Errichtung von Anlagen Genehmigung
    99012070006000

    Antrag auf eine Baugenehmigung stellen

    Für die Errichtung, Änderung sowie Nutzungsänderung von (baulichen) Anlagen benötigen Sie in der Regel eine Baugenehmigung.

    Für einen Sonderbau (z.B. Hochhäuser) wird die Baugenehmigung im herkömmlichen Baugenehmigungsverfahren erteilt.

    Beschreibung

    Für die Errichtung, Aufstellung, Anbringung und Änderung sowie Nutzungsänderung benötigen Sie in der Regel eine Baugenehmigung. Für einen Sonderbau (z.B. Hochhäuser) wird die Baugenehmigung im herkömmlichen Baugenehmigungsverfahren erteilt. Für sonstige genehmigungspflichtige Bauvorhaben wird die Baugenehmigung im vereinfachten Baugenehmigungsverfahrens erteilt.

    Das Baustellenschild muss vom öffentlichen Verkehrsraum aus sichtbar sein.

    Online-Dienst

    Digitaler Bauantrag

    ID: L100001_417957271

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    Version

    Technisch erstellt am 28.01.2025
    Technisch geändert am 08.01.2026

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Zuständigkeit

    An die untere Bauaufsichtsbehörde (Bauaufsichtsbehörden der Landkreise, der Kreisfreien Städte, der Sonderstatusstädte).

    Ansprechpartner

    Gemeinde Niederdorfelden - Bürgermeisteramt, Bauamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Burgstraße 5
    61138 Niederdorfelden

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    Parkmöglichkeiten

    Anzahl der Stellplätze: 1
    Gebührenfrei

    Haltestellen

    • Haltestelle: Bahnhof
      Regionalbahn: Linie RB 34
    • Haltestelle: Bahnhof
      Bus: Linie MKK 31
    • Haltestelle: Bahnhof
      Bus: Linie MKK 24

    Öffnungszeiten

    Montag 08:00-12:00 Uhr Dienstag 08:00-12:00 Uhr Mittwoch 15:30-18:00 Uhr Donnerstag 08:00-12:00 Uhr Freitag 08:00-12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06101 5353-10

    Fax: +49 6101 5353-40

    E-Mail: k.buettner@niederdorfelden.de(Bürgermeister Klaus Büttner)

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 10.01.2023

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    Main-Kinzig-Kreis - Bauordnungsamt - Bauaufsicht/Genehmigungsverfahren

    Adresse

    Hausanschrift

    Barbarossastraße 20
    63571 Gelnhausen

    Kontakt speichern

    Postanschrift

    Postfach 1465
    63569 Gelnhausen

    Öffnungszeiten

    Montag 8.00 - 12.00 Uhr, 13.00 - 15.00 Uhr
    Dienstag 8.00 - 12.00 Uhr, 13.00 - 15.00 Uhr
    Mittwoch 8.00 - 12.00 Uhr, 13.00 - 15.00 Uhr
    Donnerstag 8.00 - 12.00 Uhr, 13.00 - 17.30 Uhr
    Freitag 8.00 - 12.00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06051 85-0(Zentrale Telefonnummer - Die Telefonnummern zu den direkten Ansprechpartnern entnehmen Sie bitte unserer Internetseite: https://www.mkk.de/buergerservice/lebenslagen_1/bauen_und_wohnen/bauaufsicht.html)

    Fax: 06051 85-13999

    E-Mail: bauaufsicht@mkk.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 08.01.2026

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    Voraussetzungen

    Alle erforderlichen Unterlagen und Formulare sind vollständig digital im Bauportal oder analog eingereicht. Dem Vorhaben stehen keine öffentlich-rechtlichen Vorschriften entgegen.

    Handlungsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Gegen den Bescheid der Behörde kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden.

    Verfahrensablauf

    Sie als Bauherrschaft müssen den Bauantrag mit den erforderlichen Bauvorlagen bei der Bauaufsichtsbehörde, in deren Gebiet sich das Grundstück befindet, einreichen.

    Die Bauaufsichtsbehörde prüft, ob die Bauvorlagen vollständig sind. Kann der Bauantrag aufgrund fehlender Unterlagen nicht bearbeitet werden, kann sie diesen zurückweisen. Einzelne Bauvorlagen können nachgefordert werden.

    Sind die Bauvorlagen vollständig, prüft die Bauaufsichtsbehörde (unter Beteiligung der Gemeinde und von Fachdienststellen), ob dem Bauvorhaben öffentlich - rechtliche Vorschriften entgegenstehen. Wenn alle Stellungnahmen vorliegen und der Bauantrag geprüft wurde, teilt Ihnen die Bauaufsichtsbehörde die Entscheidung digital über das Bauportal oder analog mit:

    • die Baugenehmigung wird erteilt,
    • nur mit bestimmten Auflagen und Bedingungen erteilt oder
    • der Bauantrag wird abgelehnt.

    Bearbeitungsdauer

    Die Dauer des Verfahrens hängt vom Einzelfall ab, insbesondere davon, welche Stellen beteiligt werden müssen und ob alle erforderlichen Unterlagen vollständig sind.

    Kosten

    Die Höhe der Gebühren richtet sich nach den Rohbaukosten der baulichen Anlage. Die jeweiligen Kommunen können durch Satzung abweichende Gebühren vom Gebührenverzeichnis der Verwaltungskostenordnung festsetzen. Wenden Sie sich hierzu an die für Sie zuständige Bauaufsichtsbehörde.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Feuerungsanlagen dürfen erst nach Bescheinigung der sicheren Benutzbarkeit und der ordnungsgemäßen Abführung der Abgase durch den Sachverständigen für Energieerzeugungsanlagen (dies ist z. B. der bevollmächtigten Schornsteinfeger) in Betrieb genommen werden.
     

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum am 20.02.2026

    Version

    Technisch erstellt am 21.10.2008
    Technisch geändert am 23.02.2026

    Stichwörter

    Baugenehmigungsverfahren, Kindergarten, Kindergärten, Schulen, Hausbau, Gebäude, Krankenhäuser, Gaststätten, Wohnungsbau, HBO, Genehmigungspflichtige Bauvorhaben, Baubeginn, Errichtung, Wohnheime, Nachbarbeteiligung, Anlagen, Sonderbau, Vergnügungsstätten, Campingplätze, Bürogebäude, Einkaufsmärkte, Freizeitpark, Großgaragen, Hallen, Hochhäuser, Parkhäuser, Verkaufsstätten, Warenhäuser, Warenlager, Bauantrag, Bauen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English
    Technisch erstellt am 22.10.2025
    Technisch geändert am 26.11.2019