Beseitigung oder Abschneiden bestimmter Bäume, Hecken, lebender Zäune, Gebüsche innerhalb eines bestimmten Zeitraums beantragen
Wenn Sie zwischen März und September einen Baum oder ein anderes Gehölz fällen möchten, benötigen Sie dafür eine Ausnahmegenehmigung.
Beschreibung
Bäume produzieren lebensnotwendigen Sauerstoff, verbessern das Klima, filtern Staub und Schadstoffe und sorgen für Luftfeuchtigkeit und -bewegung. Sie bieten Lebensraum für die unterschiedlichsten Tiere, beleben und gliedern das Stadt- beziehungsweise Ortsbild und dämpfen Lärm. Damit Bäume erhalten bleiben sind sie – vor allem in stark besiedelten Räumen – besonders geschützt.
Wenn Sie einen Baum fällen möchten, kann eine Genehmigung erforderlich sein. Gegebenenfalls müssen Sie für den gefällten Baum einen Ausgleich leisten. Eine Fällgenehmigung ist insbesondere dann notwendig, wenn Bäume einem besonderen Schutz unterliegen.
In der Zeit zwischen dem 1. März und dem 30. September ist das Fällen von Bäumen und anderen Gehölzen verboten. Auch ist es verboten, diese auf den Stock zu setzen. Sie dürfen Bäume und andere Gehölze dann nur zur Pflege schneiden. Wenn Sie in der Zeit einen Baum fällen müssen, weil er zum Beispiel die Verkehrssicherheit beeinträchtigt, benötigen Sie dafür eine Ausnahmegenehmigung.
Hinweise für Einhausen: Baumfällgenehmigung - Regional
In der Gemeinde Einhausen exisiert keine Baumschutzsatzung.
In der Gemeinde Einhausen exisiert keine Baumschutzsatzung.
Online-Dienste
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Ansprechpartner
Kreisverwaltung Bergstraße - Naturschutz
Adresse
Postanschrift
Walther-Rathenau-Straße 4
64646 Heppenheim (Bergstraße)
Öffnungszeiten
Persönliche Vorsprachen sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Bitte wenden Sie sich schriftlich, telefonisch oder per E-Mail an Ihre Sachbearbeiter/innen.
Kontakt
E-Mail: unb@kreis-bergstrasse.de
Kontaktperson
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Postanschrift
Walther-Rathenau-Straße 4
64646 Heppenheim (Bergstraße)
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Telefon Festnetz: 06252 15-5430
Herr Michael Weidner
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Walther-Rathenau-Straße 4
64646 Heppenheim (Bergstraße)
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Telefon Festnetz: 06252 15-5292
Frau Alena Trendel
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Walther-Rathenau-Straße 4
64646 Heppenheim (Bergstraße)
E-Mail: unb@kreis-bergstrasse.de
Telefon Festnetz: 06252 15-5725
Bauabteilung
Adresse
Hausanschrift
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Montag: 08 bis 12 Uhr Dienstag: 08 bis 12 Uhr Mittwoch: Nur nach Vereinbarung Donnerstag: 08 bis 12 und 16 bis 18 Uhr Freitag: 08 bis 12 Uhr
Kontakt
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) am 12.07.2022
Stichwörter
Ausnahmegenehmigung, Naturschutz, Artenschutz, Bäume, Landschaftsbestandteil, Schnitt, Fällen, Baum