Bebauungsplan Aufstellung
    99012011042000

    Bebauungsplan

    Beschreibung

    Bevor Sie genauere Pläne machen, wie Sie ein Grundstück, das Sie erworben haben oder erwerben wollen, bebauen werden, sollten Sie klären, was im zugehörigen Bebauungsplan steht.

    Der qualifizierte Bebauungsplan setzt rechtsverbindlich fest, welche baulichen und sonstigen Anlagen auf einem Grundstück zulässig sind. Festsetzungen werden u. a. getroffen

    • zur Art der baulichen Nutzung (z. B. Wohn-, Misch-, Gewerbegebiet),
    • zum Maß der baulichen Nutzung (z. B. Geschoss- und Grundflächenzahl, Höhe, Zahl der Vollgeschosse),
    • zur Bauweise (offene oder geschlossene Bauweise),
    • zur überbaubaren Grundstücksfläche,
    • zu den örtlichen Verkehrsflächen.
       

    Der einfache Bebauungsplan, der nicht die Voraussetzungen eines qualifizierten Bebauungsplans erfüllt, enthält nur einzelne Festsetzungen als verbindliche Regelungen und wird durch die Regelungen der unterstützend anzuwendenden §§ 34 und 35 Baugesetzbuch (BauGB) ergänzt.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Ein Bebauungsplan wird von der Gemeinde als Satzung beschlossen. Danach wird er durch Bekanntmachung rechtsverbindlich.
    Für nähere Informationen können Sie sich an das Planungsamt Ihrer Gemeinde oder die Bauaufsichtsbehörde Gemeinde bzw. Landkreis wenden.
     

    Ansprechpartner

    53.3 - Öffentliche Hygiene

    Beschreibung

    Erkennung, Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten

    Bestimmte Krankheiten bzw. Krankheitserreger sind an das  Gesundheitsamt zu melden. Gesetzliche Grundlage hierfür ist das Infektionsschutzgesetz (IfSG).
    Es bestehen Meldepflichten für Ärzte (§ 6 IfSG), Labore (§ 7 IfSG) sowie für bestimmte Gemeinschaftseinrichtungen (§ 34 IfSG). Im Falle eines akuten Infektionsgeschehens erfolgt die Information und Aufklärung der Erkrankten und Betroffenen. Um die Infektionskette zu unterbrechen, werden geeignete Maßnahmen zum Bevölkerungsschutz getroffen.

    Überwachung der Hygiene in medizinischen Einrichtungen und Gemeinschaftseinrichtungen

    Wir überwachen die Einhaltung der Anforderungen an die Hygiene in vielen Bereichen: Medizinische Einrichtungen wie Krankenhäuser, Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen, Einrichtungen für ambulantes Operieren, Dialyseeinrichtungen, Arzt-, Zahnarzt und Heilpraktikerpraxen (§ 23 IfSG), sowie Gemeinschaftseinrichtungen wie Schulen, Kindergärten, Altenpflegeheime und sonstige Heime und Betreuungseinrichtungen (§ 36 IfSG). Auch sind wir für die Einhaltung der Hygiene in Tattoo- und Piercingstudios, bei Fußpflegern sowie in Kosmetikbetrieben (Infektionshygieneverordnung Hessen) zuständig.
    Die Tätigkeit des Gesundheitsamtes umfasst auch die Beratung der Einrichtungen bei hygienischen Fragestellungen.

    Trinkwasserhygiene und Bäderhygiene

    Trinkwasser muss so beschaffen sein, dass durch seinen Genuss oder Gebrauch eine Schädigung der menschlichen Gesundheit, insbesondere durch Krankheitserreger, nicht zu besorgen ist (§ 37 IfSG, § 4 TrinkwV).
    Die Planung, Errichtung, Änderung, Instandhaltung und der Betrieb von Wassergewinnungs- und Wasserversorgungsanlagen hat daher entsprechend den allgemein anerkannten Regeln der Technik zu erfolgen. Die Betreiber von Wassergewinnungs- und Wasserversorgungsanlagen werden zum Schutz der Verbraucher hinsichtlich der Erfüllung der ihnen nach der Trinkwasserverordnung obliegenden Pflichten überwacht.
    Die Qualität von Schwimm- und Badebeckenwasser muss so beschaffen sein, dass durch seinen Gebrauch keine Gesundheitsgefahr zu besorgen ist (§ 37 IfSG). Die Einhaltung dieser Anforderungen hat der Betreiber durch regelmäßige Badewasseruntersuchungen nachzuweisen. Sie unterliegen somit ebenfalls der Überwachung.
    Badegewässer sind Gewässer wie Seen, Flüsse oder Küstenbereiche. Die Badegewässer werden in regelmäßigen Abständen überwacht. Hierbei muss vor Beginn der Saison die Dauer der Badesaison und ein Überwachungszeitplan mit den entsprechenden Beprobungen festgelegt und an das hessische Landesamt für Umwelt und Geologie übermittelt werden. Die Information der Öffentlichkeit über die aktuelle Badegewässerqualität erfolgt über die Internetseite des Hessischen Landesamtes für Umwelt und Geologie in Wiesbaden.

    Adresse

    Hausanschrift

    Hans-Scholl-Straße 5

    34576 Homberg (Efze)

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    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Für Termine zu den genannten Sprechzeiten bitten wir um eine Vereinbarung per Telefon oder E-Mail.Montag:von 08:00 bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 15:30 Uhr Dienstag:von 08:00 bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 16:00 Uhr Mittwoch:von 08:00 bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 15:30 Uhr Donnerstag:und 13:30 bis 17:30 Uhr Freitag:von 08:00 bis 12:00 Uhr 

    Kontakt

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 20.05.2025

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    Gemeinde Malsfeld

    Adresse

    Hausanschrift

    Lindenstraße 1

    34323 Malsfeld

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    Parkmöglichkeiten

    Behindertenparkplatz: Lindenstr. 1
    Anzahl der Stellplätze: 1
    Gebührenfrei

    Öffnungszeiten

    Sprechzeiten: Montag bis Freitag: 08.00 - 12.00 Uhr Donnerstag: 13.00 18.30 Uhr Bürgerbüro: Montag bis Mittwoch: 07.30 15.30 Uhr Donnerstag: 07.30 18.30 Uhr Freitag: 07.30 13.30 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05661 5002-70

    Fax: 05661 5002-87

    E-Mail: info@malsfeld.eu

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 01.08.2025

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    Gemeinde Malsfeld - Bauamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Lindenstr. 1

    34323 Malsfeld

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    Öffnungszeiten

    Sprechzeiten:
    Montag bis Freitag: 08.00 - 12.00 Uhr
    Donnerstag: 13.00 18.30 Uhr

    Bürgerbüro:
    Montag bis Mittwoch: 07.30 15.30 Uhr
    Donnerstag: 07.30 18.30 Uhr
    Freitag: 07.30 13.30 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05661 5002-75

    Fax: 05661 5002-87

    E-Mail: bauamt@malsfeld.eu bauamtsleitung@malsfeld.eu

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 10.03.2025

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch erstellt am 21.10.2008

    Technisch geändert am 08.07.2024

    Stichwörter

    Bauen, Bauwesen, Bebauung, Flächennutzungsplan, Erschließungsplan, Bauamt, Baugebiet, Bebauungsplan

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ:

    English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 26.11.2019