Bauvoranfrage stellen
Beschreibung
Vor dem Einreichen eines Bauantrages können Sie mit einer Bauvoranfrage bei der Bauverwaltung eine verbindliche Entscheidung zu Einzelfragen beantragen, die im Baugenehmigungsverfahren zu prüfen sind und ob das beabsichtigte Vorhaben mit den öffentlich-rechtlichen Vorschriften übereinstimmt.
Gegenstand einer Bauvoranfrage können alle Belange sein, die im Baugenehmigungsverfahren geprüft werden. Eine Bauvoranfrage ist in der Regel sinnvoll, wenn einzelne Fragen des Bauvorhabens unklar sind, oder wenn geklärt werden soll, ob ein Grundstück nach dem geltenden Bauplanungsrecht überhaupt bebaubar ist. Durch eine Bauvoranfrage können finanzielle Aufwendungen gespart werden, da nicht alle für eine Baugenehmigung erforderlichen Unterlagen notwendig sind und der Prüfumfang auf die konkreten Fragen begrenzt ist. Zudem erhält der Bauherr bereits frühzeitig Sicherheit über die Bebaubarkeit eines Grundstückes.
Der Vorbescheid gilt 3 Jahre und bindet die Bauverwaltung für diesen Zeitraum, insoweit die inhaltlichen Aussagen im Vorbescheid nicht grundsätzlich abweichen. Eine Verlängerung des Vorbescheides ist auf Antrag möglich.
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zuständige Stelle
Zuständig ist die untere Bauaufsichtsbehörde der Landkreise, der kreisfreien Städte und der Sonderstatusstädte.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an die untere Bauaufsichtsbehörde Ihres Landkreises / Kreisfreien Stadt / Sonderstatusstadt.
Ansprechpartner
Main-Kinzig-Kreis - Umwelt, Naturschutz, ländlicher Raum - Umwelt- und Naturschutz
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Postfach 1465
63569 Gelnhausen
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo. - Fr. 8.00 Uhr - 12.00 Uhr Mo. - Mi. 13.00 Uhr - 15.00 Uhr Do. 13.00 Uhr - 17.30 Uhr
Kontakt
Internet
Bauamt
Aktuelles
Das Bauamt ist für Baugenehmigungen, Abwasserbeseitigungen, Abriss von Gebäuden, dem Hoch- und Tiefbau, die Wasserversorgung sowie die Planung von Baugebieten zuständig. Des Weiteren ist das Bauamt für den Zweckverband Interkommunales Gewerbegebiet Limes zuständig und betreut den Abwasserverband Oberes Krebsbachtal. Außerdem bekommen Sie nach einer Terminvereinbarung Einsicht in die Baupläne der Gemeinde Hammersbach.
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo. 09:00 - 12:00 Uhr
Di. 07:00 - 12:00 Uhr
Mi. 09:00 - 12:00 Uhr
Do. 15:00 - 18:00 Uhr
Fr. 09:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon: 06185 180012(Bauhofleiter Stefan Brezina)
Telefon: 06185 180013(Sacharbeiterin (Bauamt) Manuela Böhme )
Telefon: 06185 180022(Sacharbeiter (Bauamt), Ansprechpartner für Forst und Holzverkauf Ulli Müller )
Telefon: 06185 180014(Ansprechpartnerin Liegenschaften Heike Heinze )
Telefax: 06185 180044
E-Mail: s.brezina@hammersbach.de(Bauamtsleiter )
E-Mail: m.boehme@hammersbach.de(Sacharbeiterin Bauamt)
E-Mail: h.heinze@hammersbach.de(Liegenschaften)
E-Mail: u.mueller@hammersbach.de(Sacharbeiter Bauamt, Ansprechpartner Forst und Holzverkauf )
Kontaktperson
Frau Manuela Böhme
Herr Stefan Brezina (Leitung Bauamt)
Frau Heike Heinze
Main-Kinzig-Kreis - Bauordnungsamt - Bauaufsicht/Genehmigungsverfahren
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Postfach 1465
63569 Gelnhausen
Öffnungszeiten
Montag 8.00 - 12.00 Uhr, 13.00 - 15.00 Uhr
Dienstag 8.00 - 12.00 Uhr, 13.00 - 15.00 Uhr
Mittwoch 8.00 - 12.00 Uhr, 13.00 - 15.00 Uhr
Donnerstag 8.00 - 12.00 Uhr, 13.00 - 17.30 Uhr
Freitag 8.00 - 12.00 Uhr
Kontakt
Telefon: 06051 85-0(Zentrale Telefonnummer - Die Telefonnummern zu den direkten Ansprechpartnern entnehmen Sie bitte unserer Internetseite: https://www.mkk.de/buergerservice/lebenslagen_1/bauen_und_wohnen/bauaufsicht.html)
Telefax: 06051 85-13999
E-Mail: bauaufsicht@mkk.de
Internet
erforderliche Unterlagen
Einer Bauvoranfrage sind die Bauvorlagen digital im Bauportal oder analog beizufügen, die für die Beantwortung der jeweiligen Fragen erforderlich sind. Die Einzelheiten der vorgelegten Bauvorlagen regelt der Bauvorlagenerlass.
Sowohl der Vordruck als auch der Bauvorlagenerlass sind auf der Homepage des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen eingestellt.
In der Regel sollten ein Liegenschaftsplan oder Auszug aus der Flurkarte sowie die Beschreibung des Vorhabens beigefügt sein.
Die genauen Unterlagen sind abhängig von der konkreten Bauvoranfrage.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Gegen den Bescheid der Behörde kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden.
Verfahrensablauf
Sie füllen den Antrag digital im Bauportal oder analog aus und reichen ihn zusammen mit den erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Baubehörde ein.
Die Baubehörde prüft Ihren Antrag und die Unterlagen.
Wenn alle Unterlagen vorliegen und keine Rechtshindernisse vorliegen, erteilt Ihnen die Baubehörde einen Bauvorbescheid.
Bearbeitungsdauer
Sofern das Bauvorhaben § 65 HBO unterfällt gelten auch die Fristen des vereinfachten Genehmigungsverfahrens für den Bauvorbescheid:
3 Monate mit der Option der Verlängerung um bis zu 2 Monate
Der Bauvorbescheid gilt als erteilt, wenn innerhalb dieser Frist nicht entschieden wurde.
Kosten
Die Höhe der Gebühr ist abhängig vom Umfang der Bauvoranfrage und kann bis zu 40 Prozent der Bauaufsichtsgebühr mindestens 100 € betragen. Die Gebühr ist nach dem Umfang zu bemessen, in welchem durch den Vorbescheid die Baugenehmigung vorweggenommen wird. Die Gebühr wird zur Hälfte auf die endgültige Bauaufsichtsgebühr angerechnet, wenn und soweit dem Bauvorbescheid im Baugenehmigungsverfahren Bindungswirkung zukommt.
Weitere Informationen
- Baugenehmigung (Bauantrag)(Verwaltungsportal Hessen)
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen, Referat für Baurecht am 12.09.2023
Stichwörter
Baurecht, Bauverwaltung, Baugenehmigungsverfahren, Wohnungsbau, Bauantrag, Errichtung, Gebäude, Bauen, Hausbau, Baugenehmigung, Hessische Bauordnung, Bauvoranfrage, Baubeginn