Bebauungsplan
Beschreibung
Bevor Sie genauere Pläne machen, wie Sie ein Grundstück, das Sie erworben haben oder erwerben wollen, bebauen werden, sollten Sie klären, was im zugehörigen Bebauungsplan steht.
Der qualifizierte Bebauungsplan setzt rechtsverbindlich fest, welche baulichen und sonstigen Anlagen auf einem Grundstück zulässig sind. Festsetzungen werden u. a. getroffen
- zur Art der baulichen Nutzung (z. B. Wohn-, Misch-, Gewerbegebiet),
- zum Maß der baulichen Nutzung (z. B. Geschoss- und Grundflächenzahl, Höhe, Zahl der Vollgeschosse),
- zur Bauweise (offene oder geschlossene Bauweise),
- zur überbaubaren Grundstücksfläche,
- zu den örtlichen Verkehrsflächen.
Der einfache Bebauungsplan, der nicht die Voraussetzungen eines qualifizierten Bebauungsplans erfüllt, enthält nur einzelne Festsetzungen als verbindliche Regelungen und wird durch die Regelungen der unterstützend anzuwendenden §§ 34 und 35 Baugesetzbuch (BauGB) ergänzt.
Online-Dienste
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Zuständigkeit
Ein Bebauungsplan wird von der Gemeinde als Satzung beschlossen. Danach wird er durch Bekanntmachung rechtsverbindlich.
Für nähere Informationen können Sie sich an das Planungsamt Ihrer Gemeinde oder die Bauaufsichtsbehörde Gemeinde bzw. Landkreis wenden.
Ansprechpartner
Stadtplanung
Aktuelles
Eine stadtplanerische Entwicklung hängt immer von vielschichtigen Parametern, Restriktionen und komplexen Rahmenbedingungen ab. Diese werden in Planungskonzepten und Planungsprojekten begutachtet, unter Bürgerbeteiligung diskutiert, unter der Abwägung öffentlicher und privater Belange betrachtet und münden schlussendlich in der Gestaltung des städtischen Raums.
Beschreibung
Die Umsetzung stadtplanerischer Ziele erfolgt in der Regel auf der Ebene der Stadtteile. Im Rahmen der Stadtteilplanung werden strategische Entwicklungskonzepte, städtebauliche Rahmenplanungen, Bebauungspläne und Nutzungs- und Erschließungskonzepte erarbeitet sowie Projekte der Stadterneuerung umgesetzt.
Neben der Schaffung von Baurecht im Rahmen von Bauleitplanverfahren, um die öffentliche und private Bautätigkeit zu ordnen, lenkt die Stadtplanung ebenfalls die raumbezogene Entwicklung und die generelle Bodennutzung im Gemeindegebiet. Basis stellt ein dialogorientierter Planungsprozess, der nicht nur die Beteiligung der Fachämter und -behörden einschließt, sondern ebenfalls auf Bürgerbeteiligung fußt.
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
E-Mail: stadtplanung@kassel.de
Kontaktperson
Herr Martin Lindemann
Stichwörter
Bauleitplanung, Bebauungsplan, Bebauungspläne, Vorhabenbezogener Bebauungsplan, Vorhabenbezogene Bebauungspläne, Bebauungsplanverfahren, frühzeitige Beteiligung, frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung, Beteiligung der Öffentlichkeit, Öffentlichkeitsbeteiligung, Bürgerbeteiligung, Bauberatung, Planungsberatung, Gestaltungsberatung, Planungs- und Gestaltungsberatung, planungsrechtliche Beratung, planungsrechtliche Auskunft, Stadterneuerung, Städtebauförderung, lokale Ökonomie, Stadtumbau, soziale Stadt, Stadtteilplanung, Standortanalyse, Standortanalysen, Machbarkeitsstudien, Machbarkeitsstudie, Gestaltungssatzung, Entwicklungskonzept, Entwicklungskonzepte, Rahmenplan, Rahmenpläne
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Bauamt, Bauwesen, Flächennutzungsplan, Baugebiet, Bauen, Bebauungsplan, Bebauung, Erschließungsplan