Verbot der Beseitigung oder des Abschneidens bestimmter Bäume, Hecken, lebender Zäune, Gebüsche innerhalb eines bestimmten Zeitraums Ausnahmegenehmigung

    Beseitigung oder Abschneiden bestimmter Bäume, Hecken, lebender Zäune, Gebüsche innerhalb eines bestimmten Zeitraums beantragen

    Wenn Sie zwischen März und September einen Baum oder ein anderes Gehölz fällen möchten, benötigen Sie dafür eine Ausnahmegenehmigung.

    Beschreibung

    Bäume produzieren lebensnotwendigen Sauerstoff, verbessern das Klima, filtern Staub und Schadstoffe und sorgen für Luftfeuchtigkeit und -bewegung. Sie bieten Lebensraum für die unterschiedlichsten Tiere, beleben und gliedern das Stadt- beziehungsweise Ortsbild und dämpfen Lärm. Damit Bäume erhalten bleiben sind sie – vor allem in stark besiedelten Räumen – besonders geschützt. 

    Wenn Sie einen Baum fällen möchten, kann eine Genehmigung erforderlich sein. Gegebenenfalls müssen Sie für den gefällten Baum einen Ausgleich leisten. Eine Fällgenehmigung ist insbesondere dann notwendig, wenn Bäume einem besonderen Schutz unterliegen.

    In der Zeit zwischen dem 1. März und dem 30. September ist das Fällen von Bäumen und anderen Gehölzen verboten. Auch ist es verboten, diese auf den Stock zu setzen. Sie dürfen Bäume und andere Gehölze dann nur zur Pflege schneiden. Wenn Sie in der Zeit einen Baum fällen müssen, weil er zum Beispiel die Verkehrssicherheit beeinträchtigt, benötigen Sie dafür eine Ausnahmegenehmigung.

    Hinweise für Lampertheim: Baumfällgenehmigung

    Die Stadt Lampertheim verfügt über keine eigene Baumschutzsatzung.

    Dies bedeutet, dass Sie Bäume auf Ihrem Privatgrundstück ohne weitere Genehmigung fällen dürfen.

    Wir bitten jedoch um Beachtung der Brut- und Setzzeit; vermeiden Sie Baumfällungen und größere Schnittmaßnahmen während der Vegetationsperiode von März bis September.

    Dennoch möchten wir Sie um persönliche Kontaktaufnahme bitten, um Ihnen Unterstützung bei fachlichen Fragen an zu bieten und Ihnen Vorschläge für Ersatzpflanzungen zu unterbreiten. 

    Die Stadt Lampertheim verfügt über keine eigene Baumschutzsatzung.

    Dies bedeutet, dass Sie Bäume auf Ihrem Privatgrundstück ohne weitere Genehmigung fällen dürfen.

    Wir bitten jedoch um Beachtung der Brut- und Setzzeit; vermeiden Sie Baumfällungen und größere Schnittmaßnahmen während der Vegetationsperiode von März bis September.

    Dennoch möchten wir Sie um persönliche Kontaktaufnahme bitten, um Ihnen Unterstützung bei fachlichen Fragen an zu bieten und Ihnen Vorschläge für Ersatzpflanzungen zu unterbreiten. 

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    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Bergstraße - Naturschutz

    Adresse

    Hausanschrift

    Walther-Rathenau-Straße 4

    64646 Heppenheim (Bergstraße)

    Aufzug vorhanden

    Öffnungszeiten

    Persönliche Vorsprachen sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Bitte wenden Sie sich schriftlich, telefonisch oder per E-Mail an Ihre Sachbearbeiter/innen.

    Kontakt

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 28.11.2024

    Sprachversion

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    Sprache: de-DE

    Stadtverwaltung Lampertheim - FB 70 (Technische Betriebsdienste)

    Adresse

    Hausanschrift

    Industriestraße 33

    68623 Lampertheim

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    Behindertenparkplatz: Parkplatz für Behinderte im Betriebshof
    Anzahl der Stellplätze: 1
    Gebührenfrei

    Haltestellen

    • Haltestelle: Neuschloßstraße
      Linien:
      • Bus: Linie Linie 602
      • Bus: Linie Linie 603
      • Bus: Linie Linie 644

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    • Montag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr, oder nach Vereinbarung
    • Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr, oder nach Vereinbarung
    • Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr, oder nach Vereinbarung
    • Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr, oder nach Vereinbarung
    • Freitag 08:00 - 12:00 Uhr, oder nach Vereinbarung

    Kontakt

    Internet

    Stichwörter

    Bauhof

    Version

    Technisch geändert am 26.09.2022

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) am 12.07.2022

    Version

    Technisch erstellt am 21.10.2008 (von: Elke Brendgen)

    Technisch geändert am 01.05.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Ausnahmegenehmigung, Naturschutz, Artenschutz, Bäume, Landschaftsbestandteil, Schnitt, Fällen, Baum

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 26.11.2019 (von: Administrator)