Bebauungsplan
Beschreibung
Bevor Sie genauere Pläne machen, wie Sie ein Grundstück, das Sie erworben haben oder erwerben wollen, bebauen werden, sollten Sie klären, was im zugehörigen Bebauungsplan steht.
Der qualifizierte Bebauungsplan setzt rechtsverbindlich fest, welche baulichen und sonstigen Anlagen auf einem Grundstück zulässig sind. Festsetzungen werden u. a. getroffen
- zur Art der baulichen Nutzung (z. B. Wohn-, Misch-, Gewerbegebiet),
- zum Maß der baulichen Nutzung (z. B. Geschoss- und Grundflächenzahl, Höhe, Zahl der Vollgeschosse),
- zur Bauweise (offene oder geschlossene Bauweise),
- zur überbaubaren Grundstücksfläche,
- zu den örtlichen Verkehrsflächen.
Der einfache Bebauungsplan, der nicht die Voraussetzungen eines qualifizierten Bebauungsplans erfüllt, enthält nur einzelne Festsetzungen als verbindliche Regelungen und wird durch die Regelungen der unterstützend anzuwendenden §§ 34 und 35 Baugesetzbuch (BauGB) ergänzt.
Online-Dienste
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Zuständigkeit
Ein Bebauungsplan wird von der Gemeinde als Satzung beschlossen. Danach wird er durch Bekanntmachung rechtsverbindlich.
Für nähere Informationen können Sie sich an das Planungsamt Ihrer Gemeinde oder die Bauaufsichtsbehörde Gemeinde bzw. Landkreis wenden.
Ansprechpartner
Großgemeinde Niestetal - Bauen, Umwelt, Liegenschaften
Adresse
Hausanschrift
Aufzug vorhanden
Öffnungszeiten
Termine nur mit vorheriger Terminvereinbarung möglich:
Montag 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Dienstag bis Donnerstag 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 15.30 Uhr
Freitag 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Kontaktperson
Herr Klaus Goebel
Postanschrift
Dr.-Walter-Lübcke-Platz 1
34266 Niestetal
E-Mail: klaus.goebel@niestetal.de
Fax: 0561 5202-253
Telefon Festnetz: 0561 5202-222
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Bauamt, Bauwesen, Flächennutzungsplan, Baugebiet, Bauen, Bebauungsplan, Bebauung, Erschließungsplan