Baulast Auskunft Einsicht

    Baulasten, Baulastenverzeichnis

    Zur Übernahme von Baulasten und Eintragungen in das Baulastenverzeichnis, müssen Sie sich sich an die zuständige Behörde wenden.

    Beschreibung

    Baulasten sind öffentlich-rechtliche Verpflichtungen von Grundstückseigentümern und Grundstückseigentümerinnen zu einem ihre Grundstücke betreffenden Tun, Dulden oder Unterlassen, die sich nicht schon aus öffentlich-rechtlichen Vorschriften ergeben. Damit wird die Bau- bzw. Nutzungserweiterung eines anderen Grundstückes ermöglicht.

    Die Baulasten werden durch schriftliche Erklärung gegenüber der Bauaufsichtsbehörde übernommen. Die Unterschrift muss öffentlich beglaubigt oder von einer Vermessungsstelle oder vor der Bauaufsichtsbehörde geleistet oder vor ihr anerkannt werden.

    Wirksam werden die Baulasten unbeschadet der Rechte Dritter mit der Eintragung in das Baulastenverzeichnis. Baulasten bleiben auch bei Veräußerung des Grundstücks bestehen, wirken also auch gegenüber Rechtsnachfolgern und Rechtsnachfolgerinnen.

    Die Baulast geht durch schriftlichen Verzicht der Bauaufsichtsbehörde unter. Der Verzicht ist zu erklären, wenn ein öffentliches Interesse an der Baulast nicht mehr besteht. Vor dem Verzicht sollen der oder die Verpflichtete und die durch die Baulast Begünstigten angehört werden. Der Verzicht wird mit der Löschung der Baulast im Baulastenverzeichnis wirksam.

    Das Baulastenverzeichnis wird von der Bauaufsichtsbehörde geführt. In das Baulastenverzeichnis können auch andere baurechtliche Verpflichtungen des Grundstückseigentümers oder der Grundstückseigentümerin zu einem sein oder ihr Grundstück betreffenden Tun, Dulden oder Unterlassen sowie Bedingungen, Befristungen und Widerrufsvorbehalte eingetragen werden.

    Wer ein berechtigtes Interesse darlegt, kann in das Baulastenverzeichnis Einsicht nehmen und sich Abschriften erteilen lassen.

    Online-Dienste

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    Zuständigkeit

    Bauaufsichtsbehörde beim Landkreis / der Kreisfreien Stadt / der Sonderstatusstadt

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Limburg-Weilburg - Sachgebiet Allgemeine Bauverwaltung

    Adresse

    Postanschrift

    Schiede 43

    Postfach

    65549 Limburg a. d. Lahn

    Öffnungszeiten

    Bitte vereinbaren Sie Termine in folgenden Servicezeiten:

    Montag bis Mittwoch: 8:30 Uhr - 12:00 Uhr sowie 13:30 Uhr - 15:30 Uhr

    Donnerstag: 8:30 Uhr - 12:00 Uhr sowie  14:00 Uhr - 18:00 Uhr

    Freitag: 8:30 Uhr - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Formulare

    Online-Antrag Abstandsflächenbaulast
    Online-Antrag Zustimmung für die Eintragung einer Baulast
    Online-Antrag Zuordnungsbaulast Stellplatz
    Online-Antrag Bauteilerhaltungsbaulast
    Online-Antrag Rückbauverpflichtungsbaulast
    Online-Antrag Vereinigungsbaulast
    Online-Antrag Leitungsbaulast
    Online-Antrag Zufahrtsbaulast Dauernutzung
    Online-Antrag Anbaubaulast
    Online-Antrag Freihaltebaulast
    Antrag auf Einsicht, Recherche, Baulast/Auskunft

    Version

    Technisch geändert am 01.11.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Kreisverwaltung Limburg-Weilburg - Sachbereich Baulasten

    Adresse

    Postanschrift

    Schiede 43

    Postfach

    65549 Limburg a. d. Lahn

    Kontakt

    Formulare

    Online-Antrag Rückbauverpflichtungsbaulast
    Online-Antrag Bauteilerhaltungsbaulast
    Online-Antrag Zustimmung für die Eintragung einer Baulast
    Online-Antrag Abstandsflächenbaulast
    Online-Antrag Vereinigungsbaulast
    Antrag auf Einsicht, Recherche, Baulast/Auskunft
    Online-Antrag Zuordnungsbaulast Stellplatz
    Online-Antrag Anbaubaulast
    Online-Antrag Freihaltebaulast
    Online-Antrag Zufahrtsbaulast Dauernutzung
    Online-Antrag Leitungsbaulast

    Version

    Technisch geändert am 01.11.2024

    Sprachversion

    de-DE

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    erforderliche Unterlagen

    • Baulastenerklärung des Eigentümers
    • Eigentumsnachweis für das zu belastende Grundstück (aktueller Grundbuchauszug)
    • Lageplan

    Hinweise für Limburg-Weilburg: Spezielle Hinweise für Kreis Limburg-Weilburg

    • Baulasterklärung (1-fach)
    • Auszug aus der Liegenschaftskarte mit Ortsvergleich des zu belastenden  Grundstückes und vermasster Darstellung der Baulastfläche (5-fach)
    • Beglaubigter Grundbuchauszug, Abt. 1 und 2, nicht älter als ein Monat (1-fach)
    • soweit vorhanden - Auflassungsvormerkung (1-fach)
    • soweit notwendig - Erbschein (1-fach)
    • eventuell - Kostenübernahmeerklärung

    Formulare

    Hinweise für Limburg-Weilburg: Spezielle Hinweise für Kreis Limburg-Weilburg

    Darüber hinaus können weitere Varianten von Baulasten begründet werden. Bitte wenden Sie sich an die zuständigen Mitarbeitenden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Die Eintragung und Löschung einer Baulast sowie andere Eintragungen in das Baulastenverzeichnis sind gebührenpflichtig, ebenso Abschriften aus dem Verzeichnis. Die Gebührenhöhe wird nach der Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung (VwKostO-MWEVL) bzw. der kommunalen Bauaufsichtsgebührensatzung festgelegt.

    Hinweise für Limburg-Weilburg: Spezielle Hinweise für Kreis Limburg-Weilburg

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen am 24.08.2021

    Version

    Technisch geändert am 08.07.2024

    Stichwörter

    Bauamt, Bauaufsichtsbehörde, Abstandsbaulast, Wegebaulast, Baulastenverzeichnis, Bauordnungsamt, Baulasten, Vereinigungsbaulast

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English