m² ist.
- die Abbaufläche über 10 ha groß ist oder gesprengt wird aus dem
- wenn beim Abbau ein Gewässer hergestellt oder wesentlich verändert wird aus
In allen Fällen bedarf es ferner im Regelfall einer naturschutzrechtlichen Eingriffszulassung nach dem Hessischen Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Hessisches Naturschutzgesetz - HENatG).
Zuständigkeit
Ansprechpartner sind die Kreisausschüsse bzw. Magistrate der Kreisfreien Städte als Untere Baubehörden, in allen anderen Fällen die Regierungspräsidien als Bergbehörden bzw. als Obere Wasserbehörden oder als Immissionsschutzbehörden.
Ansprechpartner
Fachdienst Bauaufsicht - Allgemeine Bauvorhaben
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Kontaktperson
Frau Aktas (Technik)
Frau Avci (Technik)
Zuständig für
- Sonstiges: Buchschlag, Offenthal, Sprendlingen
Hausanschrift
E-Mail: s.avci@kreis-offenbach.de
Telefon Festnetz: 06074 8180-4388
Frau Bals (Technik)
Zuständig für
- Sonstiges: Götzenhain, Sprendlingen
Hausanschrift
E-Mail: e.bals@kreis-offenbach.de
Telefon Festnetz: 06074 8180-4360
Frau Demirdöven (Technik)
Frau Duman-Diker (Technik)
Herr Haustein (Technik)
Frau Menzel (Technik)
Herr Neun (Technik)
Zuständig für
- Sonstiges: Kreiseigene Schulen, Flüchtlingsheime, Großveranstaltungen
Hausanschrift
Fax: 06074 8180-94329
E-Mail: a.neun@kreis-offenbach.de
Telefon Festnetz: 06074 8180-4329
Herr Odabas (Technik)
Zuständig für
- Sonstiges: Dudenhofen, Nieder-Roden
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06074 8180-4350
E-Mail: g.odabas@kreis-offenbach.de
Frau Pieroth (Technik)
Frau Reusch (Technik)
Zuständig für
- Sonstiges: Dreieichenhain, Sprendlingen
Hausanschrift
E-Mail: a.reusch@kreis-offenbach.de
Telefon Festnetz: 06074 8180-4420
Frau Schäffer (Technik)
Herr Schulte (Bereichsleitung)
Zuständig für
- Sonstiges: Bereichsleitung 63.1
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06074 8180-4354
E-Mail: t.schulte@kreis-offenbach.de
Frau Siebrecht (Technik)
Frau Treber (Technik)
Frau Yancar (Technik)
Fachdienst Bauaufsicht - Besondere Bauvorhaben
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 06074 8180-4344
Fax: 06074 8180-4932
Kontaktperson
Frau Bender
Frau Hübner
Frau Weber
Frau Hünert
Internet
Regierungspräsidium Darmstadt - Dezernat IV / Wi 44 - Bergaufsicht
Adresse
Hausanschrift
Haltestellen
- Haltestelle: Wiesbaden-Erbenheim
Linien:- Regionalbahn: Linie Bahnanbindung über Wiesbaden-Erbenheim
- Haltestelle: Tillpetersrech
Linien:- Bus: Linie 5
- Haltestelle: Am Hochfeld
Linien:- Bus: Linie 15, 28
- Haltestelle: Kreuzberger Ring
Linien:- Bus: Linie 15, 28
Öffnungszeiten
Das Regierungspräsidium ist montags bis donnerstags von 8 bis 16:30 Uhr und freitags von 8 bis 15 Uhr telefonisch erreichbar.
Bitte erkundigen Sie sich vor Ihrem Besuch über die Öffnungszeiten und ob eine Terminvereinbarung notwendig ist.
Kontakt
Internet
Handlungsgrundlage(n)
- Bundesberggesetz (BBergG)
- Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
- Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG)
- Hessische Bauordnung (HBO)
- Hessisches Naturschutzgesetz - HENatG)
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Abbaugenehmigung, Bodenabbau, Baubehörde, Bauordnung, Bodenabbaugenehmigung, Bodenschätze, Wasserbehörde