Antrag auf eine Baugenehmigung stellen
Für die Errichtung, Änderung sowie Nutzungsänderung von (baulichen) Anlagen benötigen Sie in der Regel eine Baugenehmigung.
Beschreibung
Für die Errichtung, Aufstellung, Anbringung und Änderung sowie Nutzungsänderung, der Abbruch und die Beseitigung von (baulichen) Anlagen oder von Teilen benötigen Sie in der Regel eine Baugenehmigung.
Für einen Sonderbau (z.B. Hochhäuser) wird die Baugenehmigung im herkömmlichen Baugenehmigungsverfahren erteilt.
Für sonstige genehmigungspflichtige Bauvorhaben wird die Baugenehmigung im vereinfachten Baugenehmigungsverfahrens erteilt.
Beantragen können Sie die Baugenehmigung, indem Sie einen Bauantrag zusammen mit den dazugehörigen erforderlichen Unterlagen digital im Bauportal oder analog einreichen.
Sie dürfen erst mit dem Bau beginnen, nachdem Sie die Baugenehmigung erhalten haben.
Das Baustellenschild muss vom öffentlichen Verkehrsraum aus sichtbar sein.
Die Baugenehmigung erlischt, wenn Sie nicht innerhalb von 3 Jahren nach der Erteilung der Genehmigung mit der Bauausführung beginnen oder wenn die Bauausführung nach diesem Zeitraum ein Jahr unterbrochen worden ist. Die Frist kann mit einem schriftlichen Antrag um jeweils bis zu 2 Jahre verlängert werden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
An die untere Bauaufsichtsbehörde (Bauaufsichtsbehörden der Landkreise, der Kreisfreien Städte, der Sonderstatusstädte).
Ansprechpartner
Gemeindeverwaltung Sinn
Aktuelles
Die rund 6.500 Einwohner zählende Gemeinde Sinn (NN 195-235 m) mit den Ortsteilen Sinn, Edingen und Fleisbach liegt im Lahn-Dill-Kreis im Bundesland Hessen an dem kleinen Flüsschen Dill zwischen den Ausläufern des Westerwaldes und des Rothaargebirges. Sinn ist bekannt als Industriestandort mit überwiegend metallverarbeitender Industrie.
Beschreibung
Die Standortvorteile dieses Raumes ergeben sich insbesondere aus der Lage im Siedlungs- und Verkehrsverband Lahn-Dill. Die Bundesautobahn "Sauerlandlinie" Gießen-Essen-Dortmund, die Bundesstraße 277 und die Eisenbahnlinie Gießen-Essen bzw. Gießen-Köln ermöglichen rasche überörtliche Verbindungen zu den Ballungsgebieten des Siegener Raumes, sowie des Ruhrgebietes nach der anderen Seite hin. Aber auch geschichtliche Überlieferungen berichten bereits von wichtigen Handelsstraßen und Wegen, die hier vorbeiführten und die von Reisenden benutzt wurden.
So machten die Fuhrleute gerne auf ihrer Fahrt über die Verkehrsstraße am "Hof zu Sinn" halt, stellten ihre Pferde über Nacht hier unter und kehrten in die Gastwirtschaft des Sinner Hofes ein. Oder der "Preußische Rennweg", der von Köln nach Leipzig führte. Seine Strecke verlief nahe an Sinn vor und am sogenannten "Provianthaus" 'wurden die Pferde der Post- oder Reisekutschen gewechselt.
Die Entwicklung der einstmals landwirtschaftlich orientierten Kerngemeinde zu einer überwiegend metallverarbeitenden Industriegemeinde setzte relativ früh ein und wurde mit dem Zeitalter der lndustriealisierung dominierend bis zum heutigen Tag. Zeugnis hiervon geben alteingesessene, zum Teil über 150 Jahre bestehende Industrie- und Gewerbebetriebe, wie z.B. ein in Deutschland selten gewordenes Gewerbe, die Glockengießerei, oder auch Maschinenbaubetriebe mit weltweiten Geschäftsverbindungen.
Allerdings haben konjunkturellen Auswirkungen und strukturelle Veränderungen in der jüngeren Vergangenheit das einstige typische Bild der "Einpendlergemeinde" verwischt. Die Bevölkerungsentwicklung unserer Gemeinde weist kontinuierliches Wachstum auf, wobei ein explosionsartiger Zuwachs am Ende des Zweiten Weltkrieges durch den Zuzug von etwa 1.000 Menschen, die durch Kriegsauswirkungen ihre Heimat verlassen mußten, zu verzeichnen ist.
Den Menschen musste nicht nur bei der Beschaffung von Arbeit und Brot geholfen werden. Ein noch viel größeres Problem stellte darüber hinaus, auch für die Gemeinde Sinn, die allgemein herrschende Wohnungsnot dar. Daraus erklärt sich auch die Tatsache, dass man in Sinn einen, im Verhältnis zu anderen Gemeinden gleicher Größenordnung, sehr großen Anteil an Siedlungsprojekten mit Mehrfamilienhäusern vorfindet.
Vergleicht man die Zusammensetzung der Bevölkerung der beiden letzten Jahrzehnte, so stellt man fest, dass ein relativ hoher Ausländeranteil zu verzeichnen ist. Dieses Erscheinungsbild ergibt sich dadurch, dass die hier ansässige Industrie einen großen Bedarf an Arbeitskräften hatte, der nicht allein von den eigenen Einwohnern und Einpendlern der näheren Umgebung abgedeckt werden konnte. So kamen Anfang der 1960er Jahre Arbeitskräfte hauptsächlich aus Spanien und Griechenland mit ihren Familien. Ebenso in den 1980er und 1990er Jahren, in denen viele türkische Arbeiter mit ihren Familien kamen, die heute den größten Anteil der ausländischen Bevölkerung stellen.
Wie alt die Kerngemeinde Sinn ist, lässt sich nicht mit exakter Genauigkeit feststellen. Der Aufmerksamkeit unseres Edinger Heimatforschers Otto Daniel verdanken wir die Entdeckung eines einzigartigen Zeugnisses frühgeschichtlicher Tätigkeit in unserem heimischen Raum, die wissenschaftlich ausgewertet und der Nachwelt überliefert werden konnte.
Bei Ausschachtungsarbeiten für einen Wohnhausneubau im Jahre 1952 kam ein Streifen dunkler Erde zum Vorschein, der das besondere Interesse von Herrn Daniel weckte. Bei genauerer Untersuchung der Erdschicht entdeckte er Scherben, sodass es für ihn keinen Zweifel gab, dass es sich hier um eine sogenannte Kulturschicht handeln mußte, die nur von Menschen herrühren und nicht auf natürlichen Wege in den Boden gelangt sein konnte.
Ein sofortiger Anruf beim Landesamt für kulturgeschichtliche Bodenaltertümer in Wiesbaden rief dessen Leiter, Herrn Prof. Dr. Schoppa, auf den Plan. Nach Begutachtung der Fundstelle und der Scherben stellte dieser dann fest, dass es sich um einen für unsere Gegend ungewöhnlichen Fund handelte, nämlich um Siedlungsspuren aus der germanischen Zeit (ca. 100 n.Chr.). Um etwas über das Ausmaß der Siedlung in Erfahrung zu bringen, wurde eine Grabung unter fachkundiger Leitung vorgenommen. Hierbei wurden viele Scherben ausgegraben und auch Gebäudeumrisse freigelegt, die eine ziemlich genaue Datierung ermöglichten.
Die älteste heute bekannt und in Augenschein genommene urkundliche Ersterwähnung des Ortsteiles Sinn befindet sich in einer Handschrift, die im Zisterzienserkloster Stift Zwetti in Niederösterreich aufbewahrt wird.
Diese Handschrift, genannt "Epistola examinatorium miraculorum sancte Elyzabet ad dominum Papam", ist eine Zusammenstellung eines Berichts von 106 Heilungszeugnissen, die der Magister Konrad von Magdeburg, Erzbischof Siegfried III. von Mainz und Abt Raimund von Eberbach sammelten und an den damaligen Papst Gregor IX. nach Rom schickten, um die Heiligsprechung der Landgräfin Elisabeth von Thüringen zu erwirken.
Unter dem 1./6. Juni 1232 ist die Heilung des 16-jährigen jungen Mannes Heinricus de Roden (heutiger Ortsteil Roth der Gemeinde Weimar im Landkreis Marburg-Biedenkopf) eingetragen, die demselben nach Ablegung eines Gelübdes während einer Wallfahrt zum Grab dieser Elisabeth nach Marburg (Lahn) widerfahren ist. Und diese Heilung wird durch die Sinner "Haman und Heinric de Zinden" bezeugt.
Zinden (Zind) wird von den Historikern als die damalige Schreibweise des heutigen Ortsnamens erklärt. Die hat sich von Zinden (Zind) über Syndt und Sind zum heutigen Sinn entwickelt. Die Gemeinde hat die oben genannte Eintragung zu Anlass genommen, das Jahr 1982 als Jubiläumsjahr "750 Jahre Sinn" zu begehen.
Die Gründung des Ortsteiles "Edingen" als geschlossene Siedlung könnte schon in der frühgermanischen Zeit datiert werden, denn es ist erwiesen, dass Ortsnamen auf "ingen" (wie Edingen, früher Ödingen) endend, sehr alt sind. Es ist also anzunehmen, dass dieser Ortsteil schon im 5. Jahrhundert n. Chr. bestanden hat. Funde aus fast allen Zeitepochen im Bereich Edingen bestätigen die Annahme einer lückenlosen Besiedlung seit etwa dem 4. vorchristlichen Jahrhundert. Schriftliche Urkunden aus den Jahren 1160 berichten schon, dass die Dynasten von Greifenstein an der Dill größere Besitztümer hatten. Hierzu könnte damals der "Edinger Hof" gehört haben, dessen eigentliche Gründungszeit sich in geschichtliches Dunkel hüllt.
Die erste Erwähnung von "Ödigen" erfolgte 1255. Er kam Anfang des 14. Jahrhunderts an die Grafen von Nassau-Dillenburg, blieb bis 1629 in deren Händen und kam dann durch Erbteilung an Solms Greifenstein. Dieser Hof ging 1851 in die Verwaltung der Gemeinde Edingen über, die ihn im Jahre 1921 an drei Privatleute verkaufte.
Im Jahre 1991 feierte die Bevölkerung das Jubiläum "650 Jahre Hof Edingen" mit verschiedenen Aktionen der Vereine sowie der Gemeinde. Am 24. August 1991 wurde in der Naherholungsanlage im OT Edingen der dort erstellte Gedenkstein enthüllt und am gleichen Abend fand die akademische Feierstunde statt. Im Jahr 2005 feiert der Ortsteil Edingen die 750jährige Wiederkehr seiner Ersterwähnung.
Im Ortsteil Fleisbach waren die Heimatforscher lange Zeit der Annahme, dass die erste urkundliche Erwähnung der 22. Februar 1291 sei. Bei der Vorbereitung zur geplanten 700-Jahrfeier stieß Herr Karl Weber während einer Einsichtnahme im Staatsarchiv Wiesbaden auf drei Urkunden, und zwar vom 23. Oktober 1295 - Allmenrödersche Sammlung Braunfels - und vom 1. März 1299 (textgleich mit einer weiteren Urkunde von 1291), Staatsarchiv Wiesbaden, Abt. 90, Nr. 311. Hier stellte er fest, dass der Fehler in der Urkunde bezüglich des Datums auf einen Lese- bzw. Übertragungsfehler bei der Übersetzung zurückzuführen ist. Der OT Fleisbach konnte im Jahr 1995 seine 700-jährige Ersterwähnung gebührend feiern.
Beide Ortsteile, Edingen und Fleisbach, könnte man heute fast als reine Wohngemeinden bezeichnen. Von den ursprünglich überwiegend landwirtschaftlich geprägten Ortsbildern ist heute nicht mehr viel erkennbar. Die Menschen die hier wohnen, stehen im Erwerbsleben und betreiben höchstens noch als Nebenerwerb oder mehr oder weniger als Hobby ein wenig Landwirtschaft. Mehrere kleine bis mittlere Gewerbebetriebe geben aber nur zum Teil der Bevölkerung dort Arbeit. Der überwiegende Teil fährt zu auswärtigen Arbeitsstellen und kehrt am Abend in die Gemeinde zurück.
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Behindertenparkplatz: Parkplätze direkt am Rathaus
Anzahl der Stellplätze: 3
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Parkplatz: Parkplätze direkt am Rathaus
Anzahl der Stellplätze: 15
Gebührenfrei
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Postanschrift
Postfach 1261
35761 Sinn
Öffnungszeiten
Montag:
08.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 15.30 Uhr
Dienstag
08.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 15.30 Uhr
Mittwoch
Geschlossen/Termine nach Vereinbarung
Donnerstag
08.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr
Freitag
08.00 bis 12.00 Uhr
Kontakt
Internet
Bankverbindung
Gemeinde Sinn
Empfänger: Gemeinde Sinn
IBAN: DE29 5165 0045 0000 0500 96
BIC: HELADEF1DIL
Bankinstitut: Sparkasse Dillenburg
Weitere Informationen
Hinweis der Zentralredaktion: Für die von Ihnen angefragte Leistung konnte noch keine direkte Zuständigkeit ermittelt werden. Informationen zur zuständigen Stelle erhalten Sie bei der angezeigten Adresse.
Eingang für Rollstuhlfahrer im EG vorhanden.
Lahn-Dill-Kreis - 23.2 Bautechnik
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Anzahl der Stellplätze: 20
Gebührenfrei
Haltestellen
- Haltestelle: Haltestelle: Freibad
Linien:- Bus: Linie 10, 11, 12, 12 a, 13, 14, 15, 16, 17, 18, 120, 125, 170, 185, 312
- Haltestelle: Haltestelle: Buderusplatz
Linien:- Bus: Linie 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16, 18, 120, 170, 185, 312
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Postanschrift
Karl-Kellner-Ring 51
Postfach 1940
35529 Wetzlar
Öffnungszeiten
Montag - Mittwoch
07:30 - 12:30 Uhr
Donnerstag
07:30 - 12:30 Uhr und
13:30 - 18:00 Uhr
Freitag
07:30 - 12:30 Uhr
Kontakt
Gemeindeverwaltung Sinn - Bauwesen/Liegenschaften (Fachbereich 3)
Adresse
Hausanschrift
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Behindertenparkplatz: Parkplätze direkt am Rathaus
Gebührenfrei
Parkplatz: Parkplätze direkt am Rathaus
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Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag: 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr Montag und Dienstag: 13.30 Uhr bis 15.30 Uhr Donnerstag: 13.30 Uhr bis 18.00 Uhr
Kontakt
Telefon: 02772 5007-0
E-Mail: info@gemeindesinn.de
Internet
erforderliche Unterlagen
Informationen zu den erforderlichen Unterlagen und Vordrucken erhalten sie unter dem beigefügtem Link zu Bauvorlagen.
Voraussetzungen
Alle erforderlichen Unterlagen und Formulare sind vollständig digital im Bauportal oder analog eingereicht. Dem Vorhaben stehen keine öffentlich-rechtlichen Vorschriften entgegen.
Rechtsgrundlage(n)
- § 2 Hessische Bauordnung (HBO): Begriffe
- § 57 Hessische Bauordnung (HBO): Entwurfsverfasserin, Entwurfsverfasser, Bauvorlageberechtigung
- § 66 Hessische Bauordnung (HBO): Baugenehmigungsverfahren
- § 69 Hessische Bauordnung (HBO): Bauantrag, Bauvorlagen
- § 71 Hessische Bauordnung (HBO): Beteiligung der Nachbarschaft
- § 75 Hessische Bauordnung (HBO): Baubeginn
Rechtsbehelf
Gegen den Bescheid der Behörde kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden.
Verfahrensablauf
Sie als Bauherrschaft müssen den Bauantrag mit den erforderli-chen Bauvorlagen bei der Bauaufsichtsbehörde, in deren Gebiet sich das Grundstück befindet, einreichen.
Die Bauaufsichtsbehörde prüft, ob die Bauvorlagen vollständig sind. Kann der Bauantrag aufgrund fehlender Unterlagen nicht bearbeitet werden, kann sie diesen zurückweisen. Einzelne Bau-vorlagen können nachgefordert werden.
Sind die Bauvorlagen vollständig, prüft die Bauaufsichtsbehörde (unter Beteiligung der Gemeinde und von Fachdienststellen), ob dem Bauvorhaben öffentlich - rechtliche Vorschriften entgegen-stehen. Wenn alle Stellungnahmen vorliegen und der Bauantrag geprüft wurde, teilt Ihnen die Bauaufsichtsbehörde die Entschei-dung digital über das Bauportal oder analog mit:
- die Baugenehmigung wird erteilt,
- nur mit bestimmten Auflagen und Bedingungen erteilt oder
- der Bauantrag wird abgelehnt.
Mit der Ausführung des Vorhabens dürfen Sie erst beginnen, nachdem Ihnen die Baugenehmigung vorliegt.
Fristen
Eine erteilte Baugenehmigung ist 3 Jahre gültig. Falls erst zu einem späteren Zeitpunkt gebaut wird, muss eine Verlängerung der Baugenehmigung vor Fristablauf schriftlich beantragt werden. Das gilt auch, wenn die Bauarbeiten länger als ein Jahr unterbrochen worden sind.
Bearbeitungsdauer
Die Dauer des Verfahrens hängt vom Einzelfall ab, insbesondere davon, welche Stellen beteiligt werden müssen und ob alle erforderlichen Unterlagen vollständig sind.
Kosten
Die Höhe der Gebühren richtet sich, außer beim Abbruch, nach den Rohbaukosten der baulichen Anlage. Die jeweiligen Kommunen können durch Satzung abweichende Gebühren vom Gebührenverzeichnis der Verwaltungskostenordnung festsetzen. Wenden Sie sich hierzu an die für Sie zuständige Bauaufsichtsbehörde.
Hinweise (Besonderheiten)
Feuerungsanlagen dürfen erst nach Bescheinigung der sicheren Benutzbarkeit und der ordnungsgemäßen Abführung der Abgase durch den Sachverständigen für Energieerzeugungsanlagen (dies ist z. B. der bevollmächtigten Schornsteinfeger) in Betrieb genommen werden.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen am 14.09.2023
Stichwörter
Errichtung, Baubeginn, HBO, Freizeitpark, Baugenehmigungsverfahren, Einkaufsmärkte, Wohnungsbau, Anlagen, Bauen, Warenhäuser, Großgaragen, Genehmigungspflichtige Bauvorhaben, Bürogebäude, Nachbarbeteiligung, Gaststätten, Wohnheime, Krankenhäuser, Sonderbau, Bauantrag, Hallen, Kindergärten, Parkhäuser, Hausbau, Warenlager, Verkaufsstätten, Campingplätze, Schulen, Gebäude, Kindergarten, Hochhäuser, Vergnügungsstätten