Bebauungsplan
Beschreibung
Bevor Sie genauere Pläne machen, wie Sie ein Grundstück, das Sie erworben haben oder erwerben wollen, bebauen werden, sollten Sie klären, was im zugehörigen Bebauungsplan steht.
Der qualifizierte Bebauungsplan setzt rechtsverbindlich fest, welche baulichen und sonstigen Anlagen auf einem Grundstück zulässig sind. Festsetzungen werden u. a. getroffen
- zur Art der baulichen Nutzung (z. B. Wohn-, Misch-, Gewerbegebiet),
- zum Maß der baulichen Nutzung (z. B. Geschoss- und Grundflächenzahl, Höhe, Zahl der Vollgeschosse),
- zur Bauweise (offene oder geschlossene Bauweise),
- zur überbaubaren Grundstücksfläche,
- zu den örtlichen Verkehrsflächen.
Der einfache Bebauungsplan, der nicht die Voraussetzungen eines qualifizierten Bebauungsplans erfüllt, enthält nur einzelne Festsetzungen als verbindliche Regelungen und wird durch die Regelungen der unterstützend anzuwendenden §§ 34 und 35 Baugesetzbuch (BauGB) ergänzt.
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Zuständigkeit
Ein Bebauungsplan wird von der Gemeinde als Satzung beschlossen. Danach wird er durch Bekanntmachung rechtsverbindlich.
Für nähere Informationen können Sie sich an das Planungsamt Ihrer Gemeinde oder die Bauaufsichtsbehörde Gemeinde bzw. Landkreis wenden.
Ansprechpartner
Fachdienst - Stadtentwicklung und -planung
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Behindertenparkplatz: Direkt vom dem Eingang des Rathauses
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08:00 bis 12:00 Uhr und
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Stichwörter
Bauleitplanung, Erschließungs- und Straßenbeitragsrecht, Naturschutz, Planungsamt, Stadtentwicklung, Stadtplanung, Stadtplanungsamt, Umwelt, VDBP
Lahn-Dill-Kreis - 23.2 Bautechnik
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Gebührenfrei
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- Haltestelle: Haltestelle: Freibad
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- Haltestelle: Haltestelle: Buderusplatz
Linien:- Bus: Linie 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16, 18, 120, 170, 185, 312
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
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Postfach 1940
35529 Wetzlar
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07:30 - 12:30 Uhr und
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Formulare
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Bauamt, Bauwesen, Flächennutzungsplan, Baugebiet, Bauen, Bebauungsplan, Bebauung, Erschließungsplan