Beseitigung oder Abschneiden bestimmter Bäume, Hecken, lebender Zäune, Gebüsche innerhalb eines bestimmten Zeitraums beantragen
Wenn Sie zwischen März und September einen Baum oder ein anderes Gehölz fällen möchten, benötigen Sie dafür eine Ausnahmegenehmigung.
Beschreibung
Bäume produzieren lebensnotwendigen Sauerstoff, verbessern das Klima, filtern Staub und Schadstoffe und sorgen für Luftfeuchtigkeit und -bewegung. Sie bieten Lebensraum für die unterschiedlichsten Tiere, beleben und gliedern das Stadt- beziehungsweise Ortsbild und dämpfen Lärm. Damit Bäume erhalten bleiben sind sie - vor allem in stark besiedelten Räumen - besonders geschützt.
Wenn Sie einen Baum fällen möchten, kann eine Genehmigung erforderlich sein. Gegebenenfalls müssen Sie für den gefällten Baum einen Ausgleich leisten. Eine Fällgenehmigung ist insbesondere dann notwendig, wenn Bäume einem besonderen Schutz unterliegen.
In der Zeit zwischen dem 1. März und dem 30. September ist das Fällen von Bäumen und anderen Gehölzen verboten. Auch ist es verboten, diese auf den Stock zu setzen. Sie dürfen Bäume und andere Gehölze dann nur zur Pflege schneiden. Wenn Sie in der Zeit einen Baum fällen müssen, weil er zum Beispiel die Verkehrssicherheit beeinträchtigt, benötigen Sie dafür eine Ausnahmegenehmigung.
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Zuständigkeit
Hinweise für Kriftel: Beseitigung oder Abschneiden bestimmter Bäume, Hecken, lebender Zäune, Gebüsche innerhalb eines bestimmten Zeitraums beantragen
- Amt für Bauen und Umwelt -
Am Kreishaus 1-5
65719 Hofheim am Taunus
Telefon: 06192 201-2222
Fax: 06192 201-1892
E-Mail: bauen-umwelt@mtk.org
Webadresse: https://www.mtk.org
Ansprechpartner
Gemeindeverwaltung Kriftel - Bauleitplanung
Adresse
Postanschrift
Frankfurter Straße 33-37
65830 Kriftel
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Donnerstag 16:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Weitere Informationen
Gemeindeverwaltung Kriftel - Umwelt- und Naturschutz
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Postanschrift
Frankfurter Straße 33-37
65830 Kriftel
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Donnerstag: 16:00 bis 18:00 Uhr
Kontaktperson
Torsten Horn
Postanschrift
Frankfurter Straße 33-37
65830 Kriftel
Telefon Festnetz: 06192 4004-68
Fax: 06192 45514
E-Mail: torsten.horn@kriftel.de
Weitere Informationen
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) am 12.07.2022
Stichwörter
Naturschutz, Baum, Bäume, Landschaftsbestandteil, Artenschutz, Ausnahmegenehmigung, Fällen, Schnitt