Verbot der Beseitigung oder des Abschneidens bestimmter Bäume, Hecken, lebender Zäune, Gebüsche innerhalb eines bestimmten Zeitraums Ausnahmegenehmigung

    Beseitigung oder Abschneiden bestimmter Bäume, Hecken, lebender Zäune, Gebüsche innerhalb eines bestimmten Zeitraums beantragen

    Wenn Sie zwischen März und September einen Baum oder ein anderes Gehölz fällen möchten, benötigen Sie dafür eine Ausnahmegenehmigung.

    Beschreibung

    Bäume produzieren lebensnotwendigen Sauerstoff, verbessern das Klima, filtern Staub und Schadstoffe und sorgen für Luftfeuchtigkeit und -bewegung. Sie bieten Lebensraum für die unterschiedlichsten Tiere, beleben und gliedern das Stadt- beziehungsweise Ortsbild und dämpfen Lärm. Damit Bäume erhalten bleiben sind sie – vor allem in stark besiedelten Räumen – besonders geschützt. 

    Wenn Sie einen Baum fällen möchten, kann eine Genehmigung erforderlich sein. Gegebenenfalls müssen Sie für den gefällten Baum einen Ausgleich leisten. Eine Fällgenehmigung ist insbesondere dann notwendig, wenn Bäume einem besonderen Schutz unterliegen.

    In der Zeit zwischen dem 1. März und dem 30. September ist das Fällen von Bäumen und anderen Gehölzen verboten. Auch ist es verboten, diese auf den Stock zu setzen. Sie dürfen Bäume und andere Gehölze dann nur zur Pflege schneiden. Wenn Sie in der Zeit einen Baum fällen müssen, weil er zum Beispiel die Verkehrssicherheit beeinträchtigt, benötigen Sie dafür eine Ausnahmegenehmigung.

    Hinweise für Kassel: Baumschutzsatzung

    Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen

    Voraussetzung
    Für Grundstücke in Kassel ist nur der Eigentümer oder ein gesetzlicher Vertreter antragsberechtigt.
     

    Verfahrensablauf
    Der Antrag wird durch Ihre persönliche Vorsprache oder schriftlich beantragt. Bitte nutzen Sie das Formular unter der Rubrik „Formulare“.
     

    Für jedes Grundstück ist ein gesonderter Antrag einzureichen.
     

    Bearbeitungsdauer
    Bei Vorliegen aller erforderlichen Unterlagen dauert die Bearbeitungszeit unabhängig von der Art der Antragsaufnahme zwei bis vier Wochen.

    Fristen
    Die Genehmigung ist auf ein Jahr befristet. 

    Angewiesene Ersatzpflanzungen müssen innerhalb eines Jahres nach Beseitigung ausgeführt sein.

    Bei Bauvorhaben muss die Ersatzpflanzung innerhalb eines Jahres nach Fertigstellung des Baukörpers ausgeführt sein.

    Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen

    Voraussetzung
    Für Grundstücke in Kassel ist nur der Eigentümer oder ein gesetzlicher Vertreter antragsberechtigt.
     

    Verfahrensablauf
    Der Antrag wird durch Ihre persönliche Vorsprache oder schriftlich beantragt. Bitte nutzen Sie das Formular unter der Rubrik "Formulare".
     

    Für jedes Grundstück ist ein gesonderter Antrag einzureichen.
     

    Bearbeitungsdauer
    Bei Vorliegen aller erforderlichen Unterlagen dauert die Bearbeitungszeit unabhängig von der Art der Antragsaufnahme zwei bis vier Wochen.

    Fristen
    Die Genehmigung ist auf ein Jahr befristet. 

    Angewiesene Ersatzpflanzungen müssen innerhalb eines Jahres nach Beseitigung ausgeführt sein.

    Bei Bauvorhaben muss die Ersatzpflanzung innerhalb eines Jahres nach Fertigstellung des Baukörpers ausgeführt sein.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Für Kassel wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Kassel: Baumschutzsatzung

    • Adresse Grundstückseigentümer oder gesetzlicher Vertreter
    • Baumart, Stammumfang, Anzahl der Bäume
    • Lageplan, Baumstandort
    • Adresse Grundstückseigentümer oder gesetzlicher Vertreter
    • Baumart, Stammumfang, Anzahl der Bäume
    • Lageplan, Baumstandort

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Kassel: Baumschutzsatzung

    § 7 Baumschutzsatzung (Ersatzpflanzungen)
    • Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)
    • Baugesetz (BauGB)
    • BNatSchG
    • HAGBNatSchG
     

    § 7 Baumschutzsatzung (Ersatzpflanzungen)
     Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)
     Baugesetz (BauGB)
     BNatSchG
     HAGBNatSchG
     

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Kassel: Baumschutzsatzung

    Verhalten bei akuter Gefahr
    Wenn von einem Baum eine akute Gefahr ausgeht, können Fachfirmen einen Baum ohne vorherige Genehmigung fällen. Die Fällung ist unverzüglich bei der Unteren Naturschutzbehörde anzuzeigen und die akute Gefahrensituation mittels Fotos zu belegen.

    In diesem Fall ist ein Antrag auf Maßnahmen an geschützten Bäumen zu stellen. Bitte nutzen Sie das Formular unter der Rubrik „Formulare“.

    Hecken und Sträucher
    Diese sind von der Baumschutzsatzung ausgenommen. Allerdings ist es verboten, in der Zeit vom 1. März – 30. September über den Jahreszuwachs zurück zu schneiden, zu roden oder auf den Stock zu setzen.


    Giftpflanzen
    Der Verzehr von Pflanzenteilen kann grundsätzlich gesundheitsschädlich sein. Im Zweifelsfalle nichts davon essen und kleine Kinder besonders schützen. Hilfen und Ansprechpartner finden Sie hier:

    Giftpflanzen

    Verhalten bei akuter Gefahr
    Wenn von einem Baum eine akute Gefahr ausgeht, können Fachfirmen einen Baum ohne vorherige Genehmigung fällen. Die Fällung ist unverzüglich bei der Unteren Naturschutzbehörde anzuzeigen und die akute Gefahrensituation mittels Fotos zu belegen.

    In diesem Fall ist ein Antrag auf Maßnahmen an geschützten Bäumen zu stellen. Bitte nutzen Sie das Formular unter der Rubrik "Formulare".

    Hecken und Sträucher
    Diese sind von der Baumschutzsatzung ausgenommen. Allerdings ist es verboten, in der Zeit vom 1. März - 30. September über den Jahreszuwachs zurück zu schneiden, zu roden oder auf den Stock zu setzen.


    Giftpflanzen
    Der Verzehr von Pflanzenteilen kann grundsätzlich gesundheitsschädlich sein. Im Zweifelsfalle nichts davon essen und kleine Kinder besonders schützen. Hilfen und Ansprechpartner finden Sie hier:

    Giftpflanzen

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) am 12.07.2022

    Version

    Technisch erstellt am 21.10.2008 (von: Elke Brendgen)

    Technisch geändert am 01.05.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Ausnahmegenehmigung, Naturschutz, Artenschutz, Bäume, Landschaftsbestandteil, Schnitt, Fällen, Baum

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 26.11.2019 (von: Administrator)