Einzelne rechtliche Voraussetzungen zum Bauvorhaben Genehmigung
    99012068006000

    Bauvoranfrage stellen

    Wenn Sie einzelne rechtliche Fragen zu Ihrem Bauvorhaben haben, können Sie diese vor dem Bauantrag mit einer Bauvoranfrage klären.

    Beschreibung

    Gegenstand einer Bauvoranfrage können alle Belange sein, die im Baugenehmigungsverfahren geprüft werden. Eine Bauvoranfrage ist in der Regel sinnvoll, wenn einzelne Fragen des Bauvorhabens unklar sind, oder wenn geklärt werden soll, ob ein Grundstück nach dem geltenden Bauplanungsrecht überhaupt bebaubar ist. Durch eine Bauvoranfrage können finanzielle Aufwendungen gespart werden, da nicht alle für eine Baugenehmigung erforderlichen Unterlagen notwendig sind und der Prüfumfang auf die konkreten Fragen begrenzt ist.

    Hinweise für Münchhausen: Bauvoranfrage

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Zuständig ist die untere Bauaufsichtsbehörde der Landkreise, der kreisfreien Städte und der Sonderstatusstädte.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an die untere Bauaufsichtsbehörde Ihres Landkreises / Kreisfreien Stadt / Sonderstatusstadt.

    Ansprechpartner

    Organisationen Marburg-Biedenkopf - Fachdienst Bauen

    Adresse

    Hausanschrift

    Im Lichtenholz 60

    35043 Marburg

    Kontakt speichern

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag von 08:00 bis 14:00 Uhr und nach Vereinbarung.
    Bitte beachten Sie etwaige Ausnahmen innerhalb einzelner Bereiche bzw. bei bestimmten Leistungen der Kreisverwaltung.
    Für Leistungen der Kfz-Zulassungs- und der Fahrerlaubnisbehörde steht eine Online-Terminvereinbarung zur Verfügung. 

    Internet

    Weitere Informationen

    Buslinien: Linie 2, 3 und 13 (H Schubertstraße) Linie 6 und Bus MR-81 (H Kreishaus A1) Linie 6 (H Kreishaus B2) Linie MR-80 (H Kreishaus B4)

    Version

    Technisch geändert am 24.03.2025

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Bauvorlagen (digital im Bauportal oder analog), die für die Beantwortung der jeweiligen Fragen erforderlich sind 
    • In der Regel ein Liegenschaftsplan oder Auszug aus der Flurkarte
    • Beschreibung des Vorhabens
    • Die genauen Unterlagen sind abhängig von der konkreten Bauvoranfrage

    Voraussetzungen

    • Alle erforderlichen Unterlagen und Formulare sind vollständig digital im Bauportal oder analog eingereicht.
    • Dem Vorhaben stehen keine öffentlich-rechtlichen Vorschriften entgegen.

    Handlungsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Gegen den Bescheid der Behörde kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden.

    Verfahrensablauf

    • Sie füllen den Antrag digital im Bauportal oder analog aus und reichen ihn zusammen mit den erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde ein
    • Die Bauaufsichtsbehörde prüft Ihre Anfrage und die Unterlagen
    • Wenn alle Unterlagen vorliegen und keine Rechtshindernisse bestehen, wird ein Bauvorbescheid erteilt.

    Fristen

    Die Bauverwaltung ist für den Zeitraum gebunden, insoweit die inhaltlichen Aussagen im Vorbescheid nicht grundsätzlich abweichen. 

    Geltungsdauer: 3 Jahre (Eine Verlängerung ist auf Antrag möglich.)

    Bearbeitungsdauer

    Wenn Ihr Bauvorhaben dem vereinfachten Genehmigungsverfahren unterliegt, ist auch hierfür die entsprechende Bearbeitungsdauer gültig: 3 Monate mit der Option der Verlängerung um bis zu 2 Monate.

    Der Bauvorbescheid gilt als erteilt, wenn innerhalb dieser Frist nicht entschieden wurde.

    Kosten

    • Die Höhe der Gebühr ist abhängig vom Umfang der Bauvoranfrage und kann bis zu 40 Prozent der Bauaufsichtsgebühr mindestens 100 € betragen.
    • Die Gebühr ist nach dem Umfang zu bemessen, in welchem durch den Vorbescheid die Baugenehmigung vorweggenommen wird.
    • Die Gebühr wird zur Hälfte auf die endgültige Bauaufsichtsgebühr angerechnet, wenn und soweit dem Bauvorbescheid im Baugenehmigungsverfahren Bindungswirkung zukommt.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum am 20.02.2026

    Version

    Technisch erstellt am 21.10.2008

    Technisch geändert am 23.02.2026

    Stichwörter

    Errichtung, Bauantrag, Baurecht, Hausbau, Bauverwaltung, Wohnungsbau, Bauvoranfrage, Baugenehmigungsverfahren, Hessische Bauordnung, Baubeginn, Bauen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ:

    English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 26.11.2019