Beseitigung oder Abschneiden bestimmter Bäume, Hecken, lebender Zäune, Gebüsche innerhalb eines bestimmten Zeitraums beantragen
Wenn Sie zwischen März und September einen Baum oder ein anderes Gehölz fällen möchten, benötigen Sie dafür eine Ausnahmegenehmigung.
Beschreibung
Bäume produzieren lebensnotwendigen Sauerstoff, verbessern das Klima, filtern Staub und Schadstoffe und sorgen für Luftfeuchtigkeit und -bewegung. Sie bieten Lebensraum für die unterschiedlichsten Tiere, beleben und gliedern das Stadt- beziehungsweise Ortsbild und dämpfen Lärm. Damit Bäume erhalten bleiben sind sie – vor allem in stark besiedelten Räumen – besonders geschützt.
Wenn Sie einen Baum fällen möchten, kann eine Genehmigung erforderlich sein. Gegebenenfalls müssen Sie für den gefällten Baum einen Ausgleich leisten. Eine Fällgenehmigung ist insbesondere dann notwendig, wenn Bäume einem besonderen Schutz unterliegen.
In der Zeit zwischen dem 1. März und dem 30. September ist das Fällen von Bäumen und anderen Gehölzen verboten. Auch ist es verboten, diese auf den Stock zu setzen. Sie dürfen Bäume und andere Gehölze dann nur zur Pflege schneiden. Wenn Sie in der Zeit einen Baum fällen müssen, weil er zum Beispiel die Verkehrssicherheit beeinträchtigt, benötigen Sie dafür eine Ausnahmegenehmigung.
Hinweise für Lampertheim: Baumfällgenehmigung
Die Stadt Lampertheim verfügt über keine eigene Baumschutzsatzung.
Dies bedeutet, dass Sie Bäume auf Ihrem Privatgrundstück ohne weitere Genehmigung fällen dürfen.
Wir bitten jedoch um Beachtung der Brut- und Setzzeit; vermeiden Sie Baumfällungen und größere Schnittmaßnahmen während der Vegetationsperiode von März bis September.
Dennoch möchten wir Sie um persönliche Kontaktaufnahme bitten, um Ihnen Unterstützung bei fachlichen Fragen an zu bieten und Ihnen Vorschläge für Ersatzpflanzungen zu unterbreiten.
Die Stadt Lampertheim verfügt über keine eigene Baumschutzsatzung.
Dies bedeutet, dass Sie Bäume auf Ihrem Privatgrundstück ohne weitere Genehmigung fällen dürfen.
Wir bitten jedoch um Beachtung der Brut- und Setzzeit; vermeiden Sie Baumfällungen und größere Schnittmaßnahmen während der Vegetationsperiode von März bis September.
Dennoch möchten wir Sie um persönliche Kontaktaufnahme bitten, um Ihnen Unterstützung bei fachlichen Fragen an zu bieten und Ihnen Vorschläge für Ersatzpflanzungen zu unterbreiten.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Bergstraße - Naturschutz
Adresse
Hausanschrift
Aufzug vorhanden
Öffnungszeiten
Persönliche Vorsprachen sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Bitte wenden Sie sich schriftlich, telefonisch oder per E-Mail an Ihre Sachbearbeiter/innen.
Kontakt
E-Mail: unb@kreis-bergstrasse.de
Kontaktperson
Herr Otto Weber
Herr Michael Weidner
Frau Alena Trendel
Frau Annika Opper
Stadtverwaltung Lampertheim - FB 70 (Technische Betriebsdienste)
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Behindertenparkplatz: Parkplatz für Behinderte im Betriebshof
Anzahl der Stellplätze: 1
Gebührenfrei
Haltestellen
- Haltestelle: Neuschloßstraße
Linien:- Bus: Linie Linie 602
- Bus: Linie Linie 603
- Bus: Linie Linie 644
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
- Montag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr, oder nach Vereinbarung
- Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr, oder nach Vereinbarung
- Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr, oder nach Vereinbarung
- Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr, oder nach Vereinbarung
- Freitag 08:00 - 12:00 Uhr, oder nach Vereinbarung
Kontakt
Internet
Stichwörter
Bauhof
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) am 12.07.2022
Stichwörter
Ausnahmegenehmigung, Naturschutz, Artenschutz, Bäume, Landschaftsbestandteil, Schnitt, Fällen, Baum