Bebauungsplan
Beschreibung
Bevor Sie genauere Pläne machen, wie Sie ein Grundstück, das Sie erworben haben oder erwerben wollen, bebauen werden, sollten Sie klären, was im zugehörigen Bebauungsplan steht.
Der qualifizierte Bebauungsplan setzt rechtsverbindlich fest, welche baulichen und sonstigen Anlagen auf einem Grundstück zulässig sind. Festsetzungen werden u. a. getroffen
- zur Art der baulichen Nutzung (z. B. Wohn-, Misch-, Gewerbegebiet),
- zum Maß der baulichen Nutzung (z. B. Geschoss- und Grundflächenzahl, Höhe, Zahl der Vollgeschosse),
- zur Bauweise (offene oder geschlossene Bauweise),
- zur überbaubaren Grundstücksfläche,
- zu den örtlichen Verkehrsflächen.
Der einfache Bebauungsplan, der nicht die Voraussetzungen eines qualifizierten Bebauungsplans erfüllt, enthält nur einzelne Festsetzungen als verbindliche Regelungen und wird durch die Regelungen der unterstützend anzuwendenden §§ 34 und 35 Baugesetzbuch (BauGB) ergänzt.
Online-Dienste
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Zuständigkeit
Ein Bebauungsplan wird von der Gemeinde als Satzung beschlossen. Danach wird er durch Bekanntmachung rechtsverbindlich.
Für nähere Informationen können Sie sich an das Planungsamt Ihrer Gemeinde oder die Bauaufsichtsbehörde Gemeinde bzw. Landkreis wenden.
Ansprechpartner
Gemeinde Brachttal - Liegenschaften und Bauverwaltung
Adresse
Postanschrift
Wächtersbacher Straße 48
Postfach
63636 Brachttal
Öffnungszeiten
und nach Vereinbarung
Kontakt
Kontaktperson
Herr Jens Hensler
Postanschrift
Wächtersbacher Straße 48
63636 Brachttal
E-Mail: ikek@gemeinde-brachttal.de
E-Mail: bauverwaltung@gemeinde-brachttal.de
Telefon Festnetz: 06053 6121-36
Main-Kinzig-Kreis - Bauordnungsamt - Bauaufsicht/Genehmigungsverfahren
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Postfach 1465
63569 Gelnhausen
Öffnungszeiten
Montag 8.00 - 12.00 Uhr, 13.00 - 15.00 Uhr
Dienstag 8.00 - 12.00 Uhr, 13.00 - 15.00 Uhr
Mittwoch 8.00 - 12.00 Uhr, 13.00 - 15.00 Uhr
Donnerstag 8.00 - 12.00 Uhr, 13.00 - 17.30 Uhr
Freitag 8.00 - 12.00 Uhr
Kontakt
Telefon: 06051 85-0(Zentrale Telefonnummer - Die Telefonnummern zu den direkten Ansprechpartnern entnehmen Sie bitte unserer Internetseite: https://www.mkk.de/buergerservice/lebenslagen_1/bauen_und_wohnen/bauaufsicht.html)
Telefax: 06051 85-13999
E-Mail: bauaufsicht@mkk.de
Internet
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Bauamt, Bauwesen, Flächennutzungsplan, Baugebiet, Bauen, Bebauungsplan, Bebauung, Erschließungsplan