Bauvoranfrage stellen
Beschreibung
Vor dem Einreichen eines Bauantrages können Sie mit einer Bauvoranfrage bei der Bauverwaltung eine verbindliche Entscheidung zu Einzelfragen beantragen, die im Baugenehmigungsverfahren zu prüfen sind und ob das beabsichtigte Vorhaben mit den öffentlich-rechtlichen Vorschriften übereinstimmt.
Gegenstand einer Bauvoranfrage können alle Belange sein, die im Baugenehmigungsverfahren geprüft werden. Eine Bauvoranfrage ist in der Regel sinnvoll, wenn einzelne Fragen des Bauvorhabens unklar sind, oder wenn geklärt werden soll, ob ein Grundstück nach dem geltenden Bauplanungsrecht überhaupt bebaubar ist. Durch eine Bauvoranfrage können finanzielle Aufwendungen gespart werden, da nicht alle für eine Baugenehmigung erforderlichen Unterlagen notwendig sind und der Prüfumfang auf die konkreten Fragen begrenzt ist. Zudem erhält der Bauherr bereits frühzeitig Sicherheit über die Bebaubarkeit eines Grundstückes.
Der Vorbescheid gilt 3 Jahre und bindet die Bauverwaltung für diesen Zeitraum, insoweit die inhaltlichen Aussagen im Vorbescheid nicht grundsätzlich abweichen. Eine Verlängerung des Vorbescheides ist auf Antrag möglich.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Zuständig ist die untere Bauaufsichtsbehörde der Landkreise, der kreisfreien Städte und der Sonderstatusstädte.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an die untere Bauaufsichtsbehörde Ihres Landkreises / Kreisfreien Stadt / Sonderstatusstadt.
Ansprechpartner
Stadt Offenbach - Baubüro
Aktuelles
Beschreibung
Geehrte Kundinnen und Kunden,
das neue und umgebaute Baubüro eröffnet wieder am Montag, den 03. Juli 2023.
Unsere neuen Öffnungszeiten lauten wie folgt:
Montag: Offene Sprechstunde von 09:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag: Mit Terminvereinbarung von 09:00 bis 12:00 Uhr
Mittwoch: Geschlossen
Donnerstag: Mit Terminvereinbarung von 14:00 bis 17:00 Uhr
Freitag: Mit Terminvereinbarung von 09:00 bis 12:00 Uhr
Um einen Termin zu vereinbaren, kontaktieren Sie uns bitte über die Telefonnummer 069 / 8065 3070 oder schreiben Sie uns eine e-Mail an das Baubüro.
Bei der Terminvergabe benötigen wir von Ihnen die Lagedaten des betroffenen Grundstücks in Form von Straße und Hausnummer oder Gemarkung, Flur und Flurstück, sollte es sich um ein Außenliegendes oder auch unbebautes Grundstück handeln.
Weiterhin benötigen wir die Info, ob Sie eine Beratung zum Bauordnungsrecht, Stadtplanungsrecht oder sogar beides benötigen.
Das neue Baubüro befindet sich im Erdgeschoss des Stadthauses, nun allerdings auf der Seite des Hugenottenplatzes.
Adresse
Hausanschrift
Berliner Straße 60
63065 Offenbach am Main
(Tiefgarage Berliner Straße, Tiefgarage Französisches Gässchen)
Öffnungszeiten
Montag: Offene Sprechstunde von 09:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag: Mit Terminvereinbarung von 09:00 bis 12:00 Uhr
Mittwoch: Geschlossen
Donnerstag: Mit Terminvereinbarung von 14:00 bis 17:00 Uhr
Freitag: Mit Terminvereinbarung von 09:00 bis 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon: 069 80653070
E-Mail: baubuero@offenbach.de
Internet
Weitere Informationen
Baubüro
Beschreibung
Geehrte Kundinnen und Kunden,
das neue und umgebaute Baubüro eröffnet wieder am Montag, den 03. Juli 2023.
Unsere neuen Öffnungszeiten lauten wie folgt:
Montag: Offene Sprechstunde von 09:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag: Mit Terminvereinbarung von 09:00 bis 12:00 Uhr
Mittwoch: Geschlossen
Donnerstag: Mit Terminvereinbarung von 14:00 bis 17:00 Uhr
Freitag: Mit Terminvereinbarung von 09:00 bis 12:00 Uhr
Um einen Termin zu vereinbaren, kontaktieren Sie uns bitte über die Telefonnummer 069 / 8065 3070 oder schreiben Sie uns eine e-Mail an das Baubüro.
Bei der Terminvergabe benötigen wir von Ihnen die Lagedaten des betroffenen Grundstücks in Form von Straße und Hausnummer oder Gemarkung, Flur und Flurstück, sollte es sich um ein Außenliegendes oder auch unbebautes Grundstück handeln.
Weiterhin benötigen wir die Info, ob Sie eine Beratung zum Bauordnungsrecht, Stadtplanungsrecht oder sogar beides benötigen.
Das neue Baubüro befindet sich im Erdgeschoss des Stadthauses, nun allerdings auf der Seite des Hugenottenplatzes.
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag: Offene Sprechstunde von 09:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag: Mit Terminvereinbarung von 09:00 bis 12:00 Uhr
Mittwoch: Geschlossen
Donnerstag: Mit Terminvereinbarung von 14:00 bis 17:00 Uhr
Freitag: Mit Terminvereinbarung von 09:00 bis 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon: 069 80653070
E-Mail: baubuero@offenbach.de
Internet
Stadt Offenbach - Bauaufsichtsamt
Aktuelles
Bei der Verwirklichung des Wunsches nach einem eigenen Haus sind Gesetze, Verordnungen, Erlasse, DIN-Vorschriften und technische Baubestimmungen zu beachten, für deren Einhaltung das Bauaufsichtsamt zuständig ist.
Die Bauaufsicht bearbeitet Bauanträge, erteilt oder versagt die Baugenehmigungen. Sie schreitet ein, wenn ohne Genehmigung gebaut wird oder sich Gefahrenzustände an Bauwerken ergeben.
Adresse
Postanschrift
Berliner Straße 60
63065 Offenbach am Main
(Tiefgarage Berliner Straße, Tiefgarage Französisches Gässchen)
Öffnungszeiten
Nur nach telefonischer Vereinbarung.
Kontakt
Internet
Weitere Informationen
erforderliche Unterlagen
Einer Bauvoranfrage sind die Bauvorlagen digital im Bauportal oder analog beizufügen, die für die Beantwortung der jeweiligen Fragen erforderlich sind. Die Einzelheiten der vorgelegten Bauvorlagen regelt der Bauvorlagenerlass.
Sowohl der Vordruck als auch der Bauvorlagenerlass sind auf der Homepage des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen eingestellt.
In der Regel sollten ein Liegenschaftsplan oder Auszug aus der Flurkarte sowie die Beschreibung des Vorhabens beigefügt sein.
Die genauen Unterlagen sind abhängig von der konkreten Bauvoranfrage.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Gegen den Bescheid der Behörde kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden.
Verfahrensablauf
Sie füllen den Antrag digital im Bauportal oder analog aus und reichen ihn zusammen mit den erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Baubehörde ein.
Die Baubehörde prüft Ihren Antrag und die Unterlagen.
Wenn alle Unterlagen vorliegen und keine Rechtshindernisse vorliegen, erteilt Ihnen die Baubehörde einen Bauvorbescheid.
Bearbeitungsdauer
Sofern das Bauvorhaben § 65 HBO unterfällt gelten auch die Fristen des vereinfachten Genehmigungsverfahrens für den Bauvorbescheid:
3 Monate mit der Option der Verlängerung um bis zu 2 Monate
Der Bauvorbescheid gilt als erteilt, wenn innerhalb dieser Frist nicht entschieden wurde.
Kosten
Die Höhe der Gebühr ist abhängig vom Umfang der Bauvoranfrage und kann bis zu 40 Prozent der Bauaufsichtsgebühr mindestens 100 € betragen. Die Gebühr ist nach dem Umfang zu bemessen, in welchem durch den Vorbescheid die Baugenehmigung vorweggenommen wird. Die Gebühr wird zur Hälfte auf die endgültige Bauaufsichtsgebühr angerechnet, wenn und soweit dem Bauvorbescheid im Baugenehmigungsverfahren Bindungswirkung zukommt.
Weitere Informationen
- Baugenehmigung (Bauantrag)(Verwaltungsportal Hessen)
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen, Referat für Baurecht am 12.09.2023
Stichwörter
Gebäude, Bauantrag, Bauvoranfrage, Baurecht, Bauen, Hessische Bauordnung, Errichtung, Wohnungsbau, Baugenehmigung, Bauverwaltung, Baubeginn, Hausbau, Baugenehmigungsverfahren