Bebauungsplan
Beschreibung
Bevor Sie genauere Pläne machen, wie Sie ein Grundstück, das Sie erworben haben oder erwerben wollen, bebauen werden, sollten Sie klären, was im zugehörigen Bebauungsplan steht.
Der qualifizierte Bebauungsplan setzt rechtsverbindlich fest, welche baulichen und sonstigen Anlagen auf einem Grundstück zulässig sind. Festsetzungen werden u. a. getroffen
- zur Art der baulichen Nutzung (z. B. Wohn-, Misch-, Gewerbegebiet),
- zum Maß der baulichen Nutzung (z. B. Geschoss- und Grundflächenzahl, Höhe, Zahl der Vollgeschosse),
- zur Bauweise (offene oder geschlossene Bauweise),
- zur überbaubaren Grundstücksfläche,
- zu den örtlichen Verkehrsflächen.
Der einfache Bebauungsplan, der nicht die Voraussetzungen eines qualifizierten Bebauungsplans erfüllt, enthält nur einzelne Festsetzungen als verbindliche Regelungen und wird durch die Regelungen der unterstützend anzuwendenden §§ 34 und 35 Baugesetzbuch (BauGB) ergänzt.
Online-Dienste
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Zuständigkeit
Ein Bebauungsplan wird von der Gemeinde als Satzung beschlossen. Danach wird er durch Bekanntmachung rechtsverbindlich.
Für nähere Informationen können Sie sich an das Planungsamt Ihrer Gemeinde oder die Bauaufsichtsbehörde Gemeinde bzw. Landkreis wenden.
Ansprechpartner
Stadt Rosbach v. d. Höhe - Stadtplanung
Adresse
Postanschrift
Dieselstraße 12
61191 Rosbach v. d. Höhe
Öffnungszeiten
Dienstag: 8:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr
sowie nach Terminvereinbarung
Kontakt
Kontaktperson
Herr Volker Stuhl
Postanschrift
Dieselstraße 12
61191 Rosbach v. d. Höhe
E-Mail: stuhl@rosbach-hessen.de
Telefon Festnetz: 06003 822-401
Frau Ricarda Gund
Postanschrift
Dieselstraße 12
61191 Rosbach v. d. Höhe
E-Mail: gund@rosbach-hessen.de
Telefon Festnetz: 06003 822-407
Herr Stefan Sommer
Postanschrift
Dieselstraße 12
61191 Rosbach v. d. Höhe
Telefon Festnetz: 06003 822-404
E-Mail: sommer@rosbach-hessen.de
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Bauamt, Bauwesen, Flächennutzungsplan, Baugebiet, Bauen, Bebauungsplan, Bebauung, Erschließungsplan