Bebauungsplan
Beschreibung
Bevor Sie genauere Pläne machen, wie Sie ein Grundstück, das Sie erworben haben oder erwerben wollen, bebauen werden, sollten Sie klären, was im zugehörigen Bebauungsplan steht.
Der qualifizierte Bebauungsplan setzt rechtsverbindlich fest, welche baulichen und sonstigen Anlagen auf einem Grundstück zulässig sind. Festsetzungen werden u. a. getroffen
- zur Art der baulichen Nutzung (z. B. Wohn-, Misch-, Gewerbegebiet),
- zum Maß der baulichen Nutzung (z. B. Geschoss- und Grundflächenzahl, Höhe, Zahl der Vollgeschosse),
- zur Bauweise (offene oder geschlossene Bauweise),
- zur überbaubaren Grundstücksfläche,
- zu den örtlichen Verkehrsflächen.
Der einfache Bebauungsplan, der nicht die Voraussetzungen eines qualifizierten Bebauungsplans erfüllt, enthält nur einzelne Festsetzungen als verbindliche Regelungen und wird durch die Regelungen der unterstützend anzuwendenden §§ 34 und 35 Baugesetzbuch (BauGB) ergänzt.
Online-Dienste
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Zuständigkeit
Ein Bebauungsplan wird von der Gemeinde als Satzung beschlossen. Danach wird er durch Bekanntmachung rechtsverbindlich.
Für nähere Informationen können Sie sich an das Planungsamt Ihrer Gemeinde oder die Bauaufsichtsbehörde Gemeinde bzw. Landkreis wenden.
Ansprechpartner
Stadtplanungsamt
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag - Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 15:30 Uhr; Freitag 08:00 - 12:30 Uhr; Bitte vereinbaren Sie Termine außerhalb der Sprechzeiten
Kontakt
Kontaktperson
Sabine Mittrücker (Vorzimmer)
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Gießen: Spezialisierung
Aktuelle Bebauungsplanverfahren der Universitätsstadt Gießen (im Verfahrensstand der vorgezogenen Bürgerbeteiligung oder Offenlegung)
Rechtskräftige Bebauungspläne der Universitätsstadt Gießen
Sie sind auch als Ausdruck gegen eine Gebühr von 10,-- € beim Stadtplanungsamt erhältlich.
Aktuelle Bebauungsplanverfahren der Universitätsstadt Gießen (im Verfahrensstand der vorgezogenen Bürgerbeteiligung oder Offenlegung)
Rechtskräftige Bebauungspläne der Universitätsstadt Gießen
Sie sind auch als Ausdruck gegen eine Gebühr von 10,-- € beim Stadtplanungsamt erhältlich.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Bauamt, Bauwesen, Flächennutzungsplan, Baugebiet, Bauen, Bebauungsplan, Bebauung, Erschließungsplan