Bebauungsplan Aufstellung

    Bebauungsplan

    Beschreibung

    Bevor Sie genauere Pläne machen, wie Sie ein Grundstück, das Sie erworben haben oder erwerben wollen, bebauen werden, sollten Sie klären, was im zugehörigen Bebauungsplan steht.

    Der qualifizierte Bebauungsplan setzt rechtsverbindlich fest, welche baulichen und sonstigen Anlagen auf einem Grundstück zulässig sind. Festsetzungen werden u. a. getroffen

    • zur Art der baulichen Nutzung (z. B. Wohn-, Misch-, Gewerbegebiet),
    • zum Maß der baulichen Nutzung (z. B. Geschoss- und Grundflächenzahl, Höhe, Zahl der Vollgeschosse),
    • zur Bauweise (offene oder geschlossene Bauweise),
    • zur überbaubaren Grundstücksfläche,
    • zu den örtlichen Verkehrsflächen.
       

    Der einfache Bebauungsplan, der nicht die Voraussetzungen eines qualifizierten Bebauungsplans erfüllt, enthält nur einzelne Festsetzungen als verbindliche Regelungen und wird durch die Regelungen der unterstützend anzuwendenden §§ 34 und 35 Baugesetzbuch (BauGB) ergänzt.

    Hinweise für Wetzlar: Bebauungsplanung (IES:Wetzlar)

    • Erstellen von Bebauungsplänen
    • Planungsrechtliche Informationen zur baulichen Nutzung von Grundstücken
    • Bauberatung
    • Zielgruppe: Bürger, Bauherren, Architektur- und Planungsbüros, Investoren.

    • Erstellen von Bebauungsplänen
    • Planungsrechtliche Informationen zur baulichen Nutzung von Grundstücken
    • Bauberatung
    • Zielgruppe: Bürger, Bauherren, Architektur- und Planungsbüros, Investoren.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Ein Bebauungsplan wird von der Gemeinde als Satzung beschlossen. Danach wird er durch Bekanntmachung rechtsverbindlich.
    Für nähere Informationen können Sie sich an das Planungsamt Ihrer Gemeinde oder die Bauaufsichtsbehörde Gemeinde bzw. Landkreis wenden.
     

    Ansprechpartner

    Stadt Wetzlar - Amt für Stadtentwicklung

    Aktuelles

    Beschreibung

    Unter Stadtentwicklung versteht man die historische, räumliche und strukturelle Gesamtentwicklung einer Stadt. Die Stadtentwicklung ist eine ganzheitliche kommunale Aufgabe, die unter Berücksichtigung der gesellschaftlichen, kulturellen, verkehrlichen, infrastrukturellen, wirtschaftlichen und ökologischen Rahmenbedingungen die Strukturen des Raumes ordnet und alle derzeitigen und künftigen Prozesse steuert.

    Das gesetzlich verankerte Instrument zur Erfüllung dieser Aufgabe ist der Flächennutzungsplan, aus dem sich unter anderem die künftige Siedlungsentwicklung sowie die Grundzüge des Freiflächensystems ablesen lassen.

    Über dies hinaus erarbeitet die Stadtentwicklung informelle, thematische Konzepte auf unterschiedlichen räumlichen Ebenen. Die Grundlage für die Entwicklung von räumlich begrenzten Konzepten, wie etwa Rahmenpläne, Entwicklungskonzepte, Strukturplänen oder Leitpläne, ist für die Stadt Wetzlar das im November 2012 beschlossene Innenstadtentwicklungskonzept (ISEK).

    Über die räumlichen Konzepte hinaus besteht zudem die Notwendigkeit einzelne Themen, wie etwa Siedlungsflächenentwicklung, Parkraumbereitstellung, Fahrradwegenetz, Grünstrukturen, Naherholung, Einzelhandel, Leerstand, Ufer- und Naturraum, Beleuchtung, Vergnügungsstätten usw. anhand von thematisch orientierten Konzepten zu steuern und für die eigene Stadtentwicklung positiv zu beeinflussen. Die Umsetzung einer umfassenden Beteiligungskultur bei Planungsprozessen ist hierbei unerlässlich.

    Die Stadtentwicklung hat weiterhin die Aufgabe, außerhalb der Konzepterstellung und –umsetzung auch bei räumlich bedeutsamen Einzelentscheidungen auf eine nachhaltige Stadtentwicklung hinzuwirken, indem aus fachlicher Sicht Entwicklungschancen, Handlungsräume und -grenzen aufgezeigt und Lösungsvorschläge für deren Umsetzung angeboten werden.

    Adresse

    Hausanschrift

    Ernst-Leitz-Straße 30

    35578 Wetzlar

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Terminvereinbarungen bitte nur nach vorheriger Absprache per E-Mail an stadtentwicklung@wetzlar.de oder telefonisch bei der jeweiligen Sachbearbeitung.

    Bitte nennen Sie uns bei einer Terminanfrage per E-Mail Ihren Namen, Ihr Anliegen sowie eine Telefonnummer oder eine E-Mail-Adresse, unter der wir Sie erreichen können. Wir setzen uns dann schnellstmöglich mit Ihnen in Verbindung, um einen Termin zu vereinbaren.

    Da die Anfragen, die das Amt für Stadtentwicklung erreichen, in der Regel inhaltlich sehr komplex sind und innerhalb der Stadtverwaltung abgestimmt werden müssen, ist es für Sie und für uns hilfreich, wenn wir bereits entsprechende Informationen eingeholt haben, bevor ein Termin mit Ihnen stattfindet.

    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 27.08.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Lahn-Dill-Kreis - 23.2 Bautechnik

    Adresse

    Hausanschrift

    Karl-Kellner-Ring 51

    35576 Wetzlar

    Parkmöglichkeiten

    Anzahl der Stellplätze: 20
    Gebührenfrei

    Haltestellen

    • Haltestelle: Haltestelle: Freibad
      Linien:
      • Bus: Linie 10, 11, 12, 12 a, 13, 14, 15, 16, 17, 18, 120, 125, 170, 185, 312
    • Haltestelle: Haltestelle: Buderusplatz
      Linien:
      • Bus: Linie 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16, 18, 120, 170, 185, 312

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postanschrift

    Karl-Kellner-Ring 51

    Postfach 1940

    35529 Wetzlar

    Öffnungszeiten

    Montag - Mittwoch
    07:30 - 12:30 Uhr

    Donnerstag
    07:30 - 12:30 Uhr und
    13:30 - 18:00 Uhr

    Freitag
    07:30 - 12:30 Uhr

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 24.09.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Wetzlar: Bebauungsplanung (IES:Wetzlar)

    Für WETZLAR gilt: 
    Lagepläne und sonstige Pläne (Baugenehmigungen, Architektenentwürfe), soweit vorhanden

    Für WETZLAR gilt: 
    Lagepläne und sonstige Pläne (Baugenehmigungen, Architektenentwürfe), soweit vorhanden

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Wetzlar: Bebauungsplanung (IES:Wetzlar)

    Für WETZLAR gilt: 
    Baugesetzbuch, Baunutzungsverordnung, Hessische Bauordnung, Bundesnaturschutzgesetz, Hessisches Naturschutzgesetz.

    Für WETZLAR gilt: 
    Baugesetzbuch, Baunutzungsverordnung, Hessische Bauordnung, Bundesnaturschutzgesetz, Hessisches Naturschutzgesetz.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch erstellt am 21.10.2008 (von: Elke Brendgen)

    Technisch geändert am 08.07.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Bauamt, Bauwesen, Flächennutzungsplan, Baugebiet, Bauen, Bebauungsplan, Bebauung, Erschließungsplan

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 26.11.2019 (von: Administrator)