Beseitigung oder Abschneiden bestimmter Bäume, Hecken, lebender Zäune, Gebüsche innerhalb eines bestimmten Zeitraums beantragen
Wenn Sie zwischen März und September einen Baum oder ein anderes Gehölz fällen möchten, benötigen Sie dafür eine Ausnahmegenehmigung.
Beschreibung
Bäume produzieren lebensnotwendigen Sauerstoff, verbessern das Klima, filtern Staub und Schadstoffe und sorgen für Luftfeuchtigkeit und -bewegung. Sie bieten Lebensraum für die unterschiedlichsten Tiere, beleben und gliedern das Stadt- beziehungsweise Ortsbild und dämpfen Lärm. Damit Bäume erhalten bleiben sind sie – vor allem in stark besiedelten Räumen – besonders geschützt.
Wenn Sie einen Baum fällen möchten, kann eine Genehmigung erforderlich sein. Gegebenenfalls müssen Sie für den gefällten Baum einen Ausgleich leisten. Eine Fällgenehmigung ist insbesondere dann notwendig, wenn Bäume einem besonderen Schutz unterliegen.
In der Zeit zwischen dem 1. März und dem 30. September ist das Fällen von Bäumen und anderen Gehölzen verboten. Auch ist es verboten, diese auf den Stock zu setzen. Sie dürfen Bäume und andere Gehölze dann nur zur Pflege schneiden. Wenn Sie in der Zeit einen Baum fällen müssen, weil er zum Beispiel die Verkehrssicherheit beeinträchtigt, benötigen Sie dafür eine Ausnahmegenehmigung.
Online-Dienste
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Ansprechpartner
Gemeinde Fischbachtal - Umweltamt
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Behindertenparkplatz: Darmstädter Straße 5
Anzahl der Stellplätze: 1
Gebührenfrei
Parkplatz: Darmstädter Straße 5
Anzahl der Stellplätze: 10
Gebührenfrei
Haltestellen
- Haltestelle: Fischbachtal-Niedernhausen Linde
Linien:- Bus: Linie MO2 von Reinheim nach Brandau
- Bus: Linie NHX von Darmstadt nach Fischbachtal-Niedernhausen
Kein Aufzug vorhanden
Öffnungszeiten
montags von 10.00 bis 12.00 Uhr
dienstags bis donnerstags von 08.30 bis 12.00 Uhr
donnerstags von 14.00 bis 16:30 Uhr
Kontakt
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) am 12.07.2022
Stichwörter
Ausnahmegenehmigung, Naturschutz, Artenschutz, Bäume, Landschaftsbestandteil, Schnitt, Fällen, Baum