Verbot der Beseitigung oder des Abschneidens bestimmter Bäume, Hecken, lebender Zäune, Gebüsche innerhalb eines bestimmten Zeitraums Ausnahmegenehmigung

    Beseitigung oder Abschneiden bestimmter Bäume, Hecken, lebender Zäune, Gebüsche innerhalb eines bestimmten Zeitraums beantragen

    Wenn Sie zwischen März und September einen Baum oder ein anderes Gehölz fällen möchten, benötigen Sie dafür eine Ausnahmegenehmigung.

    Beschreibung

    Bäume produzieren lebensnotwendigen Sauerstoff, verbessern das Klima, filtern Staub und Schadstoffe und sorgen für Luftfeuchtigkeit und -bewegung. Sie bieten Lebensraum für die unterschiedlichsten Tiere, beleben und gliedern das Stadt- beziehungsweise Ortsbild und dämpfen Lärm. Damit Bäume erhalten bleiben sind sie – vor allem in stark besiedelten Räumen – besonders geschützt. 

    Wenn Sie einen Baum fällen möchten, kann eine Genehmigung erforderlich sein. Gegebenenfalls müssen Sie für den gefällten Baum einen Ausgleich leisten. Eine Fällgenehmigung ist insbesondere dann notwendig, wenn Bäume einem besonderen Schutz unterliegen.

    In der Zeit zwischen dem 1. März und dem 30. September ist das Fällen von Bäumen und anderen Gehölzen verboten. Auch ist es verboten, diese auf den Stock zu setzen. Sie dürfen Bäume und andere Gehölze dann nur zur Pflege schneiden. Wenn Sie in der Zeit einen Baum fällen müssen, weil er zum Beispiel die Verkehrssicherheit beeinträchtigt, benötigen Sie dafür eine Ausnahmegenehmigung.

    Hinweise für Einhausen: Baumfällgenehmigung - Regional

    In der Gemeinde Einhausen exisiert keine Baumschutzsatzung.

    In der Gemeinde Einhausen exisiert keine Baumschutzsatzung.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Bergstraße - Naturschutz

    Adresse

    Postanschrift

    Walther-Rathenau-Straße 4

    64646 Heppenheim (Bergstraße)

    Öffnungszeiten

    Persönliche Vorsprachen sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Bitte wenden Sie sich schriftlich, telefonisch oder per E-Mail an Ihre Sachbearbeiter/innen.

    Kontakt

    Kontaktperson

    • Herr Otto Weber
      Postanschrift

      Walther-Rathenau-Straße 4

      64646 Heppenheim (Bergstraße)

      E-Mail: unb@kreis-bergstrasse.de

      Telefon Festnetz: 06252 15-5430

    • Herr Michael Weidner
      Postanschrift

      Walther-Rathenau-Straße 4

      64646 Heppenheim (Bergstraße)

      E-Mail: unb@kreis-bergstrasse.de

      Telefon Festnetz: 06252 15-5292

    • Frau Alena Trendel
      Postanschrift

      Walther-Rathenau-Straße 4

      64646 Heppenheim (Bergstraße)

      E-Mail: unb@kreis-bergstrasse.de

      Telefon Festnetz: 06252 15-5725

    Version

    Technisch geändert am 30.10.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Bauabteilung

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktplatz 5

    64683 Einhausen

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag: 08 bis 12 Uhr Dienstag: 08 bis 12 Uhr Mittwoch: Nur nach Vereinbarung Donnerstag: 08 bis 12 und 16 bis 18 Uhr Freitag: 08 bis 12 Uhr

    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 11.09.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) am 12.07.2022

    Version

    Technisch erstellt am 21.10.2008 (von: Elke Brendgen)

    Technisch geändert am 01.05.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Ausnahmegenehmigung, Naturschutz, Artenschutz, Bäume, Landschaftsbestandteil, Schnitt, Fällen, Baum

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 26.11.2019 (von: Administrator)