Bebauungsplan Aufstellung

    Bebauungsplan

    Beschreibung

    Bevor Sie genauere Pläne machen, wie Sie ein Grundstück, das Sie erworben haben oder erwerben wollen, bebauen werden, sollten Sie klären, was im zugehörigen Bebauungsplan steht.

    Der qualifizierte Bebauungsplan setzt rechtsverbindlich fest, welche baulichen und sonstigen Anlagen auf einem Grundstück zulässig sind. Festsetzungen werden u. a. getroffen

    • zur Art der baulichen Nutzung (z. B. Wohn-, Misch-, Gewerbegebiet),
    • zum Maß der baulichen Nutzung (z. B. Geschoss- und Grundflächenzahl, Höhe, Zahl der Vollgeschosse),
    • zur Bauweise (offene oder geschlossene Bauweise),
    • zur überbaubaren Grundstücksfläche,
    • zu den örtlichen Verkehrsflächen.
       

    Der einfache Bebauungsplan, der nicht die Voraussetzungen eines qualifizierten Bebauungsplans erfüllt, enthält nur einzelne Festsetzungen als verbindliche Regelungen und wird durch die Regelungen der unterstützend anzuwendenden §§ 34 und 35 Baugesetzbuch (BauGB) ergänzt.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Ein Bebauungsplan wird von der Gemeinde als Satzung beschlossen. Danach wird er durch Bekanntmachung rechtsverbindlich.
    Für nähere Informationen können Sie sich an das Planungsamt Ihrer Gemeinde oder die Bauaufsichtsbehörde Gemeinde bzw. Landkreis wenden.
     

    Ansprechpartner

    Gemeinde Höchst i. Odw. - FB 4.3 - Allgemeine Bauverwaltung, Tiefbau

    Adresse

    Postanschrift

    Montmelianer Platz 4

    64739 Höchst i. Odw.

    Öffnungszeiten

    Montag 09:00 - 12:00 Uhr
    Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr
    Mittwoch 09:00 - 12:00 Uhr
    Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr
    Freitag 09:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

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    Sprache: de-DE

    Gemeinde Höchst i. Odw. - FB 4.4 - Allg. Bauverwaltung, Beitragsrecht, Bauantragswesen

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    64739 Höchst i. Odw.

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    Technisch geändert am 05.11.2024

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    Gemeinde Höchst i. Odw. - FB 4.5 - Beschaffung, Materialverwaltung, Rechnungswesen

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    Montmelianer Platz 4

    64739 Höchst i. Odw.

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    Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr
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    Technisch geändert am 05.11.2024

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    Kreisverwaltung Odenwaldkreis - Bauaufsicht, Bauleit- und Regionalplanung, Denkmalschutz, Allgemeine Bauverwaltung, Bau- und Wohnförderung, Ausbildungsförderung

    Adresse

    Postanschrift

    Michelstädter Str. 12

    Postfach

    64711 Erbach

    Hausanschrift

    Helmholtzstraße 1-3

    Postfach

    64711 Erbach

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontaktperson

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    Technisch geändert am 01.11.2024

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    Gemeinde Höchst i. Odw. - FB 4.2 - Allg. Bauverwaltung, Bauunterhaltung, Hochbau

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    Montmelianer Platz 4

    Postfach

    64739 Höchst i. Odw.

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    Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr
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    Technisch geändert am 05.11.2024

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    Gemeinde Höchst i. Odw. - FB 4.1 - Bauleitplanung, Grundstücksmanagement

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    Montmelianer Platz 4

    64739 Höchst i. Odw.

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    Technisch geändert am 05.11.2024

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    Sprache: de-DE

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch erstellt am 21.10.2008 (von: Elke Brendgen)

    Technisch geändert am 08.07.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Bauamt, Bauwesen, Flächennutzungsplan, Baugebiet, Bauen, Bebauungsplan, Bebauung, Erschließungsplan

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 26.11.2019 (von: Administrator)