Bebauungsplan Aufstellung

    Bebauungsplan

    Beschreibung

    Bevor Sie genauere Pläne machen, wie Sie ein Grundstück, das Sie erworben haben oder erwerben wollen, bebauen werden, sollten Sie klären, was im zugehörigen Bebauungsplan steht.

    Der qualifizierte Bebauungsplan setzt rechtsverbindlich fest, welche baulichen und sonstigen Anlagen auf einem Grundstück zulässig sind. Festsetzungen werden u. a. getroffen

    • zur Art der baulichen Nutzung (z. B. Wohn-, Misch-, Gewerbegebiet),
    • zum Maß der baulichen Nutzung (z. B. Geschoss- und Grundflächenzahl, Höhe, Zahl der Vollgeschosse),
    • zur Bauweise (offene oder geschlossene Bauweise),
    • zur überbaubaren Grundstücksfläche,
    • zu den örtlichen Verkehrsflächen.
       

    Der einfache Bebauungsplan, der nicht die Voraussetzungen eines qualifizierten Bebauungsplans erfüllt, enthält nur einzelne Festsetzungen als verbindliche Regelungen und wird durch die Regelungen der unterstützend anzuwendenden §§ 34 und 35 Baugesetzbuch (BauGB) ergänzt.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Ein Bebauungsplan wird von der Gemeinde als Satzung beschlossen. Danach wird er durch Bekanntmachung rechtsverbindlich.
    Für nähere Informationen können Sie sich an das Planungsamt Ihrer Gemeinde oder die Bauaufsichtsbehörde Gemeinde bzw. Landkreis wenden.
     

    Ansprechpartner

    Gemeinde Neu-Eichenberg

    Adresse

    Hausanschrift

    Lange Straße 27

    37249 Neu-Eichenberg

    (OT Hebenshausen)

    Parkmöglichkeiten

    Anzahl der Stellplätze: 10
    Gebührenfrei

    Haltestellen

    • Haltestelle: OT Hebenshausen, Mitte
      Linien:
      • Bus: Linie Linie 214

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    • Montag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
    • Dienstag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
    • Mittwoch für den Publikumsverkehr geschlossen
    • Donnerstag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 15:00 Uhr bis 18:00 Uhr
    • Freitag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

    Kontakt

    Kontaktperson

    • Bürgermeister Marcus Stolle
      Postanschrift

      Lange Straße 27

      37249 Hebenshausen

    Internet

    Weitere Informationen

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    Hinweis der Zentralredaktion: Für die von Ihnen angefragte Leistung konnte noch keine direkte Zuständigkeit ermittelt werden. Informationen zur zuständigen Stelle erhalten Sie bei der angezeigten Adresse.

    Version

    Technisch geändert am 27.06.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch geändert am 08.07.2024

    Stichwörter

    Bauwesen, Bauamt, Erschließungsplan, Baugebiet, Bebauungsplan, Bebauung, Flächennutzungsplan, Bauen

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de