Verbot der Beseitigung oder des Abschneidens bestimmter Bäume, Hecken, lebender Zäune, Gebüsche innerhalb eines bestimmten Zeitraums Ausnahmegenehmigung

    Beseitigung oder Abschneiden bestimmter Bäume, Hecken, lebender Zäune, Gebüsche innerhalb eines bestimmten Zeitraums beantragen

    Wenn Sie zwischen März und September einen Baum oder ein anderes Gehölz fällen möchten, benötigen Sie dafür eine Ausnahmegenehmigung.

    Hinweise für Schauenburg: Beseitigung oder Abschneiden bestimmter Bäume, Hecken, lebender Zäune, Gebüsche innerhalb eines bestimmten Zeitraums beantragen

    Bei Überwuchs durch Pflanzen (Hecken, Bäume, Büsche etc.) auf Fahrbahnen und Gehwege werden die Eigentümer der bebauten und unbebauten Grundstücke durch das Ordnungsamt zum Rückschnitt bis auf die Grundstücksgrenze aufgefordert.

    Bei Überwuchs durch Pflanzen (Hecken, Bäume, Büsche etc.) auf Fahrbahnen und Gehwege werden die Eigentümer der bebauten und unbebauten Grundstücke durch das Ordnungsamt zum Rückschnitt bis auf die Grundstücksgrenze aufgefordert.

    Beschreibung

    Bäume produzieren lebensnotwendigen Sauerstoff, verbessern das Klima, filtern Staub und Schadstoffe und sorgen für Luftfeuchtigkeit und -bewegung. Sie bieten Lebensraum für die unterschiedlichsten Tiere, beleben und gliedern das Stadt- beziehungsweise Ortsbild und dämpfen Lärm. Damit Bäume erhalten bleiben sind sie – vor allem in stark besiedelten Räumen – besonders geschützt. 

    Wenn Sie einen Baum fällen möchten, kann eine Genehmigung erforderlich sein. Gegebenenfalls müssen Sie für den gefällten Baum einen Ausgleich leisten. Eine Fällgenehmigung ist insbesondere dann notwendig, wenn Bäume einem besonderen Schutz unterliegen.

    In der Zeit zwischen dem 1. März und dem 30. September ist das Fällen von Bäumen und anderen Gehölzen verboten. Auch ist es verboten, diese auf den Stock zu setzen. Sie dürfen Bäume und andere Gehölze dann nur zur Pflege schneiden. Wenn Sie in der Zeit einen Baum fällen müssen, weil er zum Beispiel die Verkehrssicherheit beeinträchtigt, benötigen Sie dafür eine Ausnahmegenehmigung.

    Hinweise für Schauenburg: Beseitigung oder Abschneiden bestimmter Bäume, Hecken, lebender Zäune, Gebüsche innerhalb eines bestimmten Zeitraums beantragen

    Bei Überwuchs durch Pflanzen (Hecken, Bäume, Büsche etc.) auf Fahrbahnen und Gehwege werden die Eigentümer der bebauten und unbebauten Grundstücke durch das Ordnungsamt zum Rückschnitt bis auf die Grundstücksgrenze aufgefordert.
    Bei Schadensfällen (Sach- oder Personenschäden) kann der Grundstückseigentümer zur Haftung herangezogen werden. Ein Beispiel: Zerkratzte Fahrzeugseite durch überhängende Äste.
    Der öffentliche Verkehrsraum (Straße, Gehwege, Radwege etc.) soll durch diese Aufforderung wieder ohne Behinderung in vollem Umfang benutzbar sein. Weiterhin sind Straßennamenschilder besser erkennbar und Straßenlaternen können den Verkehrsraum besser ausleuchten.
    Kommt der Eigentümer trotz mehrmaliger Aufforderung zum Rückschnitt seiner Pflicht nicht nach, wird dieser im Rahmen einer Ersatzvornahme durch die Gemeinde durchgeführt. Die Kosten werden dem Eigentümer in Rechnung gestellt.

    Bei Überwuchs durch Pflanzen (Hecken, Bäume, Büsche etc.) auf Fahrbahnen und Gehwege werden die Eigentümer der bebauten und unbebauten Grundstücke durch das Ordnungsamt zum Rückschnitt bis auf die Grundstücksgrenze aufgefordert.
    Bei Schadensfällen (Sach- oder Personenschäden) kann der Grundstückseigentümer zur Haftung herangezogen werden. Ein Beispiel: Zerkratzte Fahrzeugseite durch überhängende Äste.
    Der öffentliche Verkehrsraum (Straße, Gehwege, Radwege etc.) soll durch diese Aufforderung wieder ohne Behinderung in vollem Umfang benutzbar sein. Weiterhin sind Straßennamenschilder besser erkennbar und Straßenlaternen können den Verkehrsraum besser ausleuchten.
    Kommt der Eigentümer trotz mehrmaliger Aufforderung zum Rückschnitt seiner Pflicht nicht nach, wird dieser im Rahmen einer Ersatzvornahme durch die Gemeinde durchgeführt. Die Kosten werden dem Eigentümer in Rechnung gestellt.

    Online-Dienste

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    Ansprechpartner

    Ordnungsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Korbacher Straße 300

    34270 Schauenburg

    Kontakt

    Telefon:

    Telefax:

    E-Mail:

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 24.03.2025

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    Handlungsgrundlage(n)

    Hinweise für Schauenburg: Beseitigung oder Abschneiden bestimmter Bäume, Hecken, lebender Zäune, Gebüsche innerhalb eines bestimmten Zeitraums beantragen

    Hessische Straßengesetz (HStrG)

    Hessische Straßengesetz (HStrG)

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) am 12.07.2022

    Version

    Technisch erstellt am 21.10.2008

    Technisch geändert am 01.02.2025

    Stichwörter

    Bäume, Fällen, Artenschutz, Landschaftsbestandteil, Ausnahmegenehmigung, Naturschutz, Baum, Schnitt

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 26.11.2019