Bebauungsplan
Beschreibung
Bevor Sie genauere Pläne machen, wie Sie ein Grundstück, das Sie erworben haben oder erwerben wollen, bebauen werden, sollten Sie klären, was im zugehörigen Bebauungsplan steht.
Der qualifizierte Bebauungsplan setzt rechtsverbindlich fest, welche baulichen und sonstigen Anlagen auf einem Grundstück zulässig sind. Festsetzungen werden u. a. getroffen
- zur Art der baulichen Nutzung (z. B. Wohn-, Misch-, Gewerbegebiet),
- zum Maß der baulichen Nutzung (z. B. Geschoss- und Grundflächenzahl, Höhe, Zahl der Vollgeschosse),
- zur Bauweise (offene oder geschlossene Bauweise),
- zur überbaubaren Grundstücksfläche,
- zu den örtlichen Verkehrsflächen.
Der einfache Bebauungsplan, der nicht die Voraussetzungen eines qualifizierten Bebauungsplans erfüllt, enthält nur einzelne Festsetzungen als verbindliche Regelungen und wird durch die Regelungen der unterstützend anzuwendenden §§ 34 und 35 Baugesetzbuch (BauGB) ergänzt.
Online-Dienste
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Zuständigkeit
Ein Bebauungsplan wird von der Gemeinde als Satzung beschlossen. Danach wird er durch Bekanntmachung rechtsverbindlich.
Für nähere Informationen können Sie sich an das Planungsamt Ihrer Gemeinde oder die Bauaufsichtsbehörde Gemeinde bzw. Landkreis wenden.
Ansprechpartner
Marktgemeinde Eiterfeld - Bauamt
Adresse
Hausanschrift
Fürstenecker Straße 2
36132 Eiterfeld
Parkmöglichkeiten
Parkplatz: direkt am Rathaus
Anzahl der Stellplätze: 10
Gebührenfrei
Behindertenparkplatz: direkt am Rathaus
Anzahl der Stellplätze: 3
Gebührenfrei
Haltestellen
- Haltestelle: Busbahnhof Eiterfeld Ortsmitte
Bus: Linie LNG von/nach Fulda; NVV von/nach Bad Hersfeld
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Vormittag
Montag und Dienstag
08.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag und Freitag
08.00 Uhr - 12.00 Uhr
Nachmittag
Montag
14.00 - 15.30 Uhr
Dienstag
14.00 Uhr - 15.30 Uhr
Donnerstag
14.00 - 18.00 Uhr
Im Interesse eines geordneten Verwaltungsablaufes bitten wir die Bürgerinnen und Bürger, sich strikt an die festgelegten Sprechzeiten zu halten! Vielen Dank.
Kontakt
Kontaktperson
Frau Birgit Hohmann (Sekretariat)
E-Mail: bauamt@eiterfeld.de
Telefon Festnetz: 06672 9299-43
Internet
Kreisverwaltung Fulda - Bauaufsicht
Adresse
Hausanschrift
(Haupteingang: Tannenbergstraße)
Wörthstraße 15
36037 Fulda
Parkmöglichkeiten
Behindertenparkplatz: Eingang Waldschlößchen
Anzahl der Stellplätze: 1
Behindertenparkplatz: Haupteingang
Anzahl der Stellplätze: 2
Parkplatz: Besucherparkplatz - max. 2 Stunden
Anzahl der Stellplätze: 36
Behindertenparkplatz: Eingang Waldschlößchen
Anzahl der Stellplätze: 1
Parkplatz: Besucherparkplatz - max. 2 Stunden
Anzahl der Stellplätze: 36
Behindertenparkplatz: Haupteingang
Anzahl der Stellplätze: 2
Haltestellen
- Haltestelle: Wörthstraße
Bus: Linie Linie 6 - Haltestelle: Ochsenwiese
Bus: Linie Linien 20, 21, 22, 9A und 9B - Haltestelle: Wörthstraße
Bus: Linie Linie 6 - Haltestelle: Ochsenwiese
Bus: Linie Linien 20, 21, 22, 9A und 9B
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag, Dienstag und Donnerstag 8.30 Uhr - 15.30 Uhr
Mittwoch und Freitag 8.30 Uhr - 12.30 Uhr
Kontakt
Internet
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Baugebiet, Erschließungsplan, Bauwesen, Bauamt, Bebauung, Flächennutzungsplan, Bebauungsplan, Bauen