Antrag auf eine Baugenehmigung stellen
Für die Errichtung, Änderung sowie Nutzungsänderung von (baulichen) Anlagen benötigen Sie in der Regel eine Baugenehmigung.
Beschreibung
Für die Errichtung, Aufstellung, Anbringung und Änderung sowie Nutzungsänderung, der Abbruch und die Beseitigung von (baulichen) Anlagen oder von Teilen benötigen Sie in der Regel eine Baugenehmigung.
Für einen Sonderbau (z.B. Hochhäuser) wird die Baugenehmigung im herkömmlichen Baugenehmigungsverfahren erteilt.
Für sonstige genehmigungspflichtige Bauvorhaben wird die Baugenehmigung im vereinfachten Baugenehmigungsverfahrens erteilt.
Beantragen können Sie die Baugenehmigung, indem Sie einen Bauantrag zusammen mit den dazugehörigen erforderlichen Unterlagen digital im Bauportal oder analog einreichen.
Sie dürfen erst mit dem Bau beginnen, nachdem Sie die Baugenehmigung erhalten haben.
Das Baustellenschild muss vom öffentlichen Verkehrsraum aus sichtbar sein.
Die Baugenehmigung erlischt, wenn Sie nicht innerhalb von 3 Jahren nach der Erteilung der Genehmigung mit der Bauausführung beginnen oder wenn die Bauausführung nach diesem Zeitraum ein Jahr unterbrochen worden ist. Die Frist kann mit einem schriftlichen Antrag um jeweils bis zu 2 Jahre verlängert werden.
Hinweise für Offenbach am Main: Baugenehmigung (Bauantrag) (IES:Offenbach am Main, St.)
Grundsätzlich bei Neubauten und wesentlichen Änderungen an bestehenden Gebäuden bzw. deren Nutzung. Mit der Realisierung eines genehmigungspflichtigen Vorhabens darf erst begonnen werden, wenn zuvor die Baugenehmigung erteilt und der Baubeginn angezeigt wurde
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
An die untere Bauaufsichtsbehörde (Bauaufsichtsbehörden der Landkreise, der Kreisfreien Städte, der Sonderstatusstädte).
Ansprechpartner
Stadt Offenbach - Baubüro
Aktuelles
Beschreibung
Geehrte Kundinnen und Kunden,
das neue und umgebaute Baubüro eröffnet wieder am Montag, den 03. Juli 2023.
Unsere neuen Öffnungszeiten lauten wie folgt:
Montag: Offene Sprechstunde von 09:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag: Mit Terminvereinbarung von 09:00 bis 12:00 Uhr
Mittwoch: Geschlossen
Donnerstag: Mit Terminvereinbarung von 14:00 bis 17:00 Uhr
Freitag: Mit Terminvereinbarung von 09:00 bis 12:00 Uhr
Um einen Termin zu vereinbaren, kontaktieren Sie uns bitte über die Telefonnummer 069 / 8065 3070 oder schreiben Sie uns eine e-Mail an das Baubüro.
Bei der Terminvergabe benötigen wir von Ihnen die Lagedaten des betroffenen Grundstücks in Form von Straße und Hausnummer oder Gemarkung, Flur und Flurstück, sollte es sich um ein Außenliegendes oder auch unbebautes Grundstück handeln.
Weiterhin benötigen wir die Info, ob Sie eine Beratung zum Bauordnungsrecht, Stadtplanungsrecht oder sogar beides benötigen.
Das neue Baubüro befindet sich im Erdgeschoss des Stadthauses, nun allerdings auf der Seite des Hugenottenplatzes.
Adresse
Hausanschrift
Berliner Straße 60
63065 Offenbach am Main
(Tiefgarage Berliner Straße, Tiefgarage Französisches Gässchen)
Öffnungszeiten
Montag: Offene Sprechstunde von 09:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag: Mit Terminvereinbarung von 09:00 bis 12:00 Uhr
Mittwoch: Geschlossen
Donnerstag: Mit Terminvereinbarung von 14:00 bis 17:00 Uhr
Freitag: Mit Terminvereinbarung von 09:00 bis 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon: 069 80653070
E-Mail: baubuero@offenbach.de
Internet
Weitere Informationen
Stadt Offenbach - Bauaufsichtsamt
Aktuelles
Bei der Verwirklichung des Wunsches nach einem eigenen Haus sind Gesetze, Verordnungen, Erlasse, DIN-Vorschriften und technische Baubestimmungen zu beachten, für deren Einhaltung das Bauaufsichtsamt zuständig ist.
Die Bauaufsicht bearbeitet Bauanträge, erteilt oder versagt die Baugenehmigungen. Sie schreitet ein, wenn ohne Genehmigung gebaut wird oder sich Gefahrenzustände an Bauwerken ergeben.
Beschreibung
Adresse
Postanschrift
Berliner Straße 60
63065 Offenbach am Main
(Tiefgarage Berliner Straße, Tiefgarage Französisches Gässchen)
Öffnungszeiten
Nur nach telefonischer Vereinbarung.
Kontakt
Internet
Weitere Informationen
erforderliche Unterlagen
Informationen zu den erforderlichen Unterlagen und Vordrucken erhalten sie unter dem beigefügtem Link zu Bauvorlagen.
Hinweise für Offenbach am Main: Baugenehmigung (Bauantrag) (IES:Offenbach am Main, St.)
- Bauantragsformular
- amtlicher Lageplan
- Freiflächenplan
- Baubeschreibung
- Berechnungen
- Bauzeichnungen
- GrundrisseSchnitte
Voraussetzungen
Alle erforderlichen Unterlagen und Formulare sind vollständig digital im Bauportal oder analog eingereicht. Dem Vorhaben stehen keine öffentlich-rechtlichen Vorschriften entgegen.
Rechtsgrundlage(n)
- § 2 Hessische Bauordnung (HBO): Begriffe
- § 57 Hessische Bauordnung (HBO): Entwurfsverfasserin, Entwurfsverfasser, Bauvorlageberechtigung
- § 66 Hessische Bauordnung (HBO): Baugenehmigungsverfahren
- § 69 Hessische Bauordnung (HBO): Bauantrag, Bauvorlagen
- § 71 Hessische Bauordnung (HBO): Beteiligung der Nachbarschaft
- § 75 Hessische Bauordnung (HBO): Baubeginn
Rechtsbehelf
Gegen den Bescheid der Behörde kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden.
Verfahrensablauf
Sie als Bauherrschaft müssen den Bauantrag mit den erforderli-chen Bauvorlagen bei der Bauaufsichtsbehörde, in deren Gebiet sich das Grundstück befindet, einreichen.
Die Bauaufsichtsbehörde prüft, ob die Bauvorlagen vollständig sind. Kann der Bauantrag aufgrund fehlender Unterlagen nicht bearbeitet werden, kann sie diesen zurückweisen. Einzelne Bau-vorlagen können nachgefordert werden.
Sind die Bauvorlagen vollständig, prüft die Bauaufsichtsbehörde (unter Beteiligung der Gemeinde und von Fachdienststellen), ob dem Bauvorhaben öffentlich - rechtliche Vorschriften entgegen-stehen. Wenn alle Stellungnahmen vorliegen und der Bauantrag geprüft wurde, teilt Ihnen die Bauaufsichtsbehörde die Entschei-dung digital über das Bauportal oder analog mit:
- die Baugenehmigung wird erteilt,
- nur mit bestimmten Auflagen und Bedingungen erteilt oder
- der Bauantrag wird abgelehnt.
Mit der Ausführung des Vorhabens dürfen Sie erst beginnen, nachdem Ihnen die Baugenehmigung vorliegt.
Fristen
Eine erteilte Baugenehmigung ist 3 Jahre gültig. Falls erst zu einem späteren Zeitpunkt gebaut wird, muss eine Verlängerung der Baugenehmigung vor Fristablauf schriftlich beantragt werden. Das gilt auch, wenn die Bauarbeiten länger als ein Jahr unterbrochen worden sind.
Hinweise für Offenbach am Main: Baugenehmigung (Bauantrag) (IES:Offenbach am Main, St.)
- Bearbeitungsdauer:3 Monate
Bei Vollständigkeit der Unterlagen
Bearbeitungsdauer
Die Dauer des Verfahrens hängt vom Einzelfall ab, insbesondere davon, welche Stellen beteiligt werden müssen und ob alle erforderlichen Unterlagen vollständig sind.
Kosten
Die Höhe der Gebühren richtet sich, außer beim Abbruch, nach den Rohbaukosten der baulichen Anlage. Die jeweiligen Kommunen können durch Satzung abweichende Gebühren vom Gebührenverzeichnis der Verwaltungskostenordnung festsetzen. Wenden Sie sich hierzu an die für Sie zuständige Bauaufsichtsbehörde.
Hinweise für Offenbach am Main: Baugenehmigung (Bauantrag) (IES:Offenbach am Main, St.)
- Verwaltungsgebühr: 51.13 EUR
de.tsa.infodienste.Zahlungsweise@78b32b93, de.tsa.infodienste.Zahlungsweise@3af1fdcd,
Baugenehmigungen mit einer Gebühr bis zu 300,00 € werden im Regelfall direkt zugeschickt. Die Gebühr ist nach Erhalt der Baugenehmigung innerhalb von 14 Tagen zu überweisen. Baugenehmigungen mit einer Gebühr über 300,00 € sind vorab zu bezahlen. Bei Abholung ist der Nachweis der Zahlung vorzulegen.
Hinweise (Besonderheiten)
Feuerungsanlagen dürfen erst nach Bescheinigung der sicheren Benutzbarkeit und der ordnungsgemäßen Abführung der Abgase durch den Sachverständigen für Energieerzeugungsanlagen (dies ist z. B. der bevollmächtigten Schornsteinfeger) in Betrieb genommen werden.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen am 14.09.2023
Stichwörter
Nachbarbeteiligung, Baubeginn, Gebäude, Gaststätten, Hochhäuser, Hallen, Campingplätze, Warenlager, Sonderbau, Anlagen, Baugenehmigungsverfahren, HBO, Schulen, Hausbau, Bauantrag, Krankenhäuser, Kindergärten, Kindergarten, Genehmigungspflichtige Bauvorhaben, Warenhäuser, Großgaragen, Vergnügungsstätten, Errichtung, Freizeitpark, Bauen, Parkhäuser, Bürogebäude, Verkaufsstätten, Einkaufsmärkte, Wohnheime, Wohnungsbau