Bodenabbaugenehmigung Erteilung

    Bodenabbaugenehmigung

    Beschreibung

    Die Genehmigungspflicht für den Abbau von Bodenschätzen ergibt sich

    • bei bergrechtlichen Bodenschätzen aus dem Bundesberggesetz (BBergG). Die bergrechtlichen Bodenschätze sind in § 3 Abs. 3 und 4 BBergG aufgelistet.
    • bei allen anderen Bodenschätzen
      • wenn beim Abbau ein Gewässer hergestellt oder wesentlich verändert wird aus
        dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG).
      • wenn trocken abgebaut wird,
        • die Abbaufläche über 10 ha groß ist oder gesprengt wird aus dem
          Bundes-Immissionschutzgesetz (BImSchG),
        • die Abbaufläche unter 10 ha groß ist und nicht gesprengt wird aus der
          Hessischen Bauordnung. Hiernach bedarf der Abbau einer Baugenehmigung,
          wenn die Tiefe 2 Meter übersteigt oder die Abbaufläche im bebauten
          Innenbereich größer als 30 m² bzw. im Außenbereich größer als 300 m² ist.

    In allen Fällen bedarf es ferner im Regelfall einer naturschutzrechtlichen Eingriffszulassung nach dem Hessischen Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Hessisches Naturschutzgesetz - HENatG).

    Zuständigkeit

    Ansprechpartner sind die Kreisausschüsse bzw. Magistrate der Kreisfreien Städte als Untere Baubehörden, in allen anderen Fällen die Regierungspräsidien als Bergbehörden bzw. als Obere Wasserbehörden oder als Immissionsschutzbehörden.

    Hinweise für Steinbach (Taunus): Spezielle Hinweise für Stadt Steinbach

    Bitte wenden Sie sich an die unten angegebenen Behörden.

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    Ansprechpartner

    Stadt Steinbach - Amt 3 - Amt für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr

    Adresse

    Postanschrift

    Gartenstraße 25

    61449 Steinbach (Taunus)

    Öffnungszeiten

    Montag 08:00 - 12:00 Uhr
    Dienstag 13:00 - 18:00 Uhr
    Donnerstag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 01.11.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Regierungspräsidium Darmstadt - Dezernat IV / Wi 44 - Bergaufsicht

    Adresse

    Hausanschrift

    Kreuzberger Ring 17a + b

    65205 Wiesbaden

    (Neue Adresse ab 1. Dezember 2022)

    Haltestellen

    • Haltestelle: Wiesbaden-Erbenheim
      Linien:
      • Regionalbahn: Linie Bahnanbindung über Wiesbaden-Erbenheim
    • Haltestelle: Am Hochfeld
      Linien:
      • Bus: Linie 15, 28
    • Haltestelle: Kreuzberger Ring
      Linien:
      • Bus: Linie 15, 28

    Öffnungszeiten

    Mo - Do: 08:00 - 16:30 Uhr
    Freitag: 08:00 - 15:00 Uhr

    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 13.12.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Rechtsgrundlage(n)

    • Bundesberggesetz (BBergG)
    • Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
    • Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG)
    • Hessische Bauordnung (HBO)
    • Hessisches Naturschutzgesetz - HENatG)

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch erstellt am 21.10.2008 (von: Elke Brendgen)

    Technisch geändert am 08.07.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Bodenschätze, Bodenabbaugenehmigung, Bodenabbau, Abbaugenehmigung, Baubehörde, Wasserbehörde, Bauordnung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 26.11.2019 (von: Administrator)