Antrag auf eine Baugenehmigung stellen
Für die Errichtung, Änderung sowie Nutzungsänderung von (baulichen) Anlagen benötigen Sie in der Regel eine Baugenehmigung.
Für einen Sonderbau (z.B. Hochhäuser) wird die Baugenehmigung im herkömmlichen Baugenehmigungsverfahren erteilt.
Beschreibung
Für die Errichtung, Aufstellung, Anbringung und Änderung sowie Nutzungsänderung benötigen Sie in der Regel eine Baugenehmigung. Für einen Sonderbau (z.B. Hochhäuser) wird die Baugenehmigung im herkömmlichen Baugenehmigungsverfahren erteilt. Für sonstige genehmigungspflichtige Bauvorhaben wird die Baugenehmigung im vereinfachten Baugenehmigungsverfahrens erteilt.
Das Baustellenschild muss vom öffentlichen Verkehrsraum aus sichtbar sein.
Hinweise für Fronhausen: Baugenehmigung (Bauantrag)
Online-Dienst
Bauportal Hessen
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Zuständigkeit
An die untere Bauaufsichtsbehörde (Bauaufsichtsbehörden der Landkreise, der Kreisfreien Städte, der Sonderstatusstädte).
Ansprechpartner
Organisationen Marburg-Biedenkopf - Fachdienst Bauen
Adresse
Hausanschrift
Im Lichtenholz 60
35043 Marburg
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag von 08:00 bis 14:00 Uhr und nach Vereinbarung.
Bitte beachten Sie etwaige Ausnahmen innerhalb einzelner Bereiche bzw. bei bestimmten Leistungen der Kreisverwaltung.
Für Leistungen der Kfz-Zulassungs- und der Fahrerlaubnisbehörde steht eine Online-Terminvereinbarung zur Verfügung.
Kontaktperson
Herr Frank Schmidt
Frau Marion Siebert
Frau Sabine Blaufuß
Frau Sabrina Kattenborn
Herr Andree Reiers
Mirella Joanna Skitschak
Herr Markus Dierks
Internet
Weitere Informationen
Sachgebiet IV / 1 Baurechts- und Bauverwaltungsaufgaben
Adresse
Hausanschrift
Schulstraße 19
35112 Fronhausen
Parkmöglichkeiten
Behindertenparkplatz: Vor dem Rathaus
Anzahl der Stellplätze: 2
Gebührenfrei
Parkplatz: Vor dem Rathaus
Anzahl der Stellplätze: 15
Gebührenfrei
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Mittwoch 15:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Freitag 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Sollten Sie zu den Öffnungszeiten nicht können, dann haben Sie auch die Möglichkeit einen Termin zu vereinbaren.
Kontakt
Internet
Voraussetzungen
Alle erforderlichen Unterlagen und Formulare sind vollständig digital im Bauportal oder analog eingereicht. Dem Vorhaben stehen keine öffentlich-rechtlichen Vorschriften entgegen.
Handlungsgrundlage(n)
- § 2 Hessische Bauordnung (HBO): Begriffe
- § 57 Hessische Bauordnung (HBO): Entwurfsverfasserin, Entwurfsverfasser, Bauvorlageberechtigung
- § 66 Hessische Bauordnung (HBO): Baugenehmigungsverfahren
- § 67 Hessische Bauordnung (HBO): Bauvorlageberechtigung
- § 69 Hessische Bauordnung (HBO): Bauantrag, Bauvorlagen
- § 71 Hessische Bauordnung (HBO): Beteiligung der Nachbarschaft
- § 75 Hessische Bauordnung (HBO): Baubeginn
Hinweise für Fronhausen: Baugenehmigung (Bauantrag)
siehe auch: Kommunale Bauaufsichtsgebührensatzungen
Rechtsbehelf
Gegen den Bescheid der Behörde kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden.
Verfahrensablauf
Sie als Bauherrschaft müssen den Bauantrag mit den erforderlichen Bauvorlagen bei der Bauaufsichtsbehörde, in deren Gebiet sich das Grundstück befindet, einreichen.
Die Bauaufsichtsbehörde prüft, ob die Bauvorlagen vollständig sind. Kann der Bauantrag aufgrund fehlender Unterlagen nicht bearbeitet werden, kann sie diesen zurückweisen. Einzelne Bauvorlagen können nachgefordert werden.
Sind die Bauvorlagen vollständig, prüft die Bauaufsichtsbehörde (unter Beteiligung der Gemeinde und von Fachdienststellen), ob dem Bauvorhaben öffentlich - rechtliche Vorschriften entgegenstehen. Wenn alle Stellungnahmen vorliegen und der Bauantrag geprüft wurde, teilt Ihnen die Bauaufsichtsbehörde die Entscheidung digital über das Bauportal oder analog mit:
- die Baugenehmigung wird erteilt,
- nur mit bestimmten Auflagen und Bedingungen erteilt oder
- der Bauantrag wird abgelehnt.
Bearbeitungsdauer
Die Dauer des Verfahrens hängt vom Einzelfall ab, insbesondere davon, welche Stellen beteiligt werden müssen und ob alle erforderlichen Unterlagen vollständig sind.
Kosten
Die Höhe der Gebühren richtet sich nach den Rohbaukosten der baulichen Anlage. Die jeweiligen Kommunen können durch Satzung abweichende Gebühren vom Gebührenverzeichnis der Verwaltungskostenordnung festsetzen. Wenden Sie sich hierzu an die für Sie zuständige Bauaufsichtsbehörde.
Hinweise (Besonderheiten)
Feuerungsanlagen dürfen erst nach Bescheinigung der sicheren Benutzbarkeit und der ordnungsgemäßen Abführung der Abgase durch den Sachverständigen für Energieerzeugungsanlagen (dies ist z. B. der bevollmächtigten Schornsteinfeger) in Betrieb genommen werden.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum am 20.02.2026
Stichwörter
Baugenehmigungsverfahren, Kindergarten, Kindergärten, Schulen, Hausbau, Gebäude, Krankenhäuser, Gaststätten, Wohnungsbau, HBO, Genehmigungspflichtige Bauvorhaben, Baubeginn, Errichtung, Wohnheime, Nachbarbeteiligung, Anlagen, Sonderbau, Vergnügungsstätten, Campingplätze, Bürogebäude, Einkaufsmärkte, Freizeitpark, Großgaragen, Hallen, Hochhäuser, Parkhäuser, Verkaufsstätten, Warenhäuser, Warenlager, Bauantrag, Bauen