Antrag auf eine Baugenehmigung stellen
Für die Errichtung, Änderung sowie Nutzungsänderung von (baulichen) Anlagen benötigen Sie in der Regel eine Baugenehmigung.
Für einen Sonderbau (z.B. Hochhäuser) wird die Baugenehmigung im herkömmlichen Baugenehmigungsverfahren erteilt.
Hinweise für Fulda: Spezielle Hinweise für Kreis Fulda
Die Bauaufsicht des Landkreises Fulda nimmt Anträge auf Baugenehmigungen ausschließlich digital über das Bauportal Hessen entgegen.
Beschreibung
Für die Errichtung, Aufstellung, Anbringung und Änderung sowie Nutzungsänderung benötigen Sie in der Regel eine Baugenehmigung. Für einen Sonderbau (z.B. Hochhäuser) wird die Baugenehmigung im herkömmlichen Baugenehmigungsverfahren erteilt. Für sonstige genehmigungspflichtige Bauvorhaben wird die Baugenehmigung im vereinfachten Baugenehmigungsverfahrens erteilt.
Das Baustellenschild muss vom öffentlichen Verkehrsraum aus sichtbar sein.
Online-Dienst
Bauportal Hessen
Beschreibung
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
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Zuständigkeit
An die untere Bauaufsichtsbehörde (Bauaufsichtsbehörden der Landkreise, der Kreisfreien Städte, der Sonderstatusstädte).
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Fulda - Fachdienst - Bauen und Wohnen
Adresse
Hausanschrift
(Haupteingang: Tannenbergstraße)
Wörthstraße 15
36037 Fulda
Parkmöglichkeiten
Behindertenparkplatz: Eingang Waldschlößchen
Anzahl der Stellplätze: 1
Behindertenparkplatz: Eingang Waldschlößchen
Anzahl der Stellplätze: 1
Parkplatz: Besucherparkplatz - max. 2 Stunden
Anzahl der Stellplätze: 36
Parkplatz: Besucherparkplatz - max. 2 Stunden
Anzahl der Stellplätze: 36
Behindertenparkplatz: Haupteingang
Anzahl der Stellplätze: 2
Behindertenparkplatz: Haupteingang
Anzahl der Stellplätze: 2
Haltestellen
- Haltestelle: Ochsenwiese
Bus: Linie Linien 20, 21, 22, 9A und 9B - Haltestelle: Wörthstraße
Bus: Linie Linie 6 - Haltestelle: Wörthstraße
Bus: Linie Linie 6 - Haltestelle: Ochsenwiese
Bus: Linie Linien 20, 21, 22, 9A und 9B
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag, Dienstag und Donnerstag 8.30 Uhr - 15.30 Uhr
Mittwoch und Freitag 8.30 Uhr - 12.30 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 0661 60067067
E-Mail: bauaufsicht@landkreis-fulda.de
Internet
Gemeindeverwaltung Hilders - Bauamt
Adresse
Hausanschrift
Kirchstraße 2-6
36115 Hilders
Parkmöglichkeiten
Parkplatz: Am Rathaus
Gebührenfrei
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Bürgerbüro:
Montag: 08:30 – 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr
Dienstag: 08:30 – 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr
Mittwoch: Geschlossen
Donnerstag: 08:30 – 12:00 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr
Freitag: 08:30 – 12:00 Uhr
Tourist-Info:
Montag: 08:30 – 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr
Dienstag: 08:30 – 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr
Mittwoch: Geschlossen
Donnerstag: 08:30 – 12:00 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr
Freitag: 08:30 – 12:00 Uhr
Samstag: 10:00 – 12:00 Uhr (Mai bis Oktober)
Termine zu anderen Zeiten in allen Abteilungen nach Absprache möglich.
Kontaktperson
Frau Kerstin Knapp
E-Mail: knapp@hilders.de
Telefon Festnetz: 06681 9608-13
Herr Markus Pfeffer
E-Mail: bauamt@hilders.de
Telefon Festnetz: 06681 9608-23
Frau Lea Limpert
E-Mail: bauamt@hilders.de
Telefon Festnetz: 06681 9608-12
Frau Natascha Fink
E-Mail: bauamt@hilders.de
Telefon Festnetz: 06683 9608-25
Voraussetzungen
Alle erforderlichen Unterlagen und Formulare sind vollständig digital im Bauportal oder analog eingereicht. Dem Vorhaben stehen keine öffentlich-rechtlichen Vorschriften entgegen.
Handlungsgrundlage(n)
- § 2 Hessische Bauordnung (HBO): Begriffe
- § 57 Hessische Bauordnung (HBO): Entwurfsverfasserin, Entwurfsverfasser, Bauvorlageberechtigung
- § 66 Hessische Bauordnung (HBO): Baugenehmigungsverfahren
- § 67 Hessische Bauordnung (HBO): Bauvorlageberechtigung
- § 69 Hessische Bauordnung (HBO): Bauantrag, Bauvorlagen
- § 71 Hessische Bauordnung (HBO): Beteiligung der Nachbarschaft
- § 75 Hessische Bauordnung (HBO): Baubeginn
Rechtsbehelf
Gegen den Bescheid der Behörde kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden.
Verfahrensablauf
Sie als Bauherrschaft müssen den Bauantrag mit den erforderlichen Bauvorlagen bei der Bauaufsichtsbehörde, in deren Gebiet sich das Grundstück befindet, einreichen.
Die Bauaufsichtsbehörde prüft, ob die Bauvorlagen vollständig sind. Kann der Bauantrag aufgrund fehlender Unterlagen nicht bearbeitet werden, kann sie diesen zurückweisen. Einzelne Bauvorlagen können nachgefordert werden.
Sind die Bauvorlagen vollständig, prüft die Bauaufsichtsbehörde (unter Beteiligung der Gemeinde und von Fachdienststellen), ob dem Bauvorhaben öffentlich - rechtliche Vorschriften entgegenstehen. Wenn alle Stellungnahmen vorliegen und der Bauantrag geprüft wurde, teilt Ihnen die Bauaufsichtsbehörde die Entscheidung digital über das Bauportal oder analog mit:
- die Baugenehmigung wird erteilt,
- nur mit bestimmten Auflagen und Bedingungen erteilt oder
- der Bauantrag wird abgelehnt.
Bearbeitungsdauer
Die Dauer des Verfahrens hängt vom Einzelfall ab, insbesondere davon, welche Stellen beteiligt werden müssen und ob alle erforderlichen Unterlagen vollständig sind.
Kosten
Die Höhe der Gebühren richtet sich nach den Rohbaukosten der baulichen Anlage. Die jeweiligen Kommunen können durch Satzung abweichende Gebühren vom Gebührenverzeichnis der Verwaltungskostenordnung festsetzen. Wenden Sie sich hierzu an die für Sie zuständige Bauaufsichtsbehörde.
Hinweise für Fulda: Spezielle Hinweise für Kreis Fulda
Die Höhe der Gebühren richtet sich nach den Rohbaukosten der baulichen Anlage. Die jeweiligen Kommunen können durch Satzung abweichende Gebühren vom Gebührenverzeichnis der Verwaltungskostenordnung festsetzen. Wenden Sie sich hierzu an die für Sie zuständige Bauaufsichtsbehörde.
Hinweise (Besonderheiten)
Feuerungsanlagen dürfen erst nach Bescheinigung der sicheren Benutzbarkeit und der ordnungsgemäßen Abführung der Abgase durch den Sachverständigen für Energieerzeugungsanlagen (dies ist z. B. der bevollmächtigten Schornsteinfeger) in Betrieb genommen werden.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum am 20.02.2026
Stichwörter
Baugenehmigungsverfahren, Kindergarten, Kindergärten, Schulen, Hausbau, Gebäude, Krankenhäuser, Gaststätten, Wohnungsbau, HBO, Genehmigungspflichtige Bauvorhaben, Baubeginn, Errichtung, Wohnheime, Nachbarbeteiligung, Anlagen, Sonderbau, Vergnügungsstätten, Campingplätze, Bürogebäude, Einkaufsmärkte, Freizeitpark, Großgaragen, Hallen, Hochhäuser, Parkhäuser, Verkaufsstätten, Warenhäuser, Warenlager, Bauantrag, Bauen