Bebauungsplan
Beschreibung
Bevor Sie genauere Pläne machen, wie Sie ein Grundstück, das Sie erworben haben oder erwerben wollen, bebauen werden, sollten Sie klären, was im zugehörigen Bebauungsplan steht.
Der qualifizierte Bebauungsplan setzt rechtsverbindlich fest, welche baulichen und sonstigen Anlagen auf einem Grundstück zulässig sind. Festsetzungen werden u. a. getroffen
- zur Art der baulichen Nutzung (z. B. Wohn-, Misch-, Gewerbegebiet),
- zum Maß der baulichen Nutzung (z. B. Geschoss- und Grundflächenzahl, Höhe, Zahl der Vollgeschosse),
- zur Bauweise (offene oder geschlossene Bauweise),
- zur überbaubaren Grundstücksfläche,
- zu den örtlichen Verkehrsflächen.
Der einfache Bebauungsplan, der nicht die Voraussetzungen eines qualifizierten Bebauungsplans erfüllt, enthält nur einzelne Festsetzungen als verbindliche Regelungen und wird durch die Regelungen der unterstützend anzuwendenden §§ 34 und 35 Baugesetzbuch (BauGB) ergänzt.
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Zuständigkeit
Ein Bebauungsplan wird von der Gemeinde als Satzung beschlossen. Danach wird er durch Bekanntmachung rechtsverbindlich.
Für nähere Informationen können Sie sich an das Planungsamt Ihrer Gemeinde oder die Bauaufsichtsbehörde Gemeinde bzw. Landkreis wenden.
Ansprechpartner
Gemeinde Höchst i. Odw. - FB 4.3 - Allgemeine Bauverwaltung, Tiefbau
Adresse
Postanschrift
Montmelianer Platz 4
64739 Höchst i. Odw.
Öffnungszeiten
Montag 09:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr
Mittwoch 09:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag 09:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Dipl.-Ing. Stefanie Weyrauch
Gemeinde Höchst i. Odw. - FB 4.4 - Allg. Bauverwaltung, Beitragsrecht, Bauantragswesen
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Montmelianer Platz 4
64739 Höchst i. Odw.
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Freitag 09:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon: 06163 708-50
Telefon: 06163 708-52
Telefax: 06163 708-32
E-Mail: jschulz-stein@hoechst-i-odw.de
E-Mail: rsteinkoenig@hoechst-i-odw.de
Gemeinde Höchst i. Odw. - FB 4.5 - Beschaffung, Materialverwaltung, Rechnungswesen
Adresse
Postanschrift
Montmelianer Platz 4
64739 Höchst i. Odw.
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Montag 09:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr
Mittwoch 09:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag 09:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon: 06163 708-53
Telefax: 06163 708-32
E-Mail: croelz@hoechst-i-odw.de
E-Mail: hneff@hoechst-i-odw.de
Kreisverwaltung Odenwaldkreis - Bauaufsicht, Bauleit- und Regionalplanung, Denkmalschutz, Allgemeine Bauverwaltung, Bau- und Wohnförderung, Ausbildungsförderung
Adresse
Postanschrift
Michelstädter Str. 12
Postfach
64711 Erbach
Hausanschrift
Kontaktperson
Bauaufsicht
Gemeinde Höchst i. Odw. - FB 4.2 - Allg. Bauverwaltung, Bauunterhaltung, Hochbau
Adresse
Postanschrift
Montmelianer Platz 4
Postfach
64739 Höchst i. Odw.
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Montag 09:00 - 12:00 Uhr
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Mittwoch 09:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag 09:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Gemeinde Höchst i. Odw. - FB 4.1 - Bauleitplanung, Grundstücksmanagement
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Montmelianer Platz 4
64739 Höchst i. Odw.
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Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag 09:00 - 12:00 Uhr
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Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Bauamt, Bauwesen, Flächennutzungsplan, Baugebiet, Bauen, Bebauungsplan, Bebauung, Erschließungsplan