Bebauungsplan
Beschreibung
Bevor Sie genauere Pläne machen, wie Sie ein Grundstück, das Sie erworben haben oder erwerben wollen, bebauen werden, sollten Sie klären, was im zugehörigen Bebauungsplan steht.
Der qualifizierte Bebauungsplan setzt rechtsverbindlich fest, welche baulichen und sonstigen Anlagen auf einem Grundstück zulässig sind. Festsetzungen werden u. a. getroffen
- zur Art der baulichen Nutzung (z. B. Wohn-, Misch-, Gewerbegebiet),
- zum Maß der baulichen Nutzung (z. B. Geschoss- und Grundflächenzahl, Höhe, Zahl der Vollgeschosse),
- zur Bauweise (offene oder geschlossene Bauweise),
- zur überbaubaren Grundstücksfläche,
- zu den örtlichen Verkehrsflächen.
Der einfache Bebauungsplan, der nicht die Voraussetzungen eines qualifizierten Bebauungsplans erfüllt, enthält nur einzelne Festsetzungen als verbindliche Regelungen und wird durch die Regelungen der unterstützend anzuwendenden §§ 34 und 35 Baugesetzbuch (BauGB) ergänzt.
Online-Dienste
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Zuständigkeit
Ein Bebauungsplan wird von der Gemeinde als Satzung beschlossen. Danach wird er durch Bekanntmachung rechtsverbindlich.
Für nähere Informationen können Sie sich an das Planungsamt Ihrer Gemeinde oder die Bauaufsichtsbehörde Gemeinde bzw. Landkreis wenden.
Ansprechpartner
Bauamt
Aktuelles
Das Bauamt beschäftigt sich mit der allgemeinen Bauverwaltung wie die Bearbeitung von Bauanträgen, neuen Baugebieten und Projekten im Hoch- und Tiefbau. Zudem wird das Gemeindezentrum vom Bauamt vermietet. Auch die Leitung des Bauhofs ist im Bauamt angesiedelt.
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Behindertenparkplatz: Neben dem Rathaus
Anzahl der Stellplätze: 1
Gebührenfrei
Parkplatz: Neben dem Rathaus vorhanden
Anzahl der Stellplätze: 2
Gebührenfrei
Haltestellen
- Haltestelle: Hofbieber-Ortsmitte
Linien:- Bus: Linie 20, 21, 22
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag - Freitag:
08.30 Uhr - 12.00 Uhr
Dienstag:
14:00 Uhr - 17.30 Uhr
Kontakt
Telefon: 06657 987-1501(Martin Reinhard)
Telefon: 06657 987-1502(Kerstin Reinhard)
Telefon: 06657 987-1503(Fabian Mueller)
Telefon: 06657 987-1504(Karl-Otto Henkel)
Telefon: 066457 987-1505(Katja Sehling)
Telefon: 06657 987-1506(Nicolai Bieker)
Telefax: 06657 987-1599
E-Mail: martin.reinhard@hofbieber.de
E-Mail: karl-otto.henkel@hofbieber.de
E-Mail: katja.stehling@hofbieber.de
E-Mail: kerstin.reinhard@hofbieber.de
E-Mail: fabian.mueller@hofbieber.de
E-Mail: nicolai.bieker@hofbieber.de
Internet
Weitere Informationen
Martin Reinhard
- Bauverwaltung
- Gewässerschutzbeauftragter
- Hoch, Tief- und Straßenbau
- Wasserversorgung und Abwasser
- Feldwegebau
Kerstin Reinhard
- Bankbürgschaften
- Rechnungsanweisungen
- Bescheide Hausanschlüsse
- Aufgrabungskataster
Karl-Otto Henkel
- Bauanträge
- Grundstücksverkehr
- Bauleitplanung
- Natur- & Landschaftsbeauftragter
- Dorferneuerung
Fabian Müller
- Wegeunterhalutng, Baumkataster
- Unterhaltung unbebauter Grundstücke
-Gewässerschutzbeauftragter
-Gewässerunterhaltung
- Pacht- und Mietverträge
- Straßenbeleuchtung
Katja Stehling
- Abrechnungen Liegenschaften
- Vorkaufsrecht
- Versicherungs- und Schadensfälle
-Vermietung Gemeindezentrum
Nicolai Bieker
- Liegenschaften
- Hochbaumaßnahmen
Landkreis Fulda - Fachdienst 7200 - Bauaufsicht
Adresse
Postanschrift
Postfach 1654
36006 Fulda
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Behindertenparkplatz: Haupteingang
Anzahl der Stellplätze: 2
Gebührenfrei
Parkplatz: Besucherparkplatz - max. 2 Stunden
Anzahl der Stellplätze: 36
Gebührenfrei
Behindertenparkplatz: Eingang Waldschlößchen
Anzahl der Stellplätze: 1
Gebührenfrei
Haltestellen
- Haltestelle: Ochsenwiese
Linien:- Bus: Linie Linien 20, 21, 22, 9A und 9B
- Haltestelle: Wörthstraße
Linien:- Bus: Linie Linie 6
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag, Dienstag und Donnerstag 8.30 Uhr - 15.30 Uhr
Mittwoch und Freitag 8.30 Uhr - 12.30 Uhr
Kontakt
Internet
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Bauamt, Bauwesen, Flächennutzungsplan, Baugebiet, Bauen, Bebauungsplan, Bebauung, Erschließungsplan