Einzelne rechtliche Voraussetzungen zum Bauvorhaben Genehmigung

    Bauvoranfrage stellen

    Hinweise für Schauenburg: Bauvoranfrage stellen

    Beratung zu Bauanfragen im Rahmen der Hessischen Bauordnung (HBO)

    Beratung zu Bauanfragen im Rahmen der Hessischen Bauordnung (HBO)

    Beschreibung

    Vor dem Einreichen eines Bauantrages können Sie mit einer Bauvoranfrage bei der Bauverwaltung eine verbindliche Entscheidung zu Einzelfragen beantragen, die im Baugenehmigungsverfahren zu prüfen sind und ob das beabsichtigte Vorhaben mit den öffentlich-rechtlichen Vorschriften übereinstimmt.

    Gegenstand einer Bauvoranfrage können alle Belange sein, die im Baugenehmigungsverfahren geprüft werden. Eine Bauvoranfrage ist in der Regel sinnvoll, wenn einzelne Fragen des Bauvorhabens unklar sind, oder wenn geklärt werden soll, ob ein Grundstück nach dem geltenden Bauplanungsrecht überhaupt bebaubar ist. Durch eine Bauvoranfrage können finanzielle Aufwendungen gespart werden, da nicht alle für eine Baugenehmigung erforderlichen Unterlagen notwendig sind und der Prüfumfang auf die konkreten Fragen begrenzt ist. Zudem erhält der Bauherr bereits frühzeitig Sicherheit über die Bebaubarkeit eines Grundstückes.

    Der Vorbescheid gilt 3 Jahre und bindet die Bauverwaltung für diesen Zeitraum, insoweit die inhaltlichen Aussagen im Vorbescheid nicht grundsätzlich abweichen. Eine Verlängerung des Vorbescheides ist auf Antrag möglich.

    Hinweise für Schauenburg: Bauvoranfrage stellen

    Bauantrag, Bauvoranfrage, Bauanzeige, Grundstücksteilung

    Beratung zu Bauanfragen im Rahmen der Hessischen Bauordnung (HBO)

    Bauantrag:
    Zuständig für die Bearbeitung von Bauanträgen und damit für die Erteilung von Baugenehmigungen ist das Bauaufsichtsamt des Landkreises Kassel. Aus diesem Grund sind die entsprechenden Bauvorlagen auch dort einzureichen.

    Auskunft zum Bearbeitungsstand Ihres Bauantrages bekommen Sie online

    Bauanzeigen gemäß § 64 HBO:
    Voraussetzung entsprechend der gesetzlichen Grundlage; Zuständigkeit beim Landkreis Kassel 

    Bauanzeigen gemäß § 63:
    Voraussetzung entsprechend der gesetzlichen Grundlage; Zuständigkeit Gemeinde Schauenburg 

    Grundsstücksteilung:
    Zuständig Bauaufsicht Landkreis Kassel, Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure

    Bauvoranfrage:
    Vor Einleitung des eigentlichen Baugenehmigungsverfahrens kann zu einzelnen Fragen des Bauvorhabens, die im Baugenehmigungsverfahren zu prüfen sind, eine Vorprüfung beantragt werden.
    Ob ein Grundstück überhaupt bzw. nach den Vorstellungen der Bauherrschaft bebaut werden kann, ist nicht immer eindeutig erkennbar. Eine sichere Möglichkeit diese Zweifel auszuräumen bietet die Bauvoranfrage. Mit dem Bauvorbescheid, ist über den Teil der Baugenehmigung, der dem Bauvorbescheidverfahren zu Grunde lag, abschließend und bindend entschieden (kostenpflichtig).
    Für die Bearbeitung ist das Bauaufsichtsamt des Landkreises Kassel zuständig.

    Bauantrag, Bauvoranfrage, Bauanzeige, Grundstücksteilung

    Beratung zu Bauanfragen im Rahmen der Hessischen Bauordnung (HBO)

    Bauantrag:
    Zuständig für die Bearbeitung von Bauanträgen und damit für die Erteilung von Baugenehmigungen ist das Bauaufsichtsamt des Landkreises Kassel. Aus diesem Grund sind die entsprechenden Bauvorlagen auch dort einzureichen.

    Auskunft zum Bearbeitungsstand Ihres Bauantrages bekommen Sie online

    Bauanzeigen gemäß § 64 HBO:
    Voraussetzung entsprechend der gesetzlichen Grundlage; Zuständigkeit beim Landkreis Kassel

    Bauanzeigen gemäß § 63:
    Voraussetzung entsprechend der gesetzlichen Grundlage; Zuständigkeit Gemeinde Schauenburg

    Grundsstücksteilung:
    Zuständig Bauaufsicht Landkreis Kassel, Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure

    Bauvoranfrage:
    Vor Einleitung des eigentlichen Baugenehmigungsverfahrens kann zu einzelnen Fragen des Bauvorhabens, die im Baugenehmigungsverfahren zu prüfen sind, eine Vorprüfung beantragt werden.
    Ob ein Grundstück überhaupt bzw. nach den Vorstellungen der Bauherrschaft bebaut werden kann, ist nicht immer eindeutig erkennbar. Eine sichere Möglichkeit diese Zweifel auszuräumen bietet die Bauvoranfrage. Mit dem Bauvorbescheid, ist über den Teil der Baugenehmigung, der dem Bauvorbescheidverfahren zu Grunde lag, abschließend und bindend entschieden (kostenpflichtig).
    Für die Bearbeitung ist das Bauaufsichtsamt des Landkreises Kassel zuständig.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Zuständig ist die untere Bauaufsichtsbehörde der Landkreise, der kreisfreien Städte und der Sonderstatusstädte.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an die untere Bauaufsichtsbehörde Ihres Landkreises / Kreisfreien Stadt / Sonderstatusstadt.

    Ansprechpartner

    Für Schauenburg wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    Einer Bauvoranfrage sind die Bauvorlagen digital im Bauportal oder analog beizufügen, die für die Beantwortung der jeweiligen Fragen erforderlich sind. Die Einzelheiten der vorgelegten Bauvorlagen regelt der Bauvorlagenerlass.

    Sowohl der Vordruck als auch der Bauvorlagenerlass sind auf der Homepage des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen eingestellt.

    In der Regel sollten ein Liegenschaftsplan oder Auszug aus der Flurkarte sowie die Beschreibung des Vorhabens beigefügt sein.

    Die genauen Unterlagen sind abhängig von der konkreten Bauvoranfrage.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Kassel: Bauvoranfrage

    • Baugesetzbuch (BauGB)
    • Baunutzungsverordnung (BauNVO)
    • Hess. Bauordnung (HBO)
    • und hierzu ergangene Gesetze, Verordnungen, Vorschriften und Bestimmungen sowie Ortssatzungen
    • Baugesetzbuch (BauGB)
    • Baunutzungsverordnung (BauNVO)
    • Hess. Bauordnung (HBO)
    • und hierzu ergangene Gesetze, Verordnungen, Vorschriften und Bestimmungen sowie Ortssatzungen

    Rechtsbehelf

    Gegen den Bescheid der Behörde kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden.

    Verfahrensablauf

    Sie füllen den Antrag digital im Bauportal oder analog aus und reichen ihn zusammen mit den erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Baubehörde ein.
    Die Baubehörde prüft Ihren Antrag und die Unterlagen.
    Wenn alle Unterlagen vorliegen und keine Rechtshindernisse vorliegen, erteilt Ihnen die Baubehörde einen Bauvorbescheid.

    Fristen

    Hinweise für Kassel: Bauvoranfrage

    Der Bauvorbescheid gilt 3 Jahre

    Der Bauvorbescheid gilt 3 Jahre

    Bearbeitungsdauer

    Sofern das Bauvorhaben § 65 HBO unterfällt gelten auch die Fristen des vereinfachten Genehmigungsverfahrens für den Bauvorbescheid:
    3 Monate mit der Option der Verlängerung um bis zu 2 Monate
    Der Bauvorbescheid gilt als erteilt, wenn innerhalb dieser Frist nicht entschieden wurde.

    Kosten

    Die Höhe der Gebühr ist abhängig vom Umfang der Bauvoranfrage und kann bis zu 40 Prozent der Bauaufsichtsgebühr mindestens 100 € betragen. Die Gebühr ist nach dem Umfang zu bemessen, in welchem durch den Vorbescheid die Baugenehmigung vorweggenommen wird. Die Gebühr wird zur Hälfte auf die endgültige Bauaufsichtsgebühr angerechnet, wenn und soweit dem Bauvorbescheid im Baugenehmigungsverfahren Bindungswirkung zukommt.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Schauenburg: Bauvoranfrage stellen

    Weitere Informationen:
    Bauaufsichtsamt des Landkreises Kassel
    Wilhelmshöher Allee 19 - 21,
    34117 Kassel.

    Ansprechpartnerin: Frau Hettstedt, Telefon (0561) 1003-1340
    Vertreter: Herr Rebein, Telefon (0561) 1003-1327

    Weitere Informationen:
    Bauaufsichtsamt des Landkreises Kassel
    Wilhelmshöher Allee 19 - 21,
    34117 Kassel.

    Ansprechpartnerin: Frau Hettstedt, Telefon (0561) 1003-1340
    Vertreter: Herr Rebein, Telefon (0561) 1003-1327

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen, Referat für Baurecht am 12.09.2023

    Version

    Technisch erstellt am 21.10.2008 (von: Elke Brendgen)

    Technisch geändert am 08.07.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Gebäude, Bauantrag, Bauvoranfrage, Baurecht, Bauen, Hessische Bauordnung, Errichtung, Wohnungsbau, Baugenehmigung, Bauverwaltung, Baubeginn, Hausbau, Baugenehmigungsverfahren

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 26.11.2019 (von: Administrator)