Bauvoranfrage stellen
Beschreibung
Vor dem Einreichen eines Bauantrages können Sie mit einer Bauvoranfrage bei der Bauverwaltung eine verbindliche Entscheidung zu Einzelfragen beantragen, die im Baugenehmigungsverfahren zu prüfen sind und ob das beabsichtigte Vorhaben mit den öffentlich-rechtlichen Vorschriften übereinstimmt.
Gegenstand einer Bauvoranfrage können alle Belange sein, die im Baugenehmigungsverfahren geprüft werden. Eine Bauvoranfrage ist in der Regel sinnvoll, wenn einzelne Fragen des Bauvorhabens unklar sind, oder wenn geklärt werden soll, ob ein Grundstück nach dem geltenden Bauplanungsrecht überhaupt bebaubar ist. Durch eine Bauvoranfrage können finanzielle Aufwendungen gespart werden, da nicht alle für eine Baugenehmigung erforderlichen Unterlagen notwendig sind und der Prüfumfang auf die konkreten Fragen begrenzt ist. Zudem erhält der Bauherr bereits frühzeitig Sicherheit über die Bebaubarkeit eines Grundstückes.
Der Vorbescheid gilt 3 Jahre und bindet die Bauverwaltung für diesen Zeitraum, insoweit die inhaltlichen Aussagen im Vorbescheid nicht grundsätzlich abweichen. Eine Verlängerung des Vorbescheides ist auf Antrag möglich.
Online-Dienste
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zuständige Stelle
Zuständig ist die untere Bauaufsichtsbehörde der Landkreise, der kreisfreien Städte und der Sonderstatusstädte.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an die untere Bauaufsichtsbehörde Ihres Landkreises / Kreisfreien Stadt / Sonderstatusstadt.
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Hersfeld-Rotenburg - Bauordnung
Adresse
Postanschrift
Friedloser Str. 12
36251 Bad Hersfeld
Öffnungszeiten
Montag bis Dienstag 08:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 13:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 17:30 Uhr
Freitag 08:00 - 13:00 Uhr
Kontakt
E-Mail: bauaufsicht@hef-rof.de
Gemeinde Ronshausen - Bau- und Liegenschaftsamt, Vorzimmer des Bürgermeisters
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Parkplatz: öffentliche Parkplätze in der Nähe des Rathauses
Gebührenfrei
Haltestellen
- Haltestelle: Ronshausen
Linien:- Regionalbahn: Linie Cantus-Bahn, Linie R6
- Haltestelle: Ronshausen, Bürgermeisteramt
Linien:- Bus: Linie Nordhessischer Verkehrsverbund, Linie 310
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 15:30 Uhr
Dienstag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 15:30 Uhr
Mittwoch 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr, nachmittags geschlossen
Donnerstag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:30 Uhr bis 17:30 Uhr
Freitag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Kontakt
Internet
Weitere Informationen
Die Gemeinde Ronshausen ist neben den Städten Bebra und Rotenburg/F. Mitglied im Müllabhol-Zweckverband „Rotenburg“, Rathausmarkt 1, 36179 Bebra (Tel. 06622 / 9262-0, Fax 06622 /92 62 -22, www.mzv-rotenburg-bebra.de). Dieser Zweckverband ist zuständig für die Abholung und Entsorgung des Rest-, Bio- und Sperrmülls, Papier etc.
erforderliche Unterlagen
Einer Bauvoranfrage sind die Bauvorlagen digital im Bauportal oder analog beizufügen, die für die Beantwortung der jeweiligen Fragen erforderlich sind. Die Einzelheiten der vorgelegten Bauvorlagen regelt der Bauvorlagenerlass.
Sowohl der Vordruck als auch der Bauvorlagenerlass sind auf der Homepage des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen eingestellt.
In der Regel sollten ein Liegenschaftsplan oder Auszug aus der Flurkarte sowie die Beschreibung des Vorhabens beigefügt sein.
Die genauen Unterlagen sind abhängig von der konkreten Bauvoranfrage.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Gegen den Bescheid der Behörde kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden.
Verfahrensablauf
Sie füllen den Antrag digital im Bauportal oder analog aus und reichen ihn zusammen mit den erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Baubehörde ein.
Die Baubehörde prüft Ihren Antrag und die Unterlagen.
Wenn alle Unterlagen vorliegen und keine Rechtshindernisse vorliegen, erteilt Ihnen die Baubehörde einen Bauvorbescheid.
Bearbeitungsdauer
Sofern das Bauvorhaben § 65 HBO unterfällt gelten auch die Fristen des vereinfachten Genehmigungsverfahrens für den Bauvorbescheid:
3 Monate mit der Option der Verlängerung um bis zu 2 Monate
Der Bauvorbescheid gilt als erteilt, wenn innerhalb dieser Frist nicht entschieden wurde.
Kosten
Die Höhe der Gebühr ist abhängig vom Umfang der Bauvoranfrage und kann bis zu 40 Prozent der Bauaufsichtsgebühr mindestens 100 € betragen. Die Gebühr ist nach dem Umfang zu bemessen, in welchem durch den Vorbescheid die Baugenehmigung vorweggenommen wird. Die Gebühr wird zur Hälfte auf die endgültige Bauaufsichtsgebühr angerechnet, wenn und soweit dem Bauvorbescheid im Baugenehmigungsverfahren Bindungswirkung zukommt.
Hinweise für Hersfeld-Rotenburg: Spezielle Hinweise für Kreis Hersfeld-Rotenburg
Weitere Informationen
- Baugenehmigung (Bauantrag)(Verwaltungsportal Hessen)
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen, Referat für Baurecht am 12.09.2023
Stichwörter
Gebäude, Bauantrag, Bauvoranfrage, Baurecht, Bauen, Hessische Bauordnung, Errichtung, Wohnungsbau, Baugenehmigung, Bauverwaltung, Baubeginn, Hausbau, Baugenehmigungsverfahren