Bebauungsplan
Beschreibung
Bevor Sie genauere Pläne machen, wie Sie ein Grundstück, das Sie erworben haben oder erwerben wollen, bebauen werden, sollten Sie klären, was im zugehörigen Bebauungsplan steht.
Der qualifizierte Bebauungsplan setzt rechtsverbindlich fest, welche baulichen und sonstigen Anlagen auf einem Grundstück zulässig sind. Festsetzungen werden u. a. getroffen
- zur Art der baulichen Nutzung (z. B. Wohn-, Misch-, Gewerbegebiet),
- zum Maß der baulichen Nutzung (z. B. Geschoss- und Grundflächenzahl, Höhe, Zahl der Vollgeschosse),
- zur Bauweise (offene oder geschlossene Bauweise),
- zur überbaubaren Grundstücksfläche,
- zu den örtlichen Verkehrsflächen.
Der einfache Bebauungsplan, der nicht die Voraussetzungen eines qualifizierten Bebauungsplans erfüllt, enthält nur einzelne Festsetzungen als verbindliche Regelungen und wird durch die Regelungen der unterstützend anzuwendenden §§ 34 und 35 Baugesetzbuch (BauGB) ergänzt.
Online-Dienste
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Zuständigkeit
Ein Bebauungsplan wird von der Gemeinde als Satzung beschlossen. Danach wird er durch Bekanntmachung rechtsverbindlich.
Für nähere Informationen können Sie sich an das Planungsamt Ihrer Gemeinde oder die Bauaufsichtsbehörde Gemeinde bzw. Landkreis wenden.
Ansprechpartner
Gemeinde Schwarzenborn - Stadt Schwarzenborn
Adresse
Postanschrift
Marktplatz 1
34639 Schwarzenborn
Öffnungszeiten
Montag-Freitag von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Montag+Mittwoch von 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Dienstag+Donnerstag von 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr
oder nach Vereinbarung
Kontakt
Telefon: 05686 9988-0
Telefon: 05686 9988-0
Telefax: 05686 9988-30
E-Mail: buergerservice@schwarzenborn.de
Kontaktperson
Herr Jürgen Liebermann
Postanschrift
Marktplatz 1
34639 Schwarzenborn
Fax: 05686 9988-30
E-Mail: bgm@schwarzenborn.de
Telefon Festnetz: 05686 9988-20
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Bauamt, Bauwesen, Flächennutzungsplan, Baugebiet, Bauen, Bebauungsplan, Bebauung, Erschließungsplan