Beseitigung oder Abschneiden bestimmter Bäume, Hecken, lebender Zäune, Gebüsche innerhalb eines bestimmten Zeitraums beantragen
Wenn Sie zwischen März und September einen Baum oder ein anderes Gehölz fällen möchten, benötigen Sie dafür eine Ausnahmegenehmigung.
Beschreibung
Bäume produzieren lebensnotwendigen Sauerstoff, verbessern das Klima, filtern Staub und Schadstoffe und sorgen für Luftfeuchtigkeit und -bewegung. Sie bieten Lebensraum für die unterschiedlichsten Tiere, beleben und gliedern das Stadt- beziehungsweise Ortsbild und dämpfen Lärm. Damit Bäume erhalten bleiben sind sie – vor allem in stark besiedelten Räumen – besonders geschützt.
Wenn Sie einen Baum fällen möchten, kann eine Genehmigung erforderlich sein. Gegebenenfalls müssen Sie für den gefällten Baum einen Ausgleich leisten. Eine Fällgenehmigung ist insbesondere dann notwendig, wenn Bäume einem besonderen Schutz unterliegen.
In der Zeit zwischen dem 1. März und dem 30. September ist das Fällen von Bäumen und anderen Gehölzen verboten. Auch ist es verboten, diese auf den Stock zu setzen. Sie dürfen Bäume und andere Gehölze dann nur zur Pflege schneiden. Wenn Sie in der Zeit einen Baum fällen müssen, weil er zum Beispiel die Verkehrssicherheit beeinträchtigt, benötigen Sie dafür eine Ausnahmegenehmigung.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Gemeinde Sulzbach (Taunus) - Sicherheit und Ordnung / Bestattungen
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Anzahl der Stellplätze: 8
Gebührenfrei
Anzahl der Stellplätze: 2
Gebührenfrei
Haltestellen
- Haltestelle: Öffentliche Verkehrsmittel
Linien:- Bus: Linie Linie 253
- Regionalbahn: Linie RB 11
- S-Bahn: Linie S 3
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag, Mittwoch, Freitag 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr Dienstag 16.00 Uhr bis 18.00 Uhr Donnerstag keine Sprechstunde.
Kontakt
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) am 12.07.2022
Stichwörter
Artenschutz, Baum, Bäume, Fällen, Landschaftsbestandteil, Ausnahmegenehmigung, Schnitt, Naturschutz