Bebauungsplan
Beschreibung
Bevor Sie genauere Pläne machen, wie Sie ein Grundstück, das Sie erworben haben oder erwerben wollen, bebauen werden, sollten Sie klären, was im zugehörigen Bebauungsplan steht.
Der qualifizierte Bebauungsplan setzt rechtsverbindlich fest, welche baulichen und sonstigen Anlagen auf einem Grundstück zulässig sind. Festsetzungen werden u. a. getroffen
- zur Art der baulichen Nutzung (z. B. Wohn-, Misch-, Gewerbegebiet),
- zum Maß der baulichen Nutzung (z. B. Geschoss- und Grundflächenzahl, Höhe, Zahl der Vollgeschosse),
- zur Bauweise (offene oder geschlossene Bauweise),
- zur überbaubaren Grundstücksfläche,
- zu den örtlichen Verkehrsflächen.
Der einfache Bebauungsplan, der nicht die Voraussetzungen eines qualifizierten Bebauungsplans erfüllt, enthält nur einzelne Festsetzungen als verbindliche Regelungen und wird durch die Regelungen der unterstützend anzuwendenden §§ 34 und 35 Baugesetzbuch (BauGB) ergänzt.
Online-Dienste
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Zuständigkeit
Ein Bebauungsplan wird von der Gemeinde als Satzung beschlossen. Danach wird er durch Bekanntmachung rechtsverbindlich.
Für nähere Informationen können Sie sich an das Planungsamt Ihrer Gemeinde oder die Bauaufsichtsbehörde Gemeinde bzw. Landkreis wenden.
Ansprechpartner
Gemeinde Münchhausen (am Christenberg) - Bauamt
Adresse
Postanschrift
Marburger Straße 82
35117 Münchhausen
Öffnungszeiten
Montag: 08.30 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 18.00 Uhr
Dienstag und Donnerstag: 08.30 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.00 Uhr
Mittwoch und Freitag: 08.30 bis 12.00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Herr Johannes Feisel
Postanschrift
Marburger Straße 82
35117 Münchhausen
E-Mail: j.feisel@gemeinde-muenchhausen.de
Telefon Festnetz: 06457 9122-20
Fax: 06457 9122-23
Frau Heidrun Hallenberger
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Bauamt, Bauwesen, Flächennutzungsplan, Baugebiet, Bauen, Bebauungsplan, Bebauung, Erschließungsplan