Bebauungsplan
Beschreibung
Bevor Sie genauere Pläne machen, wie Sie ein Grundstück, das Sie erworben haben oder erwerben wollen, bebauen werden, sollten Sie klären, was im zugehörigen Bebauungsplan steht.
Der qualifizierte Bebauungsplan setzt rechtsverbindlich fest, welche baulichen und sonstigen Anlagen auf einem Grundstück zulässig sind. Festsetzungen werden u. a. getroffen
- zur Art der baulichen Nutzung (z. B. Wohn-, Misch-, Gewerbegebiet),
- zum Maß der baulichen Nutzung (z. B. Geschoss- und Grundflächenzahl, Höhe, Zahl der Vollgeschosse),
- zur Bauweise (offene oder geschlossene Bauweise),
- zur überbaubaren Grundstücksfläche,
- zu den örtlichen Verkehrsflächen.
Der einfache Bebauungsplan, der nicht die Voraussetzungen eines qualifizierten Bebauungsplans erfüllt, enthält nur einzelne Festsetzungen als verbindliche Regelungen und wird durch die Regelungen der unterstützend anzuwendenden §§ 34 und 35 Baugesetzbuch (BauGB) ergänzt.
Online-Dienste
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Zuständigkeit
Ein Bebauungsplan wird von der Gemeinde als Satzung beschlossen. Danach wird er durch Bekanntmachung rechtsverbindlich.
Für nähere Informationen können Sie sich an das Planungsamt Ihrer Gemeinde oder die Bauaufsichtsbehörde Gemeinde bzw. Landkreis wenden.
Ansprechpartner
Gemeinde Fürth - Fachbereich III - Bauen und Umwelt -
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Parkplatz: Parkmöglichkeiten ausreichend vorhanden
Gebührenfrei
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag - Mittwoch: 08:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 15:30 Uhr Donnerstag: 08:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 18:00 Uhr Freitag: 08:30 Uhr - 12:00 Uhr Termine können auch nach Vereinbarung getroffen werden.
Kontakt
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Bauamt, Bauwesen, Flächennutzungsplan, Baugebiet, Bauen, Bebauungsplan, Bebauung, Erschließungsplan