Beseitigung oder Abschneiden bestimmter Bäume, Hecken, lebender Zäune, Gebüsche innerhalb eines bestimmten Zeitraums beantragen
Wenn Sie zwischen März und September einen Baum oder ein anderes Gehölz fällen möchten, benötigen Sie dafür eine Ausnahmegenehmigung.
Beschreibung
Bäume produzieren lebensnotwendigen Sauerstoff, verbessern das Klima, filtern Staub und Schadstoffe und sorgen für Luftfeuchtigkeit und -bewegung. Sie bieten Lebensraum für die unterschiedlichsten Tiere, beleben und gliedern das Stadt- beziehungsweise Ortsbild und dämpfen Lärm. Damit Bäume erhalten bleiben sind sie – vor allem in stark besiedelten Räumen – besonders geschützt.
Wenn Sie einen Baum fällen möchten, kann eine Genehmigung erforderlich sein. Gegebenenfalls müssen Sie für den gefällten Baum einen Ausgleich leisten. Eine Fällgenehmigung ist insbesondere dann notwendig, wenn Bäume einem besonderen Schutz unterliegen.
In der Zeit zwischen dem 1. März und dem 30. September ist das Fällen von Bäumen und anderen Gehölzen verboten. Auch ist es verboten, diese auf den Stock zu setzen. Sie dürfen Bäume und andere Gehölze dann nur zur Pflege schneiden. Wenn Sie in der Zeit einen Baum fällen müssen, weil er zum Beispiel die Verkehrssicherheit beeinträchtigt, benötigen Sie dafür eine Ausnahmegenehmigung.
Online-Dienst
Baumfällgenehmigung
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Ansprechpartner
Stadt Homberg (Ohm) - II.1 Amtsleitung, Ordnungsamt
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Parkplatz: Parkplätze rund ums Rathaus, parkscheibenpflichtig (2 h)
Anzahl der Stellplätze: 20
Gebührenfrei
Haltestellen
- Haltestelle: Rathaus/Innenstadt
Linien:- Bus: Linie 5332 Kirchhain-Homberg-Nieder-Gemünden und zurück
- Bus: Linie MR-80 Homberg-Schweinsberg-Schröck-Marburg
- Bus: Linie VB-13 Homberg-Kirtorf-Alsfeld und zurück
- Bus: Linie VB-71 Homberg-Gemünden-Ehringshausen und zurück
- Bus: Linie VB-81/82 Höingen-Deckenbach-Homberg-Gontershausen-
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag: 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Dienstag: 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Mittwoch: geschlossen, aber telefonisch erreichbar
Donnerstag: 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Freitag: 07:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Kontakt
E-Mail: stadt@homberg.de
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) am 12.07.2022
Stichwörter
Ausnahmegenehmigung, Naturschutz, Artenschutz, Bäume, Landschaftsbestandteil, Schnitt, Fällen, Baum