Bebauungsplan
Beschreibung
Bevor Sie genauere Pläne machen, wie Sie ein Grundstück, das Sie erworben haben oder erwerben wollen, bebauen werden, sollten Sie klären, was im zugehörigen Bebauungsplan steht.
Der qualifizierte Bebauungsplan setzt rechtsverbindlich fest, welche baulichen und sonstigen Anlagen auf einem Grundstück zulässig sind. Festsetzungen werden u. a. getroffen
- zur Art der baulichen Nutzung (z. B. Wohn-, Misch-, Gewerbegebiet),
- zum Maß der baulichen Nutzung (z. B. Geschoss- und Grundflächenzahl, Höhe, Zahl der Vollgeschosse),
- zur Bauweise (offene oder geschlossene Bauweise),
- zur überbaubaren Grundstücksfläche,
- zu den örtlichen Verkehrsflächen.
Der einfache Bebauungsplan, der nicht die Voraussetzungen eines qualifizierten Bebauungsplans erfüllt, enthält nur einzelne Festsetzungen als verbindliche Regelungen und wird durch die Regelungen der unterstützend anzuwendenden §§ 34 und 35 Baugesetzbuch (BauGB) ergänzt.
Online-Dienste
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Zuständigkeit
Ein Bebauungsplan wird von der Gemeinde als Satzung beschlossen. Danach wird er durch Bekanntmachung rechtsverbindlich.
Für nähere Informationen können Sie sich an das Planungsamt Ihrer Gemeinde oder die Bauaufsichtsbehörde Gemeinde bzw. Landkreis wenden.
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Hersfeld-Rotenburg - Bauordnung
Adresse
Postanschrift
Friedloser Str. 12
36251 Bad Hersfeld
Öffnungszeiten
Montag bis Dienstag 08:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 13:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 17:30 Uhr
Freitag 08:00 - 13:00 Uhr
Kontakt
E-Mail: bauaufsicht@hef-rof.de
Gemeinde Niederaula
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag 08:00 - 13:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 13:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch 14:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 13:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag 08:00 - 13:00 Uhr
Hinweis: Das Bürgerbüro ist Dienstag und Donnerstag durchgängig geöffnet
Kontakt
Internet
Gemeinde Niederaula - Bauamt
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag 08:00 - 13:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 13:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch 14:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 13:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag 08:00 - 13:00 Uhr
Hinweis: Das Bürgerbüro ist Dienstag und Donnerstag durchgängig geöffnet
Kontakt
Telefon: +49 6625 9203-35
Telefon: +49 6625 9203-32
Telefon: +49 6625 9203-37
Telefon: +49 6625 9203-13
Telefax: 06625 9203-22
E-Mail: bauamt@niederaula.de
Internet
Bemerkungen
Hinweise für Hersfeld-Rotenburg: Spezielle Hinweise für Kreis Hersfeld-Rotenburg
Die Planungshoheit liegt bei den Kommunen und nicht beim Landkreis. Bei Fragen zu den Bebauungsplänen sind auch die Kommunen Ansprechpartner.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Bauamt, Bauwesen, Flächennutzungsplan, Baugebiet, Bauen, Bebauungsplan, Bebauung, Erschließungsplan