Bebauungsplan Aufstellung

    Bebauungsplan

    Beschreibung

    Bevor Sie genauere Pläne machen, wie Sie ein Grundstück, das Sie erworben haben oder erwerben wollen, bebauen werden, sollten Sie klären, was im zugehörigen Bebauungsplan steht.

    Der qualifizierte Bebauungsplan setzt rechtsverbindlich fest, welche baulichen und sonstigen Anlagen auf einem Grundstück zulässig sind. Festsetzungen werden u. a. getroffen

    • zur Art der baulichen Nutzung (z. B. Wohn-, Misch-, Gewerbegebiet),
    • zum Maß der baulichen Nutzung (z. B. Geschoss- und Grundflächenzahl, Höhe, Zahl der Vollgeschosse),
    • zur Bauweise (offene oder geschlossene Bauweise),
    • zur überbaubaren Grundstücksfläche,
    • zu den örtlichen Verkehrsflächen.
       

    Der einfache Bebauungsplan, der nicht die Voraussetzungen eines qualifizierten Bebauungsplans erfüllt, enthält nur einzelne Festsetzungen als verbindliche Regelungen und wird durch die Regelungen der unterstützend anzuwendenden §§ 34 und 35 Baugesetzbuch (BauGB) ergänzt.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Ein Bebauungsplan wird von der Gemeinde als Satzung beschlossen. Danach wird er durch Bekanntmachung rechtsverbindlich.
    Für nähere Informationen können Sie sich an das Planungsamt Ihrer Gemeinde oder die Bauaufsichtsbehörde Gemeinde bzw. Landkreis wenden.
     

    Ansprechpartner

    Fachdienst Bauaufsicht - Besondere Bauvorhaben

    Adresse

    Hausanschrift

    Werner-Hilpert-Straße 1

    63128 Dietzenbach

    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 08.01.2025

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Stadt Langen (Hessen) - Bauleitplanung

    Adresse

    Hausanschrift

    Südliche Ringstraße 80

    63225 Langen (Hessen)

    Parkmöglichkeiten

    Parkplatz: Parkplätze vor dem Rathaus (Parkscheibe)
    Gebührenpflichtig

    Haltestellen

    • Haltestelle: 662
      Linien:
      • Bus: Linie Rathaus
    • Haltestelle: OF-73
      Linien:
      • Bus: Linie Zimmerstraße

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Telefon: 06103 203-0

    Telefax: 06103 26302

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 20.11.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch erstellt am 21.10.2008

    Technisch geändert am 08.07.2024

    Stichwörter

    Flächennutzungsplan, Baugebiet, Bebauungsplan, Erschließungsplan, Bauamt, Bauen, Bebauung, Bauwesen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 26.11.2019