Einzelne rechtliche Voraussetzungen zum Bauvorhaben Genehmigung
    99012068006000

    Bauvoranfrage stellen

    Wenn Sie einzelne rechtliche Fragen zu Ihrem Bauvorhaben haben, können Sie diese vor dem Bauantrag mit einer Bauvoranfrage klären.

    Beschreibung

    Gegenstand einer Bauvoranfrage können alle Belange sein, die im Baugenehmigungsverfahren geprüft werden. Eine Bauvoranfrage ist in der Regel sinnvoll, wenn einzelne Fragen des Bauvorhabens unklar sind, oder wenn geklärt werden soll, ob ein Grundstück nach dem geltenden Bauplanungsrecht überhaupt bebaubar ist. Durch eine Bauvoranfrage können finanzielle Aufwendungen gespart werden, da nicht alle für eine Baugenehmigung erforderlichen Unterlagen notwendig sind und der Prüfumfang auf die konkreten Fragen begrenzt ist.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Zuständig ist die untere Bauaufsichtsbehörde der Landkreise, der kreisfreien Städte und der Sonderstatusstädte.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an die untere Bauaufsichtsbehörde Ihres Landkreises / Kreisfreien Stadt / Sonderstatusstadt.

    Ansprechpartner

    Lahn-Dill-Kreis - 23.2 Bautechnik

    Adresse

    Hausanschrift

    Karl-Kellner-Ring 51
    35576 Wetzlar

    Kontakt speichern

    Parkmöglichkeiten

    Anzahl der Stellplätze: 20
    Gebührenfrei

    Haltestellen

    • Haltestelle: Haltestelle: Freibad
      Bus: Linie 10, 11, 12, 12 a, 13, 14, 15, 16, 17, 18, 120, 125, 170, 185, 312
    • Haltestelle: Haltestelle: Buderusplatz
      Bus: Linie 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16, 18, 120, 170, 185, 312

    Aufzug vorhanden
    Ist rollstuhlgerecht

    Postanschrift

    (Postfach)
    Postfach 1940
    35529 Wetzlar

    Öffnungszeiten

    Montag - Mittwoch
    07:30 - 12:30 Uhr
    Donnerstag
    07:30 - 12:30 Uhr und
    13:30 - 18:00 Uhr
    Freitag
    07:30 - 12:30 Uhr
    oder nach Vereinbarung

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 27.11.2025

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    Voraussetzungen

    • Alle erforderlichen Unterlagen und Formulare sind vollständig digital im Bauportal oder analog eingereicht.
    • Dem Vorhaben stehen keine öffentlich-rechtlichen Vorschriften entgegen.

    Handlungsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Gegen den Bescheid der Behörde kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden.

    Verfahrensablauf

    • Sie füllen den Antrag digital im Bauportal oder analog aus und reichen ihn zusammen mit den erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde ein
    • Die Bauaufsichtsbehörde prüft Ihre Anfrage und die Unterlagen
    • Wenn alle Unterlagen vorliegen und keine Rechtshindernisse bestehen, wird ein Bauvorbescheid erteilt.

    Fristen

    Die Bauverwaltung ist für den Zeitraum gebunden, insoweit die inhaltlichen Aussagen im Vorbescheid nicht grundsätzlich abweichen. 

    Geltungsdauer: 3 Jahre (Eine Verlängerung ist auf Antrag möglich.)

    Bearbeitungsdauer

    Wenn Ihr Bauvorhaben dem vereinfachten Genehmigungsverfahren unterliegt, ist auch hierfür die entsprechende Bearbeitungsdauer gültig: 3 Monate mit der Option der Verlängerung um bis zu 2 Monate.

    Der Bauvorbescheid gilt als erteilt, wenn innerhalb dieser Frist nicht entschieden wurde.

    Kosten

    • Die Höhe der Gebühr ist abhängig vom Umfang der Bauvoranfrage und kann bis zu 40 Prozent der Bauaufsichtsgebühr mindestens 100 € betragen.
    • Die Gebühr ist nach dem Umfang zu bemessen, in welchem durch den Vorbescheid die Baugenehmigung vorweggenommen wird.
    • Die Gebühr wird zur Hälfte auf die endgültige Bauaufsichtsgebühr angerechnet, wenn und soweit dem Bauvorbescheid im Baugenehmigungsverfahren Bindungswirkung zukommt.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum am 20.02.2026

    Version

    Technisch erstellt am 21.10.2008
    Technisch geändert am 23.02.2026

    Stichwörter

    Baugenehmigungsverfahren, Bauverwaltung, Bauvoranfrage, Hausbau, Gebäude, Wohnungsbau, Baubeginn, Errichtung, Hessische Bauordnung, Baurecht, Bauantrag, Bauen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English
    Technisch erstellt am 22.10.2025
    Technisch geändert am 26.11.2019