Einzelne rechtliche Voraussetzungen zum Bauvorhaben Genehmigung

    Bauvoranfrage stellen

    Beschreibung

    Vor dem Einreichen eines Bauantrages können Sie mit einer Bauvoranfrage bei der Bauverwaltung eine verbindliche Entscheidung zu Einzelfragen beantragen, die im Baugenehmigungsverfahren zu prüfen sind und ob das beabsichtigte Vorhaben mit den öffentlich-rechtlichen Vorschriften übereinstimmt.

    Gegenstand einer Bauvoranfrage können alle Belange sein, die im Baugenehmigungsverfahren geprüft werden. Eine Bauvoranfrage ist in der Regel sinnvoll, wenn einzelne Fragen des Bauvorhabens unklar sind, oder wenn geklärt werden soll, ob ein Grundstück nach dem geltenden Bauplanungsrecht überhaupt bebaubar ist. Durch eine Bauvoranfrage können finanzielle Aufwendungen gespart werden, da nicht alle für eine Baugenehmigung erforderlichen Unterlagen notwendig sind und der Prüfumfang auf die konkreten Fragen begrenzt ist. Zudem erhält der Bauherr bereits frühzeitig Sicherheit über die Bebaubarkeit eines Grundstückes.

    Der Vorbescheid gilt 3 Jahre und bindet die Bauverwaltung für diesen Zeitraum, insoweit die inhaltlichen Aussagen im Vorbescheid nicht grundsätzlich abweichen. Eine Verlängerung des Vorbescheides ist auf Antrag möglich.

    Hinweise für Odenwaldkreis: Spezielle Hinweise für Kreis Odenwaldkreis

    Für Informationen zur Verlängerung des Antrags klicken Sie bitte hier.

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    Online-Dienste

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    zuständige Stelle

    Zuständig ist die untere Bauaufsichtsbehörde der Landkreise, der kreisfreien Städte und der Sonderstatusstädte.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an die untere Bauaufsichtsbehörde Ihres Landkreises / Kreisfreien Stadt / Sonderstatusstadt.

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Odenwaldkreis - Bauaufsicht, Bauleit- und Regionalplanung, Denkmalschutz, Allgemeine Bauverwaltung, Bau- und Wohnförderung, Ausbildungsförderung

    Adresse

    Postanschrift

    Michelstädter Str. 12

    Postfach

    64711 Erbach

    Hausanschrift

    Helmholtzstraße 1-3

    Postfach

    64711 Erbach

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 01.11.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Gemeinde Mossautal - Bauamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Ortsstraße 124

    64756 Mossautal

    Parkmöglichkeiten

    Anzahl der Stellplätze: 17
    Gebührenfrei

    Öffnungszeiten

    Bitte vereinbaren Sie einen Termin. Erst nach Terminvereinbarung ist ein Besuch zu folgenden Zeiten möglich:

    Gemeindeverwaltung Mossautal 
    Montag von 08.00 bis 12.00 Uhr
    und von 14.00 bis 18.00 Uhr
    Dienstag von 08.00 bis 12.00 Uhr
    Mittwoch von 08.00 bis 12.00 Uhr
    Donnerstag von 08.00 bis 12.00 Uhr
    Freitag von 08.00 bis 12.00 Uhr
     

    Postagentur
    Montag von 14.00 bis 18.00 Uhr
    Dienstag von 09.00 bis 12.00 Uhr
    Mittwoch von 09.00 bis 12.00 Uhr
    Donnerstag von 09.00 bis 12.00 Uhr
    Freitag von 09.00 bis 12.00 Uhr
    Samstag von 09.00 bis 10.30 Uhr (nur Postagentur)

    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 19.09.2022

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    Einer Bauvoranfrage sind die Bauvorlagen digital im Bauportal oder analog beizufügen, die für die Beantwortung der jeweiligen Fragen erforderlich sind. Die Einzelheiten der vorgelegten Bauvorlagen regelt der Bauvorlagenerlass.

    Sowohl der Vordruck als auch der Bauvorlagenerlass sind auf der Homepage des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen eingestellt.

    In der Regel sollten ein Liegenschaftsplan oder Auszug aus der Flurkarte sowie die Beschreibung des Vorhabens beigefügt sein.

    Die genauen Unterlagen sind abhängig von der konkreten Bauvoranfrage.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Gegen den Bescheid der Behörde kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden.

    Verfahrensablauf

    Sie füllen den Antrag digital im Bauportal oder analog aus und reichen ihn zusammen mit den erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Baubehörde ein.
    Die Baubehörde prüft Ihren Antrag und die Unterlagen.
    Wenn alle Unterlagen vorliegen und keine Rechtshindernisse vorliegen, erteilt Ihnen die Baubehörde einen Bauvorbescheid.

    Bearbeitungsdauer

    Sofern das Bauvorhaben § 65 HBO unterfällt gelten auch die Fristen des vereinfachten Genehmigungsverfahrens für den Bauvorbescheid:
    3 Monate mit der Option der Verlängerung um bis zu 2 Monate
    Der Bauvorbescheid gilt als erteilt, wenn innerhalb dieser Frist nicht entschieden wurde.

    Kosten

    Die Höhe der Gebühr ist abhängig vom Umfang der Bauvoranfrage und kann bis zu 40 Prozent der Bauaufsichtsgebühr mindestens 100 € betragen. Die Gebühr ist nach dem Umfang zu bemessen, in welchem durch den Vorbescheid die Baugenehmigung vorweggenommen wird. Die Gebühr wird zur Hälfte auf die endgültige Bauaufsichtsgebühr angerechnet, wenn und soweit dem Bauvorbescheid im Baugenehmigungsverfahren Bindungswirkung zukommt.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen, Referat für Baurecht am 12.09.2023

    Version

    Technisch erstellt am 21.10.2008 (von: Elke Brendgen)

    Technisch geändert am 08.07.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Gebäude, Bauantrag, Bauvoranfrage, Baurecht, Bauen, Hessische Bauordnung, Errichtung, Wohnungsbau, Baugenehmigung, Bauverwaltung, Baubeginn, Hausbau, Baugenehmigungsverfahren

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 26.11.2019 (von: Administrator)