Bebauungsplan
Beschreibung
Bevor Sie genauere Pläne machen, wie Sie ein Grundstück, das Sie erworben haben oder erwerben wollen, bebauen werden, sollten Sie klären, was im zugehörigen Bebauungsplan steht.
Der qualifizierte Bebauungsplan setzt rechtsverbindlich fest, welche baulichen und sonstigen Anlagen auf einem Grundstück zulässig sind. Festsetzungen werden u. a. getroffen
- zur Art der baulichen Nutzung (z. B. Wohn-, Misch-, Gewerbegebiet),
- zum Maß der baulichen Nutzung (z. B. Geschoss- und Grundflächenzahl, Höhe, Zahl der Vollgeschosse),
- zur Bauweise (offene oder geschlossene Bauweise),
- zur überbaubaren Grundstücksfläche,
- zu den örtlichen Verkehrsflächen.
Der einfache Bebauungsplan, der nicht die Voraussetzungen eines qualifizierten Bebauungsplans erfüllt, enthält nur einzelne Festsetzungen als verbindliche Regelungen und wird durch die Regelungen der unterstützend anzuwendenden §§ 34 und 35 Baugesetzbuch (BauGB) ergänzt.
Online-Dienste
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Zuständigkeit
Ein Bebauungsplan wird von der Gemeinde als Satzung beschlossen. Danach wird er durch Bekanntmachung rechtsverbindlich.
Für nähere Informationen können Sie sich an das Planungsamt Ihrer Gemeinde oder die Bauaufsichtsbehörde Gemeinde bzw. Landkreis wenden.
Ansprechpartner
Gemeinde Breuna - Bau- und Liegenschaftsamt
Adresse
Postanschrift
Volkmarser Straße 3
Postfach
34479 Breuna
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr
Montag und Dienstag von 14:00 bis 15:00 Uhr
Mittwochnachmittag geschlossen
Donnerstag von 14:00 bis 18:00 Uhr
Kontakt
Telefon: 05693 989817
Telefax: 05693 989830
Internet
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Bauwesen, Bauamt, Erschließungsplan, Baugebiet, Bebauungsplan, Bebauung, Flächennutzungsplan, Bauen